Freitag, 27. April 2012

Angestellter verweigert Gehaltserhöhung : Schweizer lehnen mehr Urlaub ab = beeindruckend

 

Schweizer lehnen mehr Urlaub ab Deutschland / Welt Politik ...

Keine verlängerte Ferienzeit: Die Schweizer haben sich bei einer Volksabstimmung mit deutlicher Mehrheit gegen eine Verlängerung des gesetzlichen Mindesturlaubs von ...
www.haz.de/.../Schweizer-lehnen-mehr-Urlaub-ab   –  seo   more
27.04.2012, 14:07 Uhr

Angestellter verweigert Gehaltserhöhung

(sist/rh) - Wo gibt's denn so was? Ein Malermeister aus Bremen möchte seinen Angestellten mit einer Lohnerhöhung für dessen tüchtige Arbeit belohnen. Doch der weigert sich, sie anzunehmen.
Malermeister Simon P. ist mit der Leistung seines Gesellen Peter S. so zufrieden, dass er ihm per SMS 180 Euro mehr pro Monat anbietet. Wie "Bild.de" berichtet, lehnt der Handwerker jedoch völlig überraschend ab: "Das ist nicht okay und das möchte ich auch nicht annehmen. Meine Arbeit und auch mein Wissen ist nicht besser als das meines Kollegen."
Offenbar ist der Gedanke, sein Chef könne ihn bevorzugen, für Peter S. so unangenehm, dass er freiwillig auf mehr Lohn verzichtet. Im weiteren SMS-Verlauf erklärt er: "Ich finde 15 Euro, die du letztes Jahr schon erhöht hast, sind genug. […] Ich möchte nicht mehr Geld."
Der Chef ist beeindruckt vom Edelmut seines Mitarbeiters, lässt aber nicht locker. Durch einen Trick will er Peter S. trotz dessen Bedenken zu mehr Geld verhelfen. Wie er "Bild.de" erklärt, wird sein Angestellter künftig für jede gute Leistung eine Prämie kassieren.
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  • rambo49
    Heute, um 17:57 Uhr
  • eiswaldt
    Heute, um 17:57 Uhr
    @indianrera genau das war auch mein erster gedanke. aber das scheint ja hier nicht der grund zu sein, sondern der gedanke, dass er das betriebsklima nicht beschädigen möchte.
  • brabbelbrabbel
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    Wie kann man nur so blöde sein
  • Threadpapa
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    ich wette , das der das in 1 - 2 jahren bedauern wird ...
  • Threadpapa
    Heute, um 17:40 Uhr
    wie bitte ? was bezwegt gmx mit diesem artikel ?

Dienstag, 24. April 2012

Will Merkel wieder eine große Koalition?

Will Merkel wieder eine große Koalition?

(sal/jfi) - Für die FDP läuft es derzeit alles andere alles gut. In Umfragen kommen die Liberalen nur noch auf zwei bis vier Prozent und würden es somit nicht mehr in den Bundestag schaffen. Und laut einem Bericht der "Bild"-Zeitung glaubt nicht einmal mehr Kanzlerin und CDU-Chefin Angela Merkel an ein langfristiges Überleben der Koalition ihrer Partei mit den Liberalen.
Offenbar plagt FDP-Chef Philipp Rösler die Angst, Merkel könne die Koalition beenden, falls die FDP bei den Wahlen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein aus den Landtagen fliegt.
Von einem "Spitzen-Liberalen" will die "Bild" erfahren haben, dass die Kanzlerin ihre Zukunft in einer großen Koalition sehe. Mehr noch: "Wenn Merkel den Mut aufbringt zu springen, ist jetzt der ideale Zeitpunkt", soll jemand aus der SPD-Spitze der Zeitung gesagt haben.
Angeblich befürchtet die FDP zwei konkrete Szenarien, wie Merkel der schwarz-gelben Zusammenarbeit ein Ende setzen könnte. Als weniger wahrscheinlich gilt es laut "Bild", dass die Kanzlerin die FDP-Minister entlässt und Bundespräsident Joachim Gauck um die Auflösung des Bundestags bittet. Wahrscheinlicher sei es, dass Merkel eine Abstimmung über eines der vielen Streitthemen zwischen Union und FDP erzwinge. Um die eigene Glaubwürdigkeit zu wahren, könnten die Liberalen ab dem Übertreten einer bestimmten Schmerzgrenze nicht mehr mit der Union abstimmen. Der Koalitionsbruch wäre perfekt, die Regierung hätte keine eigene Mehrheit mehr im Bundestag und Bundespräsident Gauck könnte der Kanzlerin eine Bundestags-Auflösung kaum mehr abschlagen.
Reichstagsgebäude Die aktuelle politische Stimmungslage in Deutschland. >
Der größten Oppositionspartei SPD kommen diese Szenarien nicht unbedingt gelegen: Im aktuellen "Forsa"-Wahltrend liegen die Sozialdemokraten bei 25 Prozent, die Grünen bei zwölf Prozent. Das erklärte Wahlziel Rot-Grün liegt in weiter Ferne - und die Linke und die Piraten fallen als Koalitionspartner aus. Eine erneute große Koalition mit CDU und CSU wäre daher die einzige Möglichkeit, wieder an die Macht zu kommen. Doch ob die sozialdemokratische Seele die Rolle der SPD als Juniorpartners an der Seite von Angela Merkel noch einmal überstehen würde, steht in den Sternen.

  • zillekind
    Heute, vor 12 Minuten
    Mutti sieht ihre Felle davonschwimmen und sucht nun den retenden Anker. Machthungrig wie eh und jeh
  • mezzanotte2000
    Heute, vor 13 Minuten
  • tattoobettina
    Heute, vor 13 Minuten
  • wutzputz
    Heute, vor 13 Minuten
  • CountryPeter
    Heute, vor 13 Minuten
    für mich die beste Lösung ist eine große Koalition, die FDP wird verschwinden, brauche sie als CDU-Wähler nicht
  • ichbinsofrei
    Heute, vor 14 Minuten
  • 64werner
    Heute, vor 14 Minuten
    Zeigt doch das wie die Politik tickt. Wichtig ist der Machterhalt und nicht die Interessen der Gesellschaft und die Protagonisten wundern sich über die Wahlenthaltung und Erfolge der Piraten

Samstag, 21. April 2012

Chemieunglück in Bayern .. und die Massenmedien schweigen

Burghausen / Gendorf

In der Nacht vom 6. auf den 7. März 2012 war es auf dem Gelände des AOE Werkes zu einem Brand auf dem Dach eines Produktionsbetriebes der Clariant gekommen. Durch ein fehlerhaft geöffnetes Ventil wurde ein Waschmittelrohstoff, das Fettamin Genamin LA 302 D, in eine Abluftreinigungsanlage gepumpt. Von dort gelangte es auf das Dach des Produktionsbetriebes und entzündete sich. Der Brand wurde umgehend von einem Mitarbeiter bemerkt und konnte durch die Werkfeuerwehr Gendorf innerhalb kürzester Zeit gelöscht werden.

Tonnen toter Fische müssen als Sondermüll entsprgt werdenDabei gelangte kontaminiertes Wasser in den nahe gelegenen Fluss Alz, der auf einer Länge von 14km komplett verseucht wurde. Bislang wurden 6,5 Tonnen tote Fische eingesammelt. Durch das massenhafte Fischsterben sind auch Vögel und andere Tiere bedroht.
Zudem kann das Grundwasser im Bereich der Alz, von Gendorf bis Marktl, bis auf weiteres nicht genutzt werden, was eine Nutzung zur Gartenbewässerung mit einschließt.

Am Donnertag, den 15. März, legte das Landratsamt Altötting einen Zwischenbericht in Sachen Chemie-Unfall an der Alz vor: „Ausgangspunkt der Verunreinigung der Alz war ein fehlerhaftes Ableiten von verschmutztem Wasser infolge eines Brandes durch die Betreiberfirma. Ursächlich hierfür war das oben bennante fehlerhaft geöffnete Ventil. Wie es dazu kam, wird aktuell von der beteiligten Firma wegen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht angegeben.
Seit dem liegen keine neuen Ergebnisse vor. Pressesprecher Tilo Rosenberger-Süß verkündete am Montag, den 19. März: „Zusammen mit einem unabhängigen Sachexperten für Naturschutz-, Gewässer- und Fischereifragen werden jetzt Möglichkeiten der Renaturierung erarbeitet, um eine möglichst schnelle Wiederbesiedelung der Alz zu erzielen, wenn das Genamin in den Sedimenten am Alzgrund vollständig abgebaut ist.  Wichtig ist uns, auch die betroffenen Fischerei-Berechtigten in den Dialog darüber einzubinden. Erste Gespräche führten wir hierzu ebenfalls bereits letzte Woche.” Von Privatpersonen, die derzeit ihr Grundwasser nicht nutzen können, liegen dem Werk bereits erste Anfragen auf Schadensersatz vor, diese werden nun gesammelt.

Man stellt sich bei dieser Angelegenheit einerseits die Frage, wie so etwas, das nicht passieren darf,  überhaupt passieren konnte und warum die Medien, abgesehen von kleinen Regionalzeitungen, nichts darüber berichten!?
Die Fernsehsender und großen Zeitungsverlage halten es offenbar für notwendig uns darüber zu informieren, wenn sich ein ausrangierter Promi eine Rippe beim Training für „Let's Dance“ gebrochen hat, aber wenn vor der eigenen Haustüre eine Umweltkatastrophe passiert, schweigen sie sich darüber aus. Verkehrte Welt!
Als Bündnis90'Die Grünen noch cool und Chemtrails ein politisches Thema war >

Donnerstag, 19. April 2012

"Frauen und Hormone".Schwierig, schwierig,schwierig...

 Buch-Präsentation: Ministerin wäre lieber als Junge...??

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder  ist vermutlich gut umsorgt und
wohlbehütet aufgewachsen.Jedenfalls lassen das für mich u.a. die gestern in 3sat
Kultuzeit gesendete kurze Reportage vermuten.
Die Bundesfamilienministerin kennt also die Lebensumstände von weniger gut
behütet aufgewachsenen Frauen kaum ??
Auf jeden Fall ist das eben auch ein umfangreiches Gebiet,wozu doch mehr
wissenschaftliches Herangehen dazugehören sollte!

Warum überhaupt ein Buch während der doch wichtigen Aufgabe ein Minister-
amt ausfüllen zu müssen ?? Müssen natürlich deshalb,weil Kristina Schröder
diese Aufgabe angenommen hat und wohl kaum dazu gedrängt wurde.
Ein Ministeramt auszufüllen würde für mich bedeuten,ernsthaft bemüht die
bestmöglichen Problemlösungen zu ergründen.Wozu doch mehr das Lesen
schon längst geschhriebener und anerkannter Bücher sinnvoll wäre und das
eigenhändige Verfassen eines Buches ohne wenigstens gleichzeitige größere
öffentliche Diskussion darum doch kaum mehr als den Wert persönlicher
Ansichten erreichen würde können.
Mit anderen Worten,die Familienministerin ist mehr eine Karrierefrau und
weniger eine Familienministerin,die sich nur manchesmal auch für die Belange
normal aufgewachsener Frauen interessiert ??  

Ich selbst hatte ja gut 10 Jahre lang stundenweise die Aufgabe,mich um die
Kinder alleinerziehender Frauen zu kümmern - natürlich auch verschiedenes mit
ihnen zusammen zu machen.Während die Mütter die Zeit gemeinsam nebenan
verbrachten.Initiiert hatten das gemeinsam die Frauenbeauftragte,die Sozial-
arbeiterin und die Pastorin und letztere waren auch immer anwesend.
Natürlich sind wir auch an Wochenenden weggefahren,außer den dazu üblichen
Tagesauflügen.Was natürlich insgesamt neue und interessante Erfahrungen
eröffnete.

= Eine Erfahrung finde ich schade und inakzeptabel:
Auch Frauen sind wohl während ihren Beziehungen mit Männern zu weit weg,
von einer für gut funktionierende Beziehungen nötigen verständlichen Kommuni-
kationsebene ??

Nur beim ersten Zuhören witzig:
Warum denn einfach,wenn es auch komplifiziert geht.
Das gild doch auch für den Klassiker 'Harry und Sally"!
Mit u.a. den ernsthaft hintergründig vielen Extratellern !!


Frauen und Hormone(...).
Da verliebt Mann sich in eine Frau und die zeigt sich kurz entzückt,um dann
beinah auf der Hacke kehrt zu machen und sich dann 3 Monate nicht meldet
oder aber diese gewisse Kontraproduktivität schlimmstenfalls auf Jahre
auszudehnen(...).
Jedenfalls hab ich sowas erlebt,dass ich daraufhin für Monate auf Distanz
gehalten wurde und irgendwann die doch ziemlich widersinnige Frage zu
hören bekam: wollen wir nun zusammenleben oder nicht(...).

= Ein Mann in diesbezüglicher Reportage:
"sich in eine Frau zu verlieben ist das dümmste was Mann machen kann."
= Da steckt schwer verdauliche Wahrheit drin!

= Bemerkenswert:
Schon damals ging mir mein Erschöpfungssyndrom beinah bis Oberkannte
Unterlippe! Das Verdrängen der Hilflosigkeit wegen,weil ich das ja garnicht
erklären konnte und weil vertrauensvolle Hilfe nicht erreichbar waren,machten
das möglich,dass ich das durch antrainierten Willen verdrängen und aushalten
konnte.Ich war mir sicher,dass das irgendwann besser werden würde.
Wurde es aber nicht und mittlerweile ist klar,dass ernsthaft geeignete Hilfe nicht
in Sicht ist und mein Körper nunmehr mit misstrauendem Rebellieren reagiert.
Danke,tolle Gesellschaft...

= Da muss sich zu allerserst auch was ändern
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News zu Ministerin stellt Buch vor

sueddeutsche.de
  1.  Familienministerin stellt Buch vor: Kristina Schröder und die Wut der jungen Frauen

    FOCUS Online‎ - vor 5 Stunden
    Familienministerin stellt Buch vor: Kristina Schröder und die Wut der jungen ... Familienministerin Kristina Schröder hat ihr Buch über die ...
  1. FOCUS Online‎ - vor 23 Stunden
     Quelle: 3sat!
    Abrechnung mit dem Muttermythos
    Kristina Schröder über das "Diktat der Rollenbilder"
    In ihrem Buch "Danke, emanzipiert sind wir selber!" will Familienministerin Kristina Schröder (CDU) jetzt mit dem "Diktat der Rollenbilder" abrechnen. SPD-Politikerinnen attackieren das Buch scharf.
    Bundesfamilienministerin Kristina Schröder möchte nicht die "Supernanny der Nation" sein. "Meine Politik beginnt nicht damit, dass ich einer Familie vorschreibe, wie sie leben soll", sagte Schröder bei der Vorstellung ihres Buches. Mit dieser verkrampften Debatte - besonders über die Lebensentwürfe von Frauen - müsse endlich Schluss sein. Für Familien müssten Bedingungen geschaffen werden, damit sie selbst entscheiden können, wie sie sich die Zeit für Beruf und Kinder aufteilen. Dazu gehöre der Ausbau von Krippen genauso wie das Betreuungsgeld, so die Ministerin.
    "Eine echte Herkulesaufgabe"
    In ihrem Buch wende sie sich gegen Strukturkonservative genauso wie gegen Radikalfeministinnen, so Schröder. "Es gibt in Deutschland einen Muttermythos genauso wie es einen Karrieremythos gibt." Schröder erklärte, der Ausbau der Kitaplätze für unter Dreijährige und der damit verbundene Rechtsanspruch sei "eine echte Herkulesaufgabe", an der die Politik aber nicht scheitern werde. Auch eine Klagewelle werde es nicht geben. Dies sei schon beim Rechtsanspruch für Plätze für über Dreijährige gemutmaßt worden, aber auch nicht passiert.
    "Bei rund 600.000 Alleinerziehenden, deren Kinder in Armut aufwachsen, einem Lohnunterschied von 23 Prozent zwischen Frauen und Männern sowie nur rund 3,7 Prozent Frauen in Vorständen der größten 200 Unternehmen in Deutschland, gibt es ganz andere Probleme, um die sich eine Frauenministerin kümmern müsste", kritisierte SPD-Vize Manuela Schwesig das Buch. SPD-Bundestagsfraktionsvize Dagmar Ziegler warf Schröder Versagen vor. Das Buch sei eine "Absage an Politik". "Denn Frauen sind in der Schröderschen Lesart eben selbst schuld an ihrer Misere", sagte Ziegler "Handelsblatt Online". Schröder nehme ihre Verantwortung angesichts der zahlreichen offenen Baustellen in der Familienpolitik nicht wahr. Mit ihrer Buchveröffentlichung wisse man jetzt auch warum: "Ministerin Schröder will keine Politik machen - dann soll sie konsequenterweise ihren Stuhl räumen." Das Buch sei ein politisches Buch, aber kein Buch über Politik, heißt es im Vorwort.
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

Dienstag, 17. April 2012

Sofortige Veröffentlichung des Gutachtens über Abgeordnetenkorruption!!!

Gegen die gesellschaftsschädliche"Anwaltsschwemme" = weniger RechtsanwältInnen(Studenten)!
https://openpetition.de/petition/online/petition-fuer-eine-vernuenftige-zulassungsbeschraenkung-der-studentenzahlen-in-den-faechern-jura-und
16. März 2012

Protestaktion gegen Korruption und Amtsmssbrauch,

für Bürgerbeteiligung und Transparenz in der Politik.

Unterzeichnen Sie bitte am Ende des Artikels.


Copyrgiht Wolfgang Theophil
Die Protestschreiben und Unterzeichnungen auf TV-ORANGE haben unseres Erachtens einiges bewirkt. Sowohl der Protest gegen die Vergabe des Ehrensoldes an Herrn Wulff, als auch die Forderung nach einer Direktwahl des Bundespräsidenten. Auch wenn diesmal, wie gewohnt schon vor der eigentlichen Wahl des Bundespräsidenten das Ergebnis so gut wie feststeht, sollten wir uns von dieser Gangart der Mißachtung des Gemeinwillens nicht mürbe machen lassen. Selbst der Staatsrechtler Hans-Herbert von Arnim kritisiert dieses ganze Verfahren scharf. Und sogar Politiker haben dem spürbaren Zorn der Bevölkerung durch ihr Fernbleiben beim Zapfenstreich Rechnung getragen.
Mittlerweile sind Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen der „Ehrensold-Vergabe“ eingereicht. (1) Es hat den Anschein, dass eine Hand von der anderen gewaschen wird. Kein Wunder bei all den Affären, Bestechungen und Korruptionsfällen, daß die Bundesrepublik Deutschland bei diesem Thema am Ende der Fahnenstange rangiert. (2)
Seit 2008 gibt es ein Gutachten über Abgeordnetenkorruption, welches dem Blick der Bevölkerung entzogen wird! Eine Weitergabe dieses Gutachtens ist unter Strafe gestellt, obwohl es mit öffentlichen Mitteln, also unserem Steuergeld, bezahlt wurde!
Die Politiker wissen wahrscheinlich sehr wohl, warum sie dieses Thema wieder flux auf die nächste Legislaturperiode verschoben haben.
Lassen Sie uns deshalb gemeinsam die Veröffentlichung dieses und aller Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes einfordern!
Der Wissenschaftliche Dienst wird -wie alle Parlamentarier- von unserem Geld bezahlt. Bevormundung und Entmündigung sollten wir uns nicht gefallen lassen. Erneut haben wir auf TV-ORANGE deshalb ein Protestschreiben eingerichtet, das automatisch nach Ihrer Unterzeichnung an die Präsidenten von Bundestag und Bundesrat, Herrn Lammert und Seehofer, sowie an die Kanzlerin Frau Merkel und an die Leitung des Wissenschaftlichen Dienstes, Dr. Guido Heinen versandt wird.
Wir meinen, das eine gewisse Penetranz durchaus angemessen ist.

Sofortige Veröffentlichung des Gutachtens über Abgeordnetenkorruption!

Sehr geehrte Damen und Herren
Wir fordern die sofortige Veröffentlichung des Gutachtens über Abgeordnetenkorruption aus dem Jahre 2008. Deutschland steht weltweit mit an der letzten Stelle bei der Bekämpfung von Korruption. Wir, die Bürger finanzieren den Wissenschaftlichen Dienst, ihre Gehälter als Parlamentarier und alle Einrichtungen des Bundestags und Bundesrates. Wir protestieren auch, dass sie das Inkrafttreten der internationalen Antikorruptionsgesetzes UNCAC in Deutschland weiter hinauszögern. Wir fordern, dass alle Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes unzensiert im Internet veröffentlicht werden.
[Ihre Unterschrift]
343 Unterschriften
 

Neueste Signaturen

343Thomas KarnaschApr 17, 2012
342Jürgen KronApr 17, 2012
341Zoeller PaulApr 16, 2012
340beate würteleApr 16, 2012
339Rainer FinkeApr 15, 2012
Eine empfehlenswerte und kostenlose Lektüre:
http://tv-orange.de/2012/03/korruption-in-deutschland-und-ihre-strafrechtliche-kontrolle/

Alle Artikel zu Korruption, Skandale und Plagiate
http://tv-orange.de/2012/03/liste-transparenz-skandale-korruption/ 


Mit  demokratischen Grüßen Wolfgang Theophil

(1)  Strafanzeige gegen den Leiter des Bundespräsidialamtes
http://tv-orange.de/2012/03/akte-wulff-strafanzeige-gegen-leiter-des-bundespraesidialamts/
(2) Deutschland-Korruption – am Ende der Fahnenstange !
http://tv-orange.de/2012/03/gutachten-ueber-abgeordneten-korruption-unter-verschluss/



Machen Sie auch hier mit:
Protest gegen Ehrensold!  - http://tv-orange.de/2012/02/protest-gegen-ehrensold-fuer-wulff/

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Weitere Artikel zu diesem Thema

15 Responses to Sofortige Veröffentlichung des Gutachtens über Abgeordnetenkorruption !

  1. Michael Pramann on 23. März 2012 at 17:22
    Innenminister Baum zu Korruption – Ulrich Wickert zu Bananen-Republik
    http://www.youtube.com/watch?v=WtoapiZckHg
  2. Michael Pramann on 23. März 2012 at 17:22
    Abgeordneten – Korruption: BRD auf einer Stufe mit Tschad, Sudan und Co.
    http://kammerspartakus.wordpress.com/2012/03/23/abgeordneten-korruption-brd-auf-einer-stufe-mit-tschad-sudan-und-co-2/
    Sehenswert die Reden von Jörg van Essen – FDP
    und Siegfried Kauder – CDU
  3. Michael Pramann on 23. März 2012 at 17:10
    Zitat Frau Merkel:” Ich war gerne in der FDJ )
    Siehe auch Bemerkungen
    http://www.youtube.com/watch?v=6olDHcSSFqk
  4. Dirk von Lüders on 23. März 2012 at 10:39
    Es sollte jetzt allen Bürgern der BRD reichen !!!!
    Ende und Schluss mit der Ausbeutung ,wenn selbst die / die arbeiten nichts mehr übrig haben,die/die arbeiten wollen nichts mehr kriegen,
    die aus der Schule kommen im Land keine Möglichkeiten bekommen !
    Und dennoch verdienen alle an dieser Not !!
    6%mehr für wenige,4oo,- Jobs ?,1,-Jobber,usw. was soll das???
    Arbeitsämter geben die Verantwortung ab an Hz 4 Stellen an sogenannte Arbeitsvermittler-Buden ( der letzte Mist),!!
    Liebe Bürger und Bürgerinnen,ändert was,tut was,ich bin dabei!!
    • Occupy 99% on 23. März 2012 at 17:09
      Die Bürger sind gefordert! Denn wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf! – oder in der Bananenrepublik Deutschland.
  5. Herbert Huber on 22. März 2012 at 14:08
    Danke, dass ich wieder einmal auf das Thema der Korruption unserer Abgeordneten hingewiesen wurde. Die Dreistigkeit wie Jörg van Essen, FDP, am 8. April 2011 im Bundestag für die Straffreiheit korrupter Abgeordneten argumentierte (die Nicht-Bestrafung sei für Abgeordnete sehr viel schlimmer als die Bestrafung korrupter Bürger) ist kaum zu überbieten.
    Ich wurde darin bestätigt, das Kasperltheater im Bundestag weder anzuschauen, noch anzuhören. Auszüge daraus in den Printmedien und im Internet genügen zum Kotzen.
  6. [...] Hier geht es zur Unterschriftenaktion zur sofortigen Veröffentlichung des Gutachtens über Abgeordn… [...]
  7. Michael Pramann on 22. März 2012 at 11:41
    Hängt hier das Zählwerk?
    Kann doch nicht sein, dass sich hier lediglich 252 Personen beteiligt haben.
    Oder doch?
    Wir leben ja in “Dummdeutschland”!
  8. Michael Pramann on 17. März 2012 at 18:24
    Merkel-Bananen-Betrüger-Banken-Republik-Deutschland.
    “Ich war gerne in der FDJ”
    http://www.youtube.com/watch?v=6olDHcSSFqk
    Innenminister Baum zu Korruption – Ulrich Wickert zu Bananen-Republik.
    http://www.youtube.com/watch?v=WtoapiZckHg
  9. Birgit K. on 17. März 2012 at 15:24
    Ich bin zur Überzeugung gelangt, dass Deutschland eines der korruptesten Länder der Welt ist. Der Fall Wulff hat mir endgültig die Augen geöffnet und mich für dieses Thema sensibilisiert. Ich habe die Nase voll!
    • Gernot Weyrich on 21. März 2012 at 09:07
      Da stimme ich voll mit zu !!! Die scheinheilige Firma BRD GmbH lässt langsam Ihre Maske fallen.
    • michaela sauer on 17. März 2012 at 08:50
      Wenn die 99% Clever sind, dann wäre Arbeitsteilung und Gruppenarbeit angesagt, um die Politischen Verbrechen an der Menschlichkeit je nach Relevanz faktisch Untermauert anzuzeigen: Europol! Interpol! Kriegsverbrecher Tribunal! etc.

Montag, 16. April 2012

Petition zur vernünftigen Zulassungs- beschränkung von Studenten in Jura & Rechtswissenschaften

 Petition zur vernünftigen Zulassungsbeschränkung von Studenten in Jura & Rechtswissenschaften

Von: Thomas Karnasch aus Moringen
An:   Deutscher Bundestag und ggf. an die Landesparlamente in auf Bundesebene und ggf. in den Ländern Keine Stellungnahme
Quelle Wikipedia(Anwaltsprozess/Anwaltszwang)
"Der attraktive Berufsstand des Rechtsanwaltes hat jedoch im Laufe der Zeit mit 155.679 Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen (Stand 1. Januar 2011)[1] zu einer Anwaltsschwemme geführt, die schwierige wirtschaftliche Rahmenbedingungen für den Anwaltsnachwuchs schafft."
= Und auch aufgrund dessen dazu verleitet,zu unrechtmäßigen Praktiken zu greifen um den eigenen Lebenszúnterhalt bestreiten zu können! = Siehe die unglaubliche Zahl von bis 400.000 Nachbarschaftstreitigkeiten in einem einzigen Jahr vor Gericht!

= Diese gewisse Anwaltsschwämme hat auch mit dazu geführt, dass immer noch an veraltetem sogenannten Anwaltszwang/ Anwaltsprozess festgehalten wird: dieser garantiert mehr Verdienstmöglichkeiten.Müsste aber ebenso in mancherlei Hinsicht dringend neu geregelt werden: nicht alle Anwälte sind auch gute Anwälte.Also lieber die Anzahl der RechtsanwältInnen begrenzen und dafür lieber mehr auf qualitative Ausbildung bzw. Studienmöglichkeit setzen !!!

"Eine Änderung hat der Meinungsstreit(um den Anwaltszwang) nicht herbeigeführt. Die Verfassungsmäßigkeit des Anwalts-zwanges haben bisher weder das Bundesverfassungsgericht noch der Bundesgerichtshof in Zweifel gezogen."

= Deutsche Justiz ist nach meinen 15jährigen Erfahrungen der intensiven notgedrungenen Auseinandesetzung bisweilen auch ziemlich korrumpierbar!
rechtsmissbrauch-durch-justiz-politik.blogspot.de/2011/11/justiz-sumpf-deutschland-erwahnten.html

rechtsmissbrauch-durch-justiz-politik.blogspot.de/2011/10/kommentare-zu-dr-edmund-haferbeck.html
Moringen,den 16.04.2012
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch,unabhängiger international anerkannter Philosoph
Begründung: Nach meinen 15jährigen Erfahrungen dürfte sich der gesellschaftliche Schaden durch zu oft zu schwache Justiz und Politik auf mindestens 100 Milliarden Euro Jahr für Jahr belaufen!!!

= Wir Menschen verlernen offenbar immer mehr mit unseren Nachbarn oder am Arbeitsplatz direkt über Probleme oder Schwierigkeiten zu kommunizieren!
Was möglicherweise auch ansatzweise die geringe Geburtenrate in diesem Land erklären dürfte.Die geringste Geburtenrate in ganz Europa!

Quelle:Wikipedie(Anwaltsprozess/Anwaltszwang)
"Der attraktive Berufsstand des Rechtsanwaltes hat jedoch im Laufe der Zeit mit 155.679 Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen (Stand 1. Januar 2011)[1] zu einer Anwaltsschwemme geführt, die schwierige wirtschaftliche Rahmenbedingungen für den Anwaltsnachwuchs schafft."
= Und auch aufgrund dessen dazu verleitet,zu unrechtmäßigen Praktiken zu greifen um den eigenen Lebenszúnterhalt bestreiten zu können! = Siehe die unglaubliche Zahl von bis 400.000 Nachbarschaftstreitigkeiten in einem einzigen Jahr vor Gericht

"Geschichte des Anwaltszwanges
Der Anwaltszwang blickt auf eine bewegte Rechtsgeschichte zurück. Das historische Recht kannte keinen Anwaltszwang, er war sogar unzulässig. In einer wechselvollen Geschichte entstand mit Inkrafttreten der Zivilprozessordnung vom 1. Oktober 1879 der so genannte Anwaltszwang, der anschließend Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen war.

Im Dritten Reich war die Anwaltschaft ohnehin eingebunden in ein System der Gleichschaltung mit Gericht und Staatsanwaltschaft. Außerdem entstanden zahlreiche Sondergerichte. Nach dem Zweiten Weltkrieg hat der Anwaltszwang den ursprünglichen Inhalt des § 78

ZPO mit einigen Einschränkungen für den Parteiprozess beibehalten.

Nach langen Phasen der Ruhe flammte die Diskussion um Für und Wider den Anwaltszwang immer wieder auf: Die Gegner des Anwaltszwanges verwahren sich gegen die Einschränkung der persönlichen Freiheit durch eine Anwaltsfessel. Sie berufen sich auf eine unsoziale Scheidewand zwischen dem Gericht und den Prozessparteien. Außerdem halten sie den Anwaltsprozess für kostspieliger, langsamer und umständlicher als die unmittelbare Selbstvertretung vor Gericht. Die Befürworter des Anwaltszwanges betrachten ihn als Wohltat für die rechtsunkundige Partei und für eine Verbesserung des Rechtsschutzes.

Eine Änderung hat der Meinungsstreit nicht herbeigeführt. Die Verfassungsmäßigkeit des Anwaltszwanges haben bisher weder das Bundesverfassungsgericht noch der Bundesgerichtshof in Zweifel gezogen.

Der attraktive Berufsstand des Rechtsanwaltes hat jedoch im Laufe der Zeit mit 155.679 Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen (Stand 1. Januar 2011)[1] zu einer Anwaltsschwemme geführt, die schwierige wirtschaftliche Rahmenbedingungen für den Anwaltsnachwuchs schafft."
Moringen,den 16.04.2012
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
Im Namen aller Unterzeichner.

Henryk M. Broder: Fuck you, ZDF! = "Ich freute mich über das perfekte Timing, brachte …"

Henryk M. Broder hat immer noch hetzerische Gedichte abgedruckt:
Manche werden niemals mündig ???

14.04.2012   23:05

Fuck you, ZDF!

Am 3. April machte Frank Vorpahl mit mir ein Interview für das ZDF-Kulturmagazin “aspekte”. Es ging um mein neues Buch ("Vergesst Auschwitz"), um Antisemitismus, Antizionismus und die Frage, warum die Deutschen dermaßen auf Israel abfahren. Zum Zeitpunkt des Interviews war noch nicht bekannt, dass am nächsten Tag, 4. April, das Grass-Gedicht über das, was gesagt werden muss, in der SZ erscheinen würde. Gegen 14 Uhr bekam ich einen Anruf von einer mir als zuverlässig bekannten Quelle, ich sollte mir mal meine emails ansehen. Ich setzte mich in ein Cafe am Gendarmenmarkt, ging online und fand tatsächlich eine email mit dem Grass-Gedicht.
Der Rest war Routine. Am Mittwoch erschien die SZ mit einem Grass-Foto auf der Titelseite ("Ein Aufschrei - Günter Grass warnt vor einem Krueg gegen den Iran"), DIE WELT titelte ebenfalls mit dem Dichter: “Günter Grass, der ewige Antisemit”. Ich freute mich über das perfekte Timing, brachte …
Kompletter Artikel: permanenter Link

11.04.2012   23:30

Israel ist unser Unglück!

Nun aber macht Grass einen großen Schritt nach vorne. Er befördert das Land von einer regionalen Großmacht zu einem Global Player, der im Begriff ist, die Welt in die Luft zu jagen. Israel spielt mit unser aller Leben! Es gefährdet “den ohnehin brüchigen Weltfrieden”! Damit sind die Israelis potenziell noch gefährlicher, als es die Nazis waren. Die haben zwar viel Unheil angerichtet, aber ihre strategischen Ziele waren überschaubar: Endlösung der Judenfrage, Eroberung von Lebensraum im Osten, Sicherung der Vorherrschaft in Europa. Der Fallout der israelischen Politik dagegen wäre unabsehbar und unkalkulierbar, er könnte nicht Millionen, sondern Milliarden von Menschen das Leben kosten. In der historischen Perspektive war das Dritte Reich nur die Ouvertüre zu einem viel größeren Desaster, das mit der Endlösung der Menschenfrage enden könnte.
http://www.welt.de/debatte/henryk-m-broder/article106173484/Grass-macht-die-Antisemiten-endlich-modern.html
Das meint der Leser:
Die Indianer in Nord und Süd-Amerika wurden dezimiert und ausgerottet.
In …
10.04.2012   18:27

Spass mit Grass - 2

Immer mehr achgut-Leser schicken uns ihre Grass-Gedichte. Hier noch einmal ein kleines Best of:
apostel spielen
grass wo ist dein schwarzes jäckchen
armer juden leichentuch
heute trägst du lieber fräckchen
doch an dir ist ein geruch.

der geruch von deines gleichen
unter falschem sonnenzeichen
klebt wie blut an einem messer
ihr verderbten kinderfresser

wie verblendet muß du sein
denkst die welt kann leicht verzeihn
was an schuld ihr aufgehäuft
und im tränenmeer ersäuft

und jetzt den apostel spielen
tief in vorurteilen wühlen
sorgen um den frieden heucheln
und dabei viel lieber meucheln.
Rainer Eissrich
Das Recht auf den Tiefschlag
Warum schweigen wir, verschweigen
10.04.2012   15:05

Freitags feinste Feder

Nachdem Sie das hier gelesen haben, möchten Sie bestimmt wissen, wie die Geschichte weiter ging. Sie könnten es hier erfahren, wenn der Eintrag nicht mittlerweile “gesperrt” worden wäre, “entweder auf Wunsch des Autors oder aufgrund eines Verstosses gegen die Blog-Regeln”. Aber Gott sei Dank kann man auch gesperrte und gelöschte Text im Netz finden. Und was der große Cosmopolit und das kleine AvD beim Freitag sagen wollte, steht jetzt hier.
Ich muss sagen, ich finde es toll, was seine Eltern ihm beigebracht haben. “Geh auf die Menschen zu. Reich ihnen die Hand. Versuche sie wenigstens zu verstehen. Und wenn du sie nicht verstehst, dann versuche sie zu tolerieren, denn Hass zerstört alles.”
Mit dieser Friedensbotschaft sind sie dann tief in den Osten vorgedrungen, Mutti als Krankenschwester, Vati als Offizier im Generalsstab der Heilsarmee. Aber die blöden Russen müssen die …
09.04.2012   16:19

Vati, Mutti, Kind

Georg von Grote, Journalist und Cosmopolit, Jurist und Hobbykoch, AvD und KvD beim “Freitag”, schreibt in seinem Blog: “Meine Eltern waren im Krieg. Meine Mutter als Krankenschwester in Frontlazaretten, mein Vater als Generalstabsoffizier. Beide mehr unfreiwillig als freiwillig.”
Und an die Achse schreibt er: “Richten Sie Herrn Broder aus, dass er sofort die Behauptung in seinem Text, meine Eltern seien Funktionsträger des Dritten Reichs gewesen, zurückzunehmen hat. Falls nicht, sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte gegen Sie und Herrn Broder einzuleiten.”
Mutti Grote hat als Krankenschwester in Frontlazaretten nur verletzte Russen behandelt, Papa Grote als Offizier im Generalstab die Kapitulation vorbereitet, beide waren also keine “Funktionsträger” sondern Widerstandskämpfer, wie die Mehrheit der Deutschen im Dritten Reich. Der Sohn setzt diese Tradition fort, indem er das neue Deutschland “aus den sich selbst auferlegten Fesseln” lösen möchte. Dem “Freitag” sei Dank, dass er …

Samstag, 14. April 2012

Banditen Republik Deutschland ?


DER DISKRETE CHARME DER RECHTSVERGEWALTIGUNG
 
oder  Gibt es im BRD - Regime eine Schweinejustiz?

Am 28 März berichtet die Berliner Zeitung unter der üblichen gleichgeschalteten Wiedergabe der Vorga-be einer Pressagenturmeldung:
"Wetterexperte Jörg Kachelmann darf `Chemtrail´- Gläubige `Neonazis´ nennen".
Nun soll es hier nicht darum gehen, zu den Chemtrails Stellung zu beziehen; auch nicht darum, ob man als Deutschgesinnter die Bezeichnung als "Neonazi" durch ein in den letzten Zügen liegendes antideut-sches Regime überhaupt als Beleidigung auffassen soll. Ich tue es jedenfalls nicht, möchte allenfalls, wenn schon, dann nicht als "Neonazi", sondern korrekt als Nationalsozialist bezeichnet werden.  Die Zeiten, sich gegenüber einem derartig schäbig und ehrlos gegen alles Deutsche sich gebenden Regime nicht ganz offen und aufrecht bekennen zu getrauen, sie sollten heute doch für jeden im nationalen Selbsterhaltungstrieb erwachten Deutschen vorbei sein.
Für mich waren diese Zeiten sowieso noch nie aktuell gewesen. Während meiner Berufstätigkeit nahezu auf der ganzen Welt habe ich mit meiner immer offen bekannten politischen Einstellung keine schlech-ten Erfahrungen gemacht - ganz im Gegenteil. Man rennt damit viel mehr offene Türen ein, als dass sie sich einem verschließen. Und dort, wo sie sich aufgrund dessen verschließen, wollte man sowieso nicht eintreten.
Aber wenn jemand nun einmal kein "Neonazi" und kein Nationalsozialist ist, wie der Kläger gegen Kach-elmann, dann hat dieser selbstverständlich ein Recht darauf, nicht als solcher bezeichnet zu werden. Zumal die Ausweisung als "Neonazi" für den Betreffenden im heutigen BRD-Regime mit ganz erheblich-en ganz konkreten Nachteilen verbunden ist.
In der Sache "Chemtrails" selber ist es schon sehr bezeichnend, dass man ganz offensichtlich ein sol-ches Interesse daran zeigt, Menschen, die sich mit dem ohne jeden Zweifel berechtigte Fragen aufwer-fenden Themenkreis um die so genannten Chemtrails kritisch beschäftigen, mit hanebüchenen Rechts-vergewaltigungen in deshalb deutlich genug politisch motivierten Urteilen derart zu diffamieren.
Wenn man heute anbetrachts der exzessiven und erkennbar auf "höhere Weisung" gleichgeschalteten Lügen der Medien gemeinhin von den Methoden des Schweinejournalismus´ spricht, so muss die Frage erlaubt sein, ob man anbetrachts der Methoden der Rechtsvergewaltigung in den immer öfter immer unverhüllter politisch motivierten Urteilen im BRD-Regime nicht von Merkmalen einer Schweinejustiz sprechen könnte. Jedenfalls berichtet die Berliner Zeitung von einer nichts weniger als ungeheuerlich frech unverfrorenen rabulistischen Verhöhnung einer realitätsbezogenen rechtlichen Würdigung der Sachlage durch den Richter. Es heisst dort: "Kachelmanns Äusserung würde, `wenn überhaupt´, das Persönlichkeitsrecht des Klägers nur am Rande verletzen, hieß es weiter. `So oft, wie das heute jemanden vorgeworfen wird, ist es fraglich, ob das noch eine Prangerwirkung hat´, sagte der Richter im Hinblick auf den Nazivergleich." 
Demgemäß ist es also eine Frage der Häufigkeit einer Beleidigung, wann diese aufhört, eine solche zu sein.  Man muss nach Meinung dieses Richters folglich nur eine entsprechend grosse Mehrheit für sich mobilisieren, um einen Menschen oder eine Minderheit dementsprechend ungestraft diffamieren und beleidigen zu können. Da wäre es dann schon interessant zu wissen, wie viele zustimmende Menschen man vorweisen müsste, um nach der sonderbaren Rechtsauffassung dieses Richters diesen selber dann ungestraft als "stink verlogenen Robenpavian" bezeichnen zu dürfen, oder die Regierungs-mitglieder samt und sonders als erzkriminelle Volksverräter und Politverbrecher. Doch egal, wie hoch die dazu erforderliche Zustimmung aus dem Volk nach Meinung jenes Richters auch sein müsste - ich bin mir sicher, diese bei Nachfrage dort wenn nötig ohne größere Schwierigkeiten sehr schnell zusammen zu bringen.
Die Frage nach den Methoden einer Schweinejustiz drängt sich besonders dann auf, wenn es im Urteil heißt, es wäre fraglich, ob die Diskriminierung als Neonazi noch eine Prangerwirkung hat, so oft der Nazi-Vergleich heute gebraucht würde. Das sagt also ein Richter dreisterweise kurz nachdem der Bun-desgerichtshof in einem Urteil festgestellt hat, dass die Einordnung als "Rechter" genügt, um einem Menschen das Recht und die Menschenwürde gemäß des Artikels 3 des Grundgesetzes ohne weiteres abzusprechen. Konkret ging es dabei darum, dass dem früheren NPD-Vorsitzenden Udo Voigt durch einen Hotelier aufgrund seiner politischen Haltung in diskriminierender Weise das Gastrecht verweigert wurde.
Wenn jemand "rechts" ist oder bei Bedarf frei Schnauze als "rechts" definiert wird, dann darf ihm nach Auffassung des Bundesgerichtshofs und damit des BRD-Regimes also schlicht und einfach die Men-schenwürde und das für alle Deutsche geltende Recht aus dem Artikel 3 des Grundgesetzes abgespro-chen werden, in dem es heißt: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen sei-ner Behinderung benachteiligt werden."
Wenn aber nun ein Richter eines Landgerichtes daherkommt, nach dieser ungeheuerlichen Vergewalti-gung des Grundgesetzes durch den Bundesgerichtshof, dass einem "Rechten" das Grundrecht nach Artikel 3 einfach genommen werden darf, dass also die Bezeichnung als "Rechter" für den Betreffenden zu schlimmsten Folgen der Diskriminierung führen darf, dann kann ich einen solchen rabulistischen Richter doch nur als Rechtsverdreher empfinden, wenn der nach diesem ungeheuerlichen Urteil des Bundesgerichtshofs in unüberbietbarem Zynismus behauptet, es sei fraglich, ob eine Einordnung als Neonazi überhaupt noch eine Prangerwirkung hat. Eine ätzendere Verhöhnung eines Opfers bundes-deutscher Justizschurkerei ist kaum vorstellbar, als wenn sich dieses dann auch noch vom das Recht vergewaltigenden Gericht anhören muss, seine straflose Diskriminierung als Neonazi sei darin begrün-det, dass diese keine Prangerwirkung habe; wenn aber doch der Bundesgerichtshof eben erst entschie-den hatte, dass die Einordnung als Neonazi, weit über jede bloße Prangerwirkung hinaus, unterdessen sogar ganz ausdrücklich dazu führen darf, dass dem so Bezeichneten sein Recht und seine Menschen-würde nach dem Grundgesetz abgesprochen werden darf. Und zwar nicht erst von gesetzlichen Rich-tern, sondern bereits von Hoteliers und Gastwirten!
In einem vor der Veröffentlichung stehenden Interview mit dem von 1963-1979 16Jahre im sowjetischen Gulag gefangenen Jurij Below habe ich mich ebenfalls dazu geäußert, zu diesem ungeheuerlichen Urteil: Wenn der Bundesgerichtshof heute festgestellt, dass "Rechte" als solche diskriminiert werden dürfen und von Hotels und Gaststätten als damit quasi Untermenschen abgewiesen werden dürfen, für die das Recht aus Artikel 3 des Grundgesetzes nicht gilt, dann ist das eben nichts anderes als "Juden raus!" mit anderen Vorzeichen.
Aber mit was für Vorzeichen! Die haben es in sich! Die Rechtsvergewaltiger am Bundesgerichtshof ha-ben nämlich etwas übersehen, was ihre fraglos politisch beauftragte Entscheidung möglicherweise zum Siegel eines justizkriminellen Gangsterregimes macht, zumindest aber eines hochgradigen Unrechtsre-gimes. Mit Rechtsstaatlichkeit jedenfalls hat das nichts mehr zu tun. Denn wenn es schon so eine ganz grundsätzlich nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbarende Entrechtung Andersdenkender auf den Sta-tus des Untermenschen gibt, dann muss es zumindest, als absolute Mindestanforderung an einen auch nur rudimentären Rechtsstaat, etwas geben, worauf auch die so zu Untermenschen gemachten Anders-denkenden einen unbedingten Anspruch haben: nämlich Rechtssicherheit! Und diese ist in höchstem Grade nicht gegeben, wenn die zum politisch gewünschten Urteil beauftragten Justizbanausen vom Bundesgerichtshof derart unglaublich das Recht schänden, indem sie sagen: "Rechtsextreme" dürfen von Gastwirten und Hoteliers in ihrem Grundrechtsanspruch diskriminiert werden. Denn wo bitteschön ist rechtsverbindlich definiert, was "rechtsextrem" ist und was nicht? Was ist rechtsverbindlich definiert eine "rechte Einstellung" als justiziabel einzuordnender Tatbestand? Gibt es irgendein Gesetzeswerk, irgendetwas, in dem der Bürger zu seiner Rechtssicherheit verbindlich nachschlagen kann, was ihn ge-gebenenfalls zum "Rechten" macht und was nicht oder noch nicht? - Nein, das gibt es natürlich nicht.
Das heißt: Das BRD-Regime gestattet die in erheblicher Weise in die Grundrechte eingreifende Diskri-minierung von Menschen, von Deutschen, ohne aber den juristischen Gegenstand der Diskriminierung auch nur irgendwie rechtsverbindlich umgrenzt zu definieren !  Das ist ungeheuerlich!  Das ist in einem Rechtsstaat absolut undenkbar. Absolutest undenkbar.  Das ist nichts anderes als wilde Anarchie !   Im blindwütigen antideutschen Hass öffnet man so die Büchse der Pandora oben und unten gleichzeitig.
Der Bundesgerichtshof stellt es also einfach der Willkür der Betreffenden anheim, dass diese die rechts-verbindliche Ermessensfreiheit hätten, sinngemäß zu sagen: "Wer Jude ist, bestimme ich!"
Nach Lust und Laune und je nach Tagesform kann nun jeder schnapsnasige Gastwirt und jeder choleri-sche Hotelier das Recht in die eigene Hand nehmen, das Grundgesetz via sich aus der Nase gezogener Eigendefinition auszuhebeln und als selbsternannter Standrichter jemand aus wenn nötig völlig unerfind-lichen Gründen zum "Rechten" zu erklären und ihm im Prinzip zu sagen: "Juden raus!" 
Aber gleichzeitig macht man ein Riesengeschrei wegen der Nürnberger Gesetze...
Vor Allem:  Wer behauptet denn ständig, man sei eine ach so freiheitliche Demokratie - der National-sozialismus oder das BRD-Regime?
Also bitteschön, wenn man schon ständig behauptet, man sei eine Demokratie, dann muss man sich auch dran halten.  
Und ob einem die Nürnberger Gesetze nun passen oder nicht, sie waren immerhin Gesetze und schufen als solche eine klare Rechtssicherheit. Wo diese Diskriminierungen beinhalteten, was ja kein alleiniges Merkmal der Nürnberger Gesetze ist, sondern ein ganz allgemeines Merkmal von Gesetzen bezüglich einschränkend regelnder Bestimmungen, da war die Definition der rechtlichen Merkmale des der Regel-ung Unterworfenen im Sinne einer juristisch sauberen Rechtsanwendung dieser Gesetze ohne jeden winkeladvokatischen Makel gegeben. Aber was macht nun das BRD-Regime in Form seines Bundes-gerichtshofs? - Es gestattet Hinz und Kunz, Hoteliers und Gastwirten und wem immer es gefällt die Diskriminierung deutscher Menschen als "Rechtsextreme" zur Entrechtung von deren Menschenwürde und  von deren nach dem Grundgesetz garantierten Freiheitsrechten, ohne dass es überhaupt eine ge-setzliche Grundlage selbst für Richter gibt, geschweige denn für Hoteliers, in der rechtsverbindlich fest-gelegt ist, was denn nun überhaupt ein "Rechtsextremer" ist und was nicht und was noch nicht!
Eine solche ungeheuerliche Sauerei der politisch motivierten Rechtswillkür braucht sich das Deutsche Volk auch nach Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes nicht bieten zu lassen! Das ist Gangsterregime! Das ist Schweinejustiz! Und solche Bundesgerichtshofrichter gehören lebenslänglich hinter Schloss und Riegel; denn wenn jemand die freiheitlich-demokratische Grundordnung bedroht, dann sind das nicht anders denkende deutsche Bürger mit ihren persönlichen politischen Ansichten, nein, dann sind das solche unerträglichen Justizganoven, welche die Entrechtung von Deutschen von ihren grundgesetzli-chen Rechten nicht nur ohne jedes definierende Gesetz gestatten, sondern die diese Definition zum Zwecke der Diskriminierung Hinz und Kunz und jedem Hotelier zur Anwendung in Selbstjustiz nach Lust und Laune anheim stellen.
Die justizkriminelle Dimension des Rechtsverbrechens, das der Bundesgerichtshof da abgeliefert hat, besteht ja neben der unerträglichen rechtlichen Nichtdefiniertheit des Gegenstands der Diskriminierung gerade darin, dass er denen das Diskriminieren erlaubt, die diese Diskriminierung auch tatsächlich rechtsobjektiv ausüben können, während er jene in ihren vom Grundgesetz garantierten Freiheitsrechten entrechtet, die durch deren noch so "extreme" Inanspruchnahme überhaupt niemand tatsächlich rechts-objektiv diskriminieren könnten, selbst wenn sie das wollten.
Denn wenn ein "Rechter" meinetwegen sagte: "Ausländer raus!", dann hat er ja über die blosse Bekund-ung dieser seiner Meinung hinaus nicht ansatzweise die Möglichkeit, das in eine wirksame Anordnung zur Ausweisung der Betreffenden umzusetzen. Genauso gut könnte man einen Fußballanhänger der Spielmanipulation anklagen, wenn er von den Rängen ruft: "Bayern vor, noch ein Tor !"  
Das kann der zwar rufen, aber deswegen wird seine Mannschaft noch lange kein Tor schiessen, nur weil der das ruft.  Eine Spielmanipulation kann immer nur der betreiben, der sich in einer Position befin-det, die ihm eine solche Einflussnahme auch tatsächlich ermöglicht. Genauso kann eine Diskriminierung immer nur in deren konkreter Anwendung als das substanzielle Versagen eines garantierten Rechts bestehen, niemals in einer bloßen Meinungsäußerung. Denn sonst wäre es - und ist es tatsächlich - eine Diskriminierung des Grundrechts der Meinungsfreiheit, wenn jemand verboten wird, seine Meinung zu bekunden: "Ausländer raus!" Es ist es das sogar in besonderem Maße, da das Grundgesetz den Deut-schen ausdrücklich das Recht auf Meinungsfreiheit garantiert, wohingegen das Grundgesetz kein Frei-heitsrecht für Ausländer beinhaltet, sich nach Belieben in Deutschland niederzulassen und Zugriff auf das deutsche Versorgungs- und Sozialsystem zu nehmen, welches genau wie das Grundgesetz einzig und allein für einen gedacht ist und geschaffen wurde - nämlich für das Deutsche Volk; nicht für Afrika-ner, Türken und andere Fremde!
Das heisst also, es ist zum Beispiel der Hotelbesitzer, der sich in der Position befindet, dass die von ihm ausgeübte Diskriminierung ganz unmittelbar und ganz konkret zu einer tatsächlichen solchen führt; näm-lich dann, wenn er einem von ihm nach Gusto als "rechts" definierten Gast die Beherbergung wegen dessen unterstelltem "rechten Gedankengut" verweigert. Mit einer blossen Meinungsäußerung hingegen aber kann man niemand diskriminieren, auch wenn sie dem Betreffenden noch so sehr nicht passt. Diskriminierung setzt immer das konkrete Vorenthalten eines garantierten Rechts voraus.
Wenn man das nämlich weiß, dann wird es umso unerträglicher, wie die von der Parteipolitik  bestallten Karlsruher Vergewaltiger des Grundgesetzes das Deutsche Volk in unglaublicher Dreistigkeit für dumm verkaufen, mit der rabulistischen Verlogenheit, wie diese die ganz konkrete Zerschlagung der Freiheits-rechte dieses Volkes mit dem Schutz imaginär bedrohter Rechte derer rechtfertigen, die überhaupt nicht zum Deutschen Volk gehören und damit nicht Subjekt des Grundgesetzes für das Deutsche Volk sind. Schon gar nicht in dem Maße, dass deren subjektives Diskriminierungsempfinden eine höhere Rechts-wirksamkeit hätte als die ganz konkrete und objektive Diskriminierung des Deutschen Volkes durch die schrittweise Abschaffung von dessen Freiheitsrechten, in Sonderheit des Rechtes auf freie Meinungs-äusserung und der freien Wahl der politischen Weltanschauung - und zwar zugunsten und auf Zuruf solcher, die eben nicht einmal zum Deutschen Volk gehören!
Diskriminierung kann also wie dargelegt niemals in einer wenn auch noch so unbequemen oder drasti-schen Meinungsäußerung bestehen, sondern sie setzt immer das konkrete Vorenthalten eines garantier-ten Rechts voraus. Ich könnte aber einen Ausländer aufgrund meiner fehlenden Macht- und damit Diskri-minierungsmöglichkeit niemals aus Deutschland ausweisen, so sehr ich das auch wünschte und mit meiner Meinungsbekundung fordere. Vor allem kann ich diesen Ausländer ganz grundsätzlich nicht in seinen garantierten Rechten diskriminieren, da ich diesem ja niemals irgendwelche Rechte garantiert habe, die ich nun diskriminieren könnte. Jemand in seinen Rechten diskriminieren kann immer nur der zum einen das Machtmonopol hat, das zu tun, und der zum anderen dem anderen diese Rechte über-haupt garantiert hat. Genau deshalb richtet sich das Diskriminierungsverbot wie das Gebot zur Wahrung des Grundgesetzes ganz ausdrücklich an den, der als Inhaber des Machtmonopols auch gleichzeitig der Monopolinhaber zur Diskriminierung ist. Das heißt, der "Staat" ist durch das Grundgesetz dazu angehal-ten, die Einschränkung und damit die Diskriminierung der Freiheitsrechte des deutschen Bürgers zu un-terlassen; nicht der einzelne Bürger ist dazu angehalten, bestimmte Meinungen zu vertreten oder nicht zu vertreten, der ja mit seiner bloßen Meinungsäußerung überhaupt keine Machtmöglichkeit zur Be-schneidung der Grundrechte anderer hat, selbst wenn er das noch so vehement forderte.  Die Freiheits-rechte des Grundgesetzes verpflichten den "Staat", diese zu garantieren, sie verpflichten nicht den ein-zelnen Bürger zu einer bestimmten allein zulässigen Variationsbreite der Haltung oder Meinung zu die-sen oder zu diesem. Der "Staat" und seine Organe müssen das Grundgesetz einhalten, aber der einzel-ne Bürger muss das Grundgesetz nicht "einhalten" (das kann er ja gar nicht; wie sollte er denn zu Bei-spiel für die Durchführung freier und geheimer Wahlen sorgen?), er muss nur die allgemeinen Gesetze einhalten. Der einzelne Bürger kann deshalb gegebenenfalls immer nur gegen die allgemeinen Strafge-setze, aber völlig unmöglich "gegen das Grundgesetz verstoßen"; das kann nur der "Staat" und seine Organe. Diejenigen also, die aufgrund ihres Machtmonopols auch tatsächlich die konkrete Möglichkeit haben, den Bürger rechtswirksam in seinen grundgesetzlichen Rechten zu beschneiden oder beschnei-den zu lassen.
Der Bürger kann mit seiner Meinungsäusserung auch nicht gegen die rechtsstaatlich grauenhaft undefi-nierte, und dem Rechtsmissbrauch durch eine politische Justiz freie Bahn lassende "Würde des Men-schen" verstossen, da das Recht auf Meinungsfreiheit selber ein untrennbarer und unmittelbarer höchs-ter Bestandteil der Menschenwürde ist. Insofern es hier zu einer Kollision kommt, steht die Objektivität der Würde des Grundrechtsschutzes aus rechtsstaatlicher Sicht allemal höher, als die subjektive Be-findlichkeit dessen, der sich durch die Meinungsfreiheit eines anderen lächerlicherweise in seiner "Wür-de" beleidigt fühlt.  Lächerlicherweise deshalb, da eine gezeigte Haltung reifer menschlicher Würde in diesem Fall nur darin bestehen kann, die missliebige Meinungsäusserung eines anderen den Gepflogen-heiten einer Demokratie gemäß eben hinzunehmen; nicht jedoch darin, dem anderen beleidigt wie ein kleines Kind mit einer würdelosen Eifersucht das Recht auf Meinungsfreiheit absprechen lassen zu wollen, von dem man selber aber selbstverständlich bei nächster Gelegenheit vollen Gebrauch machen will.
Der sich in seiner "Würde" beleidigt Wähnende hat also durch das Grundgesetz das Recht, der ihm missliebigen Ansicht eines anderen über einen bestimmten Gegenstand dann seine Ansicht der Dinge genauso frei entgegenzusetzen - aber er hat kein Recht, dem anderen die Würde des grundgesetzlichen Rechts auf Meinungsfreiheit absprechen zu lassen, indem sein subjektives Beleidigtsein als Rechtsgut höher eingeschätzt werden soll als das allgemeine und ganz objektive Rechtsgut der freien Meinungs-äusserung, und zwar sowohl durch das Grundgesetz als auch durch die allgemeine Erklärung der Men-schenrechte garantiert.
Die zwei lupenreinen Justizgangstereien gegen das Grundgesetz: Das Urteil des Bundesgerichtshofs und das Urteil des Landgerichtes Berlin, stehen sich, bei gleichem politisch motivierten Unrechtsgehalt der Rechtsvergewaltigung, in ihrer Beurteilung des gleichen Gegenstandes diametral gegenüber; damit machen Sie aber deutlich, dass dieses Regime in jeder Hinsicht und unter allen Aspekten nur eines zum Ziel hat: Die totale Zerschlagung des Rechtsstaats und die totale Unterordnung der Justiz unter die Wün-sche der Politik, deren Aufgabe als antideutsche Fremdherrschaft wiederum in der nationalstaatlichen Vernichtung Deutschlands besteht und in der Abschaffung des Deutschen Volkes als ethnische Erschei-nung. Letzteres zu erzielen durch einen aggressiven, gegen den Willen des dazu ungefragten Volkes ge-führten Überfremdungskrieg unter Beteiligung einer in Ausmaß und Brutalität ungeheuerlichen Aus-länderkriminalität!
Das hier Dargelegte hinsichtlich der durch und durch politisch motivierten Urteile des Bundesgerichts-hofs und des Landgerichts Berlin macht deutlich, dass es im BRD-Regime keine Instanz mehr gibt, die sich der Zerschlagung des Rechtsstaats und der totalen Unterstellung der Justiz unter die Erwartungen einer polizeistaatlichen Antideutschland-Politik entgegenstellen würde. Schon gar nicht das falsch so bezeichnete und damit die Lüge schon im Namen tragende "Bundesverfassungsgericht" eines Regimes ohne Verfassung, welches durch seine das Grundgesetz vergewaltigende "Rechtssprechung" ja über-haupt erst die Bedingungen dafür schuf, dass das Grundgesetz in der Rechtspraxis lupenreiner politi-scher Prozesse derart von den untergeordneten Gerichten ausgehebelt werden kann.  Bei einem funktio-nierenden und seiner Aufgabe gerecht werdenden Höchstgericht wären die heutigen Zustände des Ge-sinnungsregimes mit seinen politischen Prozessen und seiner gnadenlosen, ja unterdessen bereits von geisteskranken Zügen gezeichneten Verfolgung Andersdenkender denn überhaupt nicht ansatzweise möglich geworden. So etwas funktioniert nur, wenn auch und gerade das Höchstgericht ein weitestgeh-endes Instrument der Politik darstellt.
In Sonderheit wird das im BRD-Regime deutlich durch das Ermöglichen des ausweislich des Friedens-nobelpreises für Liu Xiaobo fraglosen Justizverbrechens einer zwölfeinhalbjährigen Haftstrafe für den Märtyrer der Meinungsfreiheit Horst Mahler nur wegen dessen Meinungsäußerungen! Damit hat das so genannte Bundesverfassungsgericht in erschütternder Eindringlichkeit unter Beweis gestellt, dass es sich längst dafür entschieden hat, als Büttel der Politik die Antithese des Grundgesetzes zur These für die Rechtfertigung der Entrechtung des Deutschen Volkes im eigenen Land werden zu lassen.
Es ist nun einmal so: Ein Regime, in dem die gnadenlose politische Verfolgung anders denkender, deutschgesinnter Deutscher wegen deren Meinungsäusserungen genauso an der Tagesordnung ist, wie Freisprüche für Ausländer, die schlimmste Verbrechen an Deutschen begangen haben, das ist eine Kriegserklärung an das Deutsche Volk!
"Verfassungsrichter", die in einer vermeintlichen Demokratie eine zwölfeinhalbjährige Haftstrafe wegen Meinungsäußerung für Horst Mahler zulassen, während Liu Xiaobo in China für eine elfjährige Haftstrafe wegen des gleichen "Deliktes" den Herrschenden missliebiger Meinungsäußerungen den Friedens-nobelpreis bekommt, das sind für meine Begriffe keine rechtsstaatlichen Richter, sondern politische Bluthunde in blutroten Roben, schreckliche Juristen!  
Angesichts der immer unerträglicher werdenden und immer ungenierter verübten Verbrechen des BRD-Regimes gegen das Grundgesetz und gegen das Deutsche Volk ist die Zeit gekommen, da sich das Deutsche Volk unter Berufung auf Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes erheben muss, wenn es über-haupt überleben will!
Denn wo ein §130 als antirechtsstaatliches Sondergesetz menschenverachtende Men-schenjagden zur Meinungsverfolgung Andersdenkender institutionalisiert, gegen Jene, die sich mit ihrer Liebe zu Deutschland der Vernichtung Deutschlands durch das BRD-Regime entgegenstellen, da wird der Widerstand eines ganzen Volkes zur Pflicht;  als hei-lige Treue dem Vermächtnis der Ahnen gegenüber, die dieses unser Deutschland einst dem Urwald abgerungen haben, die dafür gelebt haben, gearbeitet haben, gekämpft ha-ben, gelitten haben und mit Hoffnung im Herzen gestorben sind, damit sie es uns als Unterpfand für die Zukunft der kommenden Generationen unserer Kinder und Kindes-kinder in die Hände legen können.
Dieses unser Deutschland geben wir nicht auf ! 
Wir sind nun wach und lassen uns die Verbrechen gegen unser Deutschland nicht mehr länger bieten!
Richard Wilhelm von Neutitschein                                              ( Hervorhebungen durch T. Steinemann )