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Whistleblower in Praxen und Kliniken brauchen Schutz
17. April 2013|
Sie sollen wegschauen oder gar mitmachen. Dabei werden sie zu
unfreiwilligen Helfern. Und wenn sie den Betrug aufdecken, riskieren sie
ihren Arbeitsplatz. Die Rede ist von Whistleblowern im
Gesundheitswesen. Anlässlich einer Anhörung am heutigen Mittwoch im
Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags fordert ver.di ein
Whistleblower-Schutzgesetz.
Der Arzt rechnet
Leistungen ab, die er nicht erbracht hat. Die Klinik behauptet, der
Chefarzt selbst habe den Patienten untersucht. Ein Behandlungstermin
wird verschoben, damit er in einen anderen Abrechnungszeitraum fällt.
Möglichkeiten gibt es viele. Schätzungsweise sechs Prozent aller
Ausgaben gehen Krankenkassen durch Falschabrechnungen verloren. Doch
nachweisbar sind Korruption und Falschabrechnung nur schwer.
Krankenkassen sind deshalb auf couragierte Beschäftigte im
Gesundheitswesen angewiesen, wollen sie Betrug und Korruption aufdecken.
Doch diese Whistleblower haben bisher keinerlei Schutz vor Nachteilen
durch den Arbeitgeber.
„Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gegen Korruption und Abrechnungsbetrug kämpfen, müssen arbeitsrechtlich auf der sicheren Seite sein.“
Sylvia Bühler, ver.di-Bundesvorstandsmitglied
ver.di fordert von der Bundesregierung
entschiedener gegen Korruption im Gesundheitswesen vorzugehen als
bisher. Zudem müssten Beschäftigte, die den Tipp zur Aufdeckung geben,
besser geschützt werden. „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gegen
Korruption und Abrechnungsbetrug kämpfen, müssen arbeitsrechtlich auf
der sicheren Seite sein“, forderte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia
Bühler.
Patientinnen und Patienten müssten
sich bei der ärztlichen Behandlung darauf verlassen können, dass die
Maßnahmen vor allem ihrer Gesundheit dienen und nicht allein der
Befriedigung wirtschaftlicher Interessen unterschiedlicher Akteure,
sagte die Gewerkschafterin weiter. Letztendlich fehle das Geld am Ende
für eine hochwertige Versorgung und ausreichende Personalausstattung,
wenn Korruption nicht unterbunden werde.
Weitere Informationen zum Thema im ver.di-Newsletter Gesundheitspolitik Ausgabe 3/2012:
- Korruption verhindert gute Versorgung
- Falschabrechnungen: Sollen Beschäftigte schweigen?