Mittwoch, 25. November 2015

Der handlungsreisende Honorar-Professor(...) und seine CDU Parteichefin müssen jetzt Farbe bekennen!

Wenn ich nicht selbst Gewissheit darüber hätte, dass sowas gängige Praxis
ist, dann würde ich ungläubich die betreffende Person mit einem Märchen
Erzähler in Verbindung bringen:

Nämlich, dass des öfteren praktizierende Rechtsanwälte diesen Job sozusagen
an den Nagel hängen um stattdessen allen Ernstes als Richter oder Staatsanwalt
wirken zu wollen.
Dabei muss doch klar sein, dass Richter und Staatsanwälte es mit der Wahrheit
sehr genau nehmen müssen! Also sie dürfen im Grunde nicht wissentlich die
Unwahrheit anwenden und so Menschen schaden!
Natürlich darf ein Rechtsanwalt - dürfen Rechtsanwälte das im Grunde auch
nicht! Nur das die Praxis im Grunde ganz anders ausieht, wissen wir eigentlich
alle. Und nach meinen Vorstellungen sollte insbesondere ein handlungs-
reisender Honorar-Professor, der zudem auch noch Bundesinnenminister ist,
in der Lage sein, solche oder ähnliche Missstände öffentlich anzusprechen!
Denn nach meiner Vorstellung müssen solche Bürger in gewissem Sinne
außergewöhnliche Fähigkeiten haben. Natürlich nur, wenn die Hintergründe
dessen wohl eher Nebenverdiensttätigkeit mit rechten Dingen zugegangen
sind!
Nun folgt ein Beispiel in Form eines Schreibens, das deutlich aufzeigt,
wozu Anwälte so alles fähig sind, innerhalb dieser klar ersichtlich mehr
anarchischen Justizlandschaft!

Erläuterung vorweg:
Bei den unverblümt aufgetischten Behauptungen handelt es sich um
folgenden Sachverhalt:
Im Februar 2011 wurde bei mir von einer Fachärztin ein Erschöpfungs-
syndrom diagnostiziert. Was schon mal erhebliche körperliche
Beeinträchtigungen umschreiben muss! Die sich bei mir besonders in
Herzkrämpfen bemerkbar machten. Und in Bezug auf die erschreckend
unaufrichtigen Behauptungen dieses verhinderten Anwalts des Rechts
schaut die Wahrheit folgendermaßen aus:
Mein Drucker zum Ausdrucken am Notebook geschriebener Schriftsätze
für das betreffende Gerichtsverfahren war defekt und so blieb mir nichts
anderes übrig, als die Schriftsätze per E Mail ans Gericht zu übermitteln!
Selbstverständlich lässt sich das aus den Schriftsätzen seinerzeit ans LG
Göttingen entnehmen !!! Und die Tatsache, dass dieses LG Göttingen zu
solchen im Grunde abartigen Verbrechen fähig ist, lässt noch mehr und
schlimmeres befürchten - weshalb insbesondere der handlungsreisende
Honorar-Professor Th. de Maiziere hierzu unverzüglich eine Klausur-
tagung zur Abhilfe, also zur Verhinderung solcher menschenverachtender
Methodiken, einsetzen sollte und nach Recht und Gesetz auch muss !!!
Weshalb solche hinterhältigen Verbrecher wieder und wieder in aller
Öffentlichkeit in Erinnerung gebracht werden müssen !!!

Und wenn ein angeblicher Anwalt des Rechts gewissermaßen auf
Anordnung eines eigentlich ordentlichen Gerichts sowas niederträchtig
verlogenes zu Papier bringt, dann können logischer Weise auch Umtriebe
von noch schlimmerer Brisanz keinesfalls ausgeschlossen werden.

Im Zusammenhang mit dem seinerzeit besonders ausgeprägten
Erschöpfungssyndroms könnten solche Methodiken auch mit Körper-
verletzung im Amt in Verbindung gebracht werden!
Seit jenem Juli 2002 als ich wider erwarten mich gegen ein besonders
hinterhältiges Justizverbrechen zur Wehr setzte, arbeiten nicht zuletzt
Richter & Staatsanwälte ihren nicht selten kranken Charakter an mir ab.
Und sowas kann letztendlich auch Umtriebe, wie sie nach wie vor
innerhalb von Politik & Behördenlandschaft in Sachsen nicht gänzlich
aufgeklärt sind, auch für ernsthaft möglich erscheinen lassen!
Mit erwartungsvollen Grüßen Thomas Karnasch