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Dienstag, 18. März 2014
Expertin Inge Hannemann hat in Teilen Recht: besonders Sanktionierungsmaßnahmen verstoßen eklatant gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz!
Viele von öffentlichen Behörden allein gegen mich begangene Verfehlungen,
von Willkür über damit einhergehende vorsätzliche Rechtsbeugung bis Amts-
missbrauch, müssen nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz ähnlich hart
sanktioniert werden!
= Geschieht das in ersichtlich großer Anzahl von Fällen nicht, dann verstößt
das eklatant gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, gegen das Gleich-
behandlungsgesetz.
= Und das ist in angeführtem Zusammenhang von Verfehlungen, ausgehend
von öffentlichen Behörden, mit Sicherheit zutreffender als das Abstimmungs-
ergebnis des sogenannten Krim-Referendums:"erinnert an stalinistische Zeiten."
Die vom tagesspiegel zitierte SPD Politikern Gabriele Lösekrug-Möller ist
dazu offenbar ähnlich zu inkompetent, wie die meisten, nicht nur im
Petitionsausschuß sitzenden Politiker.
Inge Hannemann ist als langjährige Mitarbeiterin des Jobcenters dem-
gegenüber eine echte Expertin aufgeund ihrer über achtjährigen Erfahrung im
Umgang auch mit Hartz IV Empfängern.
Wenn z.B. der Antrag auf Unterstützung gar nicht gestellt wird, dann
bestrafen sich die Betroffenen selbst! Wenn aber ein Antrag auf Unterstützung
gut lesbar, unterschrieben und mit beinah dem als Bitte vermerktem Zusatz
eingereicht wird, der oder die Betreffende ist nach eigenen Angaben aufgrund
der auch noch mit entsprechenden Dokumenten belegten Krankengeld-
verweigerung mittellos und musste sich schon Geld leihen, dann verbieten sich
nicht nur die beinah üblichen Jobcenter-Spielchen von selbst, sondern dann ist
das Jobcenter im Grunde dazu verpflichtet, innerhalb von maximal vier Wochen
- nach zu ergründendem Bedarf - entsprechend zu handeln und Finanzmittel
zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung zu stellen!
Inge Hannemann hat ihre Initiative aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen
im Umgang mit Arbeitslosen oder Geringverdienern aufgenommen.
Und da können Politiker - die ohnehin in solchen Zusammenhängen nur
als Fachpolitiker und eben nicht als Experten zu bezeichnen sind - aufgrund
dessen eben nicht beinah im nächsten Satz verkünden, an der Rechtslage
würde sich nichts ändern.
Die in weiter unten folgendem Artikel im tagesspiegel zitierte SPD Politikerin
Gabriele Lösekrug-Möller ist im Grunde jetzt dazu verpflichtet, ihre Aussage
infrage zu stellen und eine Veränderung der Rechtslage mindestens solange
offen zu halten, solange das pflichtgemäß gründliche Auseinandersetzen mit
den besonders von Inge Hannemann vorgbrachten fragwürdigen Fall-
Zusammenhängen andauert!
Profi-Politiker erkennen mit der Zeit, dass mehr oder weniger adhoc-
Statements eher wenig hilfreich sind, und versuchen sich entsprechend dahin-
gehend auszudrücken - denn oft sind die Sachzusammenhänge derart komplex,
dass zu eilig geäußerte Meinungen letztendlich auch viel Geld kosten können.
Ich kann mich erinnern, dass ich Gabriele Lösekrug-Möller bezüglich der
Landkreis-Verbrechen auch angeschrieben habe (hat ihren Wahlkreis gut 30km
von hier) und auch Lösekrug-Möller hatte es nicht mal nötig, wenigstens
schriftlich zu reagieren!
= Nach dem Gleichbehandlungssgrundsatz muss es auch in solchen Fällen
Sanktionen geben!
Wären die PolitikerInnen im Petitionsausschuß dahingehende Experten,
dann würden diese erkennen, dass sowas gar nicht geht - singemäß in
Jobcenter-Schreiben: wenn sie nicht zur Mithilfe bereit sind, dann kann ich
ihnen die Unterstützung ganz oder teilweise versagen !!!
= Schon allein diese quasi-Unterstellungen in der ersten schriftlichen Reaktion
seitens des Jobcenters nach der Antragstellung gehen gar nicht !!!
= Und diese beschränkte Fristensetzung geht ebenso gar nicht !!!
Denn, werden noch Unterlagen benötigt und werden diese nicht nachgereicht
bzw. reagieren Antragsteller dazu nicht, dann bestrafen sich Antragsteller selbst,
weil die ihnen zustehende Unterstützung ggf. aufgrund möglicher Unklarheiten
nicht in vollem Umfang ausgezahlt werden kann.
= Gleichwohl hat das Jobcenter nach Einreichen eines in gewissem Sinne
nachzuvollziehenden Antrags aufgrund besonders der Bürgerlichen
Grundrechte auf gar keinen Fall das Recht, Antragstellern die Unterstützung
ganz zu verweigern !!!
"Ohne eigene Anstrengung und Mitwirkung gehe
es aber nicht, hielt ihr Gabriele Lösekrug-Möller entgegen. Die
SPD-Politikerin war früher selber Sozialarbeiterin, inzwischen ist sie
Staatssekretärin im Arbeitsministerium. Sozialleistungen, so sagte sei,
würden nun mal weder voraussetzungslos noch bedarfsunabhängig gewährt."
Das Gleichbehandlungsgesetz verpflichtet die Politik nicht nur aufgrund der
hiermit übermittelten Darlegungen dazu, den Abbruch von Streiks im öffentlichen
Dienst zu fordern und dafür Sorge zu tragen, solange die Untersuchung der
übermittelten schwerwiegenden Sachzusammenhänge einschließlich der daraus
zu ziehenden Konsequenzen andauert !!!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
Gabriele Lösekrug-Möller ist 2001 und 2002 über die Landesliste Niedersachsen sowie 2005 und 2009 als direkt gewählte Abgeordnete des Wahlkreises Hameln-Pyrmont – Holzminden in den Bundestag eingezogen, zunächst mit 50,2 %, dann mit 39,6 % der Erststimmen. Im Kabinett Merkel III ist sie Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales.[3]
Quelle: Wikipedia
Bild vergrößernVor dem Petitionsausschuss: Inge Hannemann, die Hartz-IV-Rebellin aus Hamburg. - Foto: dpa
Mehr
als 92 000 Menschen haben ihre Petition gegen Sanktionen für
Langzeitarbeitslose unterzeichnet. Nun versuchte Inge Hannemann auch die
Mitglieder des Petitionsausschusses zu überzeugen.
Information zum Datenschutz
Soziale Netzwerke dauerhaft einschalten
Ihre
Unterstützer oben auf der Besuchergalerie haben an sich gehalten. Zwei
Zwischenrufe gerade mal, und als die Staatssekretärin die Praxis in den
Jobcentern verteidigte, hat ein Langhaariger wütend sein Unterhemd von
der Brüstung geworfen. Doch als Inge Hannemann nach gut einer Stunde den
Europasaal im Paul-Löbe-Haus verlässt, gibt es kein Halten mehr. Mit
Jubel und lautem Applaus wird die „Hartz-IV-Rebellin“ für ihren Auftritt
vor dem Petitionsausschuss des Bundestages gefeiert.
Als Heldin gefeiert
In
der Szene ist die einstige Jobcenter-Mitarbeiterin längst eine Heldin.
Vor ziemlich genau einem Jahr wurde sie von von ihrer Dienststelle in
Hamburg-Altona vom Dienst suspendiert – weil sie in einem Internet-Blog
sowohl die Umgangsweise mit Hartz-IV-Empfängern als auch die
entsprechenden Vorgaben kritisiert hatte.
Und angeblich soll sich die gelernte Journalistin auch generell geweigert haben, Regelverstöße mit Sanktionen zu ahnden.
Letzteres
bestreitet Hannemann, der Rechtsstreit um ihre Weiterbeschäftigung ist
noch nicht abgeschlossen. Doch die 45-Jährige hat ihre Freistellung
schon mal genutzt, um mit einer Petition die Abschaffung aller Sanktionsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose zu fordern.
Mehr als 92 000 Menschen haben den Appell inzwischen unterzeichnet, in
nicht einmal fünf Monaten. Und am Montag hatte die Initiatorin
Gelegenheit, ihr Anliegen vor Fachpolitikern öffentlich zu erläutern.
"Menschen in Existenznot getrieben"
Sie
tat dies unaufgeregt und im Tonfall der Sachbearbeiterin, inhaltlich
aber umso energischer. „Ersatzlos“, so beharrte sie, müssten alle
Regelungen gestrichen werden, die Kürzungen für nicht mitwirkungswillige
Arbeitslose vorsehen. Dadurch nämlich erreiche man keine
Verhaltensänderung zum Positiven, sondern das Gegenteil. Die Sanktionen
wirkten demotivierend, die Betroffenen kapselten sich noch stärker ab.
Und, vor allem: Sie würden „in existenzielle Not bis hin zur
Obdachlosigkeit“ getrieben. Sie habe in den acht Jahren ihrer Tätigkeit
schlimmste Situationen erlebt, berichtete Hannemann. Dabei habe das
Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass das Existenzminimum nicht
angerührt und niemandem vorenthalten werden dürfe. Im übrigen empfinde
sie es als „einen Skandal“, dass volljährige Menschen in einem reichen
Sozialstaat von Behörden so behandelt werden dürften, als benötigten sie
Erziehungsmaßnahmen.
Ohne eigene Anstrengung und Mitwirkung gehe
es aber nicht, hielt ihr Gabriele Lösekrug-Möller entgegen. Die
SPD-Politikerin war früher selber Sozialarbeiterin, inzwischen ist sie
Staatssekretärin im Arbeitsministerium. Sozialleistungen, so sagte sei,
würden nun mal weder voraussetzungslos noch bedarfsunabhängig gewährt.
Die Ermessensspielräume der Sachbearbeiter sei bereits erweitert worden.
Sie sehe nicht, dass irgendwo gegen Vorgaben des Verfassungsgerichts
verstoßen werde. Und wie denn Hannemann bitteschön ganz ohne
Sanktionsmöglichkeiten darauf hinwirken wolle, dass Termine auch
wahrgenommen, Unterlagen vorgelegt und auf Job- oder
Qualifizierungs-Angebote überhaupt reagiert werde?
Eine Million Bestrafungen pro Jahr
Die
einstige Jobcenter-Mitarbeiterin hatte darauf eine klare Antwort: mit
mehr Zeit und mehr Empathie. Das Problem beginne schon mit der
Ersteinladung, sagte sie. Verfasst in unverständlichem Behördendeutsch
und von Anfang an versehen mit Drohungen lasse sich so kein Vertrauen
aufbauen. Zudem seien die Mitarbeiter nicht im Entferntesten pädagogisch
oder psychologisch geschult. Vom nötigen Zusatzwissen über Jugendhilfe-
oder Schwerbehindertenrecht gar nicht zu reden. Auch mit Blick auf den
enormen Aufwand sei die Sanktionierungspraxis nicht zu rechtfertigen,
sagte Hannemann. Und sie rechnete vor: Bei einer Million
Sanktionierungen pro Jahr seien gut 270 Mitarbeiter ausschließlich mit
Strafmaßnahmen beschäftigt. Kostenpunkt: zehn Millionen Euro. Und das
mit dem Ergebnis, dass die Hälfte der Verfügungen von den
Sozialgerichten wieder kassiert würden.
Die
Schilderungen der Petentin verfehlten nicht ihre Wirkung. Die
Linkspartei lehnt Sanktionen für Arbeitslose ohnehin ab. Die
Grünen-Politikerin Beate Müller-Gemmeke forderte "stattdessen gute
Beratungen und individuelle Angebote, die den Erwerbslosen entsprechen
und ihnen eine wirkliche Perspektive eröffnen". Und der SPD-Abgeordnete
Markus Paschke sagte, er habe den Eindruck, dass in den vergangenen
Jahren das „Fordern“ gegenüber dem „Fördern“ deutlich die Oberhand
gewonnen habe.
Auch Lösekrug-Möller versprach im
Petitionsausschuss, dass man sich die „die Praxis der Sanktionierung“,
insbesondere mit Blick auf junge Menschen, „noch einmal genauer
anschauen“ werde. An der Rechtslage jedoch, so gab sie der „Rebellin“ zu
verstehen, werde sich kaum etwas ändern.