Staatliche Förderung der Privaten Altersvorsorge
Der Staat fördert unter bestimmten Bedingungen die
private zusätzliche Altersvorsorge: mit finanziellen Zuschüssen
(Riester-Zulagen) und mit Extra-Steuerersparnissen (zusätzlicher
Sonderausgabenabzug).
Seit 2002 gibt es bei der privaten Altersvorsorge eine grundlegende
und tief greifende Neuerung: Der Staat fördert unter bestimmten
Bedingungen die private zusätzliche Altersvorsorge auf zwei Wegen: mit
finanziellen Zuschüssen (Riester-Zulagen) und mit
Extra-Steuerersparnissen (zusätzlicher Sonderausgabenabzug). Das macht
das notwendige Sparen für später bedeutend einfacher, lohnender und
zuverlässiger.Mit dem seit Beginn des Jahres 2005 eingeleiteten Übergang zur nachgelagerten Besteuerung wurden außerdem die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Aufwendungen zur Altersvorsorge grundlegend verbessert. Damit wurde besonders für Selbständige die Möglichkeit eröffnet, staatlich gefördert eine Altersvorsorge aufzubauen (so genannte "Basis-" oder "Rürup-" Rente).
Wer einen Teil seines Einkommens in den Aufbau
einer privaten zusätzlichen Alterssicherung investiert, erhält vom Staat
Zulagen. Die Höhe der Zulagen richtet sich nach der Höhe der
Eigenbeiträge. Wer seinen Mindesteigenbeitrag einbringt, erhält die
volle Zulage. Wer den Mindesteigenbeitrag nur teilweise erbringt (zum
Beispiel 50 Prozent), erhält eine anteilige Zulage (also in diesem Fall
die Hälfte der vollen Zulage). Die erforderliche Gesamtsparleistung
(Mindesteigenbeitrag plus Zulage) steigt bis zum Jahr 2008 schrittweise
auf vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens.
Wichtig: Niemand muss diese Sparleistung allein aufbringen. Der Staat
übernimmt mit den bis 2008 ebenfalls schrittweise steigenden Zulagen
schon einen Teil der Gesamtsparleistung. Die Eigenvorsorge besteht also
aus dem Eigenanteil und der Zulage, die der Staat direkt in den
Altersvorsorgevertrag einzahlt. Gewährt werden eine Grundzulage sowie
eine Kinderzulage für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld
besteht.
Eigenbeitäge und Zulagen
Jahre
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Anteil des Vorjahreseinkommens einschließlich der Zulagen
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Grundzulage für Alleinstehende
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2007
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3 Prozent
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114 Euro
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ab 2008
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4 Prozent
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154 Euro
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Bei Ehepaaren erhalten beide Partner jeweils die
Grundzulage, wenn sie beide einen eigenen Vertrag zur zusätzlichen
Altersvorsorge abschließen. Ist nur einer der Partner direkt förderberechtigt, reicht es aus, wenn nur er seinen Eigenbeitrag leistet.
Mit der Kinderzulage fördert der Staat besonders
Familien bei der zusätzlichen privaten Altersvorsorge. Die Kinderzulage
erhält bei zusammenlebenden Ehepartnern grundsätzlich die Mutter,
andernfalls derjenige Elternteil, der das Kindergeld erhält. Auch die
Kinderzulage steigt bis 2008 schrittweise an.
Jahre
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Zulage für Ehepaare, bei denen jeder Partner einen eigenen Riester-Vertrag hat
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Zulage für jedes
kindergeldberechtigte Kind
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2007
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228 Euro
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138 Euro
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ab 2008
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308 Euro
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185 Euro1) bzw. 300 Euro2) |
1) Vor 2008 geborene Kinder
2) Nach 2007 geborene Kinder
2) Nach 2007 geborene Kinder
Im Rahmen der Riester-Rente hat der Staat - neben
der Zulagenförderung - die Möglichkeit eines zusätzlichen
Sonderausgabenabzugs geschaffen. Geltend gemacht werden können -
unabhängig vom individuellen Einkommen - folgende
Altersvorsorgeaufwendungen (Eigenbeiträge plus Zulagen):
Zusätzlicher Sonderausgabenabzug
Jahre
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Maximale jährliche Sonderausgabenabzugsbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen
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2007
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1.575 Euro
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ab 2008
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2.100 Euro
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Ab 2008 können also im Rahmen der
Einkommensteuererklärung bis zu 2.100 Euro jährlich als zusätzliche
Altersvorsorgeaufwendungen (geleistete Eigenbeiträge und staatliche
Zulagen) steuermindernd geltend gemacht werden - auch wenn dies mehr als
vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens sind. Das
Finanzamt prüft automatisch, ob und um gegebenenfalls wie viel die
Steuerersparnis höher ist als die Zulagenförderung. Ist die
Steuerersparnis größer als die Zulagen, so zahlt das Finanzamt den Teil
der Steuerersparnis, der die Zulagen übersteigt, als Steuerrückzahlung
aus. Darüber hinaus bleiben in der Ansparphase auch die Zinsen und
Erträge steuerfrei.
Dieser umfassenden steuerlichen Entlastung in der
Ansparphase steht die volle Besteuerung der Leistungen in der
Auszahlungsphase gegenüber (nachgelagerte Besteuerung).
Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass
Alterseinkünfte erst versteuert werden, wenn sie dem Steuerpflichtigen
ausgezahlt werden - im Alter. Dafür bleiben Beiträge zur Altersvorsorge
in der Erwerbsphase bis zu einem jährlichen Höchstbetrag unversteuert.
Stand: 10.01.2007