Zum Überfall heißt es: „Es fehlt hierfür an der Anwendung von Gewalt bzw. an einer Drohung mit Gewalt gegen Leib und Leben.“
LEIPZIG - Nach dem sexuellen Übergriff auf eine Frau am
Samstag am Leipziger Hauptbahnhof (MOPO24 berichtete) hat die
Staatsanwaltschaft gestern die Freilassung der zwei von der Polizei
festgenommenen Nordafrikaner gerechtfertigt. Nach Auffassung der Behörde
war der Griff zwischen die Beine des Opfers keine sexuelle Nötigung,
sondern eine Beleidigung.