Dienstag, 28. April 2015

Bundesverfassungsgericht beharrt weiterhin auf die "harte Auseinandersetzung"

Ich, Thomas Karnasch, der Absender der auf zweitem Dokument, den
Fax-Gesendet-Report, verzeichneten gesendeten Faxschreiben an das
Bundesverfassungsgericht, mit Datum des 30.06.2010, erkläre hiermit gemäß
einer Eidesstattlichen Erklärung bzw. Versicherung, dass es bis heute von
Seiten des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf die am 30.06.2010 beim
Bundesverfassungsgericht per zulässiger Faxübermittlung eingereichte
Verfassungsbeschwerde gegen die am selben Tag, den 30.06.2010,
stattgefundene Bundespräsidentenwahl keinerlei schriftliche Reaktion gegeben hat.
Mehr noch:
Das Datum auf folgend eingefügtem Schreiben des Bundesverfassungsgerichts,
vom 01.07.2010 wohlgemerkt, belegt, dass die also in einwandfrei zulässiger
Übermittlungsform per Fax eingereichte Verfassungsbeschwerde vom
30.06.2010 gegen die am 30.06.2010 stattgefundene Bundspräsidentenwahl zur
Zeit der Niederschrift betreffenden, unten eingefügten Schreibens schon beim
Bundesverfassungsgericht vorgelegen hat!
Und augenscheinlich vorsätzlich missachtet wurde.

Moringen, den 28.04.2015
                                            Thomas Karnasch