Wirtschafts-Politiker & Bonzen wieder auf dem Ego...

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Montag, 24. Oktober 2011

Banken-Vorständen u.a. muss längst überfällige Haftung auferlegt werden!!

Politiker wollten bislang davon kaum etwas hören,schließlich müsste dann
darüber hinaus auch eine gewisse Politiker-Haftung zur Dispoosition stehen.

Dabei weiß eigentlich jeder erwachsene Mensch,dass eine Gesellschaft im Prinzip
nur funktionieren kann,wenn - wie in vielerlei Zusammenhänge Realität - im
Zusammenhang mit möglichem Fehlverhalten auch gewisse Konsequenzen
dahinterstehen !!!

Asmussen in Sofin
Asmussen in Bafin
Asmussen in verantwortlicher Position,über welche mit die Steuerzahler heran-
gezogen wurden.
= Asmussen zum 4. ??? - Habe ich vergessen

Zocken bis der Staat hilft - Reißt uns die Finanzindustrie in den Abgrund ???
http://www.das-tv-programm.de/fernsehen/3909755040/Dokumentation-Zocken-bis-der-Staat-hilft--Rei-t-uns-die-Finanzindustrie-in-den-Abgrund.html

Asmussen Chefvolkswirt bei der Europäischen Zentralbank
= Nur das System Merkel ???

= Zu wenig konstruktive Beobachtung und Kritik - dann können auch Politiker zocken.

= Besondere Erwähnung müssen dabei doch auch die unzähligen und nicht selten
nichtssagenden und schlimmstenfalls abträglichen Interviews,besonders mit wichtigen Politiker finden !

= Selbst die Vorsitzende der Jungen Unternehmer in Deutschland,Ostermann,hatte
schon mindestens eine Haftung für Banken-Vorstände gefordert.
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
Eingestellt von Mehr Demokratie machen für eine hoffnungsvollere Zukunft unverzichtbar! um 07:03
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Donnerstag, 20. Oktober 2011

Auch Jobcenter Northeim und BKK Gesundheit droht wegen Arbeitsverweigerung Klage !

Inszenierter Strafbefehl durch Wulff-Connection - weil

Menschenrechtler sich nicht einschüchtern ließ

http://rechtsmissbrauch-durch-justiz-politik.blogspot.com/2011/10/nachtrag-inszenierter-strafbefehl-durch.html


Streit vor Gericht   vom 28.08.2010

Die Kosten der Untätigkeit

Ein Göttinger Anwalt vertritt Alg-II-Empfänger, die in Osterode die Behörden wegen Untätigkeit verklagt haben. Das bezeichnet der Kreisrat als "Beutelschneiderei".von BENJAMIN LAUFER

Sollen gegen Leistungskürzungen klagen dürfen: Hartz-IV-Berechtigte.  Bild:  dpa
Ist das Eintreten für seine Rechte als Hartz-IV-Empfänger "Beutelschneiderei", also Diebstahl? Wenn man das Schreiben von Gero Geißlreiter, erster Kreisrat des Landkreises Osterode am Harz, liest, entsteht dieser Eindruck. Jedenfalls schrieb er in einem Brief an das Sozialgericht Hildesheim, der der taz vorliegt, die Untätigkeitsklage eines Hartz-IV-Empfängers sei "nichts weiter als Beutelschneiderei". Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen des Verdachts der Beleidigung gegen ihn.
Jeder Zehnte im Landkreis Osterode ist arbeitslos, insgesamt 3.978 Menschen. Diejenigen, die in Maßnahmen wie Bewerbungstrainings und Ein-Euro-Jobs sind, sind da noch nicht mitgerechnet. Sie alle sind auf Sozialleistungen vom Staat angewiesen, die der Kreis verwaltet.
Sven Adam, Rechtsanwalt des Hartz-IV-Empfängers und drei weiterer Betroffener sagt, der Kreis habe seine Mandanten mit rechtswidrigen Bescheiden überzogen. Immer wieder seien Sanktionsbescheide bei ihnen eingegangen. Teilweise habe der Kreis den Hartz-IV-Empfängern 100 Prozent der Leistung gekürzt und stattdessen Essensgutscheine ausgegeben. "Wenn den Leuten 323 Euro weggenommen werden, können die Familien von den Zahlungen nicht mehr leben", sagt Adam. Gegen rechtswidrige Bescheide habe er stets Widerspruch eingelegt - und bislang immer gewonnen.
Diese erfolgreiche Wahrnehmung der Rechte seiner Mandanten sieht der Anwalt nun durch Geißlreiter als "diebisches Verhalten" bezeichnet. "Ich betrachte es als schändlich, Menschen, die erfolgreich vor Gericht gegen Eingriffe in ihr Existenzminimum kämpfen, auch noch diskreditieren zu wollen", so Adam. Deswegen hat er in seinem und im Namen seiner Mandanten Strafanzeige wegen des Verdachts der Beleidigung gegen Geißlreiter bei der Göttinger Staatsanwaltschaft gestellt.
Geißlreiter bestreitet den Vorwurf nicht, nach wie vor steht er zu dem Geschriebenen. Nur habe er damit nicht die Kläger gemeint, sondern den Anwalt. Dem unterstellt er, die Untätigkeitsklage nur eingereicht zu haben, um damit Geld zu verdienen. Denn die Kosten trägt der Kreis, wenn er vor dem Sozialgericht unterliegt. "Das, was Herr Adam da tut, ist Beutelschneiderei", bekräftigt Geißlreiter.
"Ich verdiene 80 Euro netto an einer Untätigkeitsklage, das deckt gerade mal meine Kosten", sagt Anwalt Adam.Trotzdem habe er immer wieder solche Klagen gegen den Kreis Osterode erhoben, "um Rechtssicherheit für meine Mandanten zu schaffen". Eine Behörde hat drei Monate Zeit, auf den Widerspruch eines Leistungsempfängers gegen einen ihrer Bescheide zu reagieren. Verstreicht diese Frist, kann der Empfänger klagen. "Entsprechend meiner anwaltlichen Sorgfaltspflicht muss ich das sogar", sagt Anwalt Adam.
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
Eingestellt von Mehr Demokratie machen für eine hoffnungsvollere Zukunft unverzichtbar! um 00:49
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Donnerstag, 13. Oktober 2011

Klage gegen EZB-Präsident Trichet vor dem Gericht der Europäischen Union

Klage gegen EZB-Präsident Trichet vor dem Gericht der Europäischen Union

by Günther Lachmann on 26. September 2011
Hier geht's zum Video mit Jean-Claude Trichet auf Youtube.
Jean-Claude Trichet: "Wir haben die Preisstabilität gesichert."
Im Zusammenhang mit der Finanzkrise droht dem Präsidenten der Europäischen Zentralbank (EZB), Jean-Claude Trichet, ein Prozess vor dem Gericht der Europäischen Union in Luxemburg. Der Berliner Wirtschaftsjurist Markus C. Kerber will den obersten Währungshüter vor Gericht bringen. Bildlich gesprochen wirft er Trichet eine Art Hochverrat vor. Trichet habe in seiner Funktion als EZB-Chef eigenmächtig und in eklatanter Weise gegen die Verträge der Europäischen Union verstoßen und so die finanziellen Grundlagen der Euro-Länder sowie deren demokratische Ordnung und das Privateigentum der Bürger gefährdet, heißt es sinngemäß in Kerbers Klageschrift, die „Welt Online“ in Auszügen vorliegt.
In einem persönlichen Brief hat Kerber Bundespräsident Christian Wulff aufgefordert, die Klage zu unterstützen. Anlass für diesen Brief ist eine Rede Wulffs zur Eröffnung einer Tagung von Wirtschaftsnobelpreisträgern im August dieses Jahres. Daran hatte sich Wulff auffallend kritisch mit der Handlungsweise der EZB in der Krise auseinandergesetzt. „Ich halte den massiven Ankauf von Anleihen einzelner Staaten durch die Europäische Zentralbank für rechtlich bedenklich“, sagte der Bundespräsident. Und weiter: „Artikel 123 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union verbietet der EZB den unmittelbaren Erwerb von Schuldtiteln, um die Unabhängigkeit der Notenbank zu sichern. Dieses Verbot ergibt nur dann Sinn, wenn die Verantwortlichen es nicht durch umfangreiche Aufkäufe am Sekundärmarkt umgehen.“ Oder anders ausgedrückt: Genau das habe die EZB infolge von Finanz- und Griechenlandkrise getan.
In seinem Brief an Wulff schreibt Kerber: „Das Echo auf Ihre Äußerungen zeigt, dass Sie einen wunden Punkt angesprochen haben (…) Angesichts Ihrer auf der Lindauer-Tagung geäußerten Rechtsauffassung wäre es juristisch folgerichtig, sich unserer Klage anzuschließen.“
Mit seiner Klage betritt Kerber ein noch unberührtes juristisches Terrain, denn noch nie musste sich die EZB, geschweige denn ihr Präsident für ein derartiges Handeln vor Gericht verantworten. Gleichzeitig wirft sie Fragen danach auf, welches Verständnis von Europa Trichet und die französische Politik mitbringen. Wie französisch ist, wie französisch darf dieses Europa sein? „Trichet ließ sich maßgeblich auf Zuruf des französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy zum Rechtsbruch verleiten“, sagt Kerber.
Inhaltlich wirft er der EZB vor, ihre Pflicht zur Gewährleistung der Preisstabilität und ihre Pflicht zur politischen Unabhängigkeit zu missachten. Die EZB habe den Wettbewerb verzerrt und dabei im Widerspruch zur offenen Markwirtschaft gemäß Artikel 127, Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gehandelt.
In seiner Argumentation greift Kerber zurück auf den Ausbruch der Bankenkrise im Herbst 2008. Damals habe die EZB kurzerhand die Rolle des „Tagesgeldbankiers für alle Geschäftsbanken“ übernommen. Das heißt, sie änderte das Verfahren für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte des Eurosystems mit dem Ziel, die Liquidität der Kreditinstitute sicherzustellen.
So habe die EZB die Anforderungen an die Sicherheiten zur Refinanzierung der einzelnen Banken drastisch gesenkt und so den Banken „unbegrenzte Liquidität bereitgestellt“, sagt Kerber. Diese Einladung hätten die Banken südeuropäischer Länder gerne angenommen und umgehend alle mehr oder weniger wertlosen Staatsanleihen unter Inkaufnahme kleinerer Abschläge „mit Zustimmung der EZB“ an das Eurosystem veräußert oder zur Refinanzierung eingereicht.
All dies sei noch vor Ausbruch der Griechenlandkrise geschehen. Doch schon damals gab es kritische Stimmen. „Die Generaldirektion für Wirtschaft und Finanzen der EU-Kommission beobachtete das mit Sorge, äußerte sich aber nicht öffentlich“, sagt Kerber.
Mit Ausbruch der Griechenlandkrise im Frühjahr 2010 sei die EZB dann noch einen Schritt weiter gegangen. Damals diagnostizierte die EZB-Spitze eine schwere Störung der Funktionalität des Staatsschuldenmarktes und leitete aus dieser Feststellung weitere Maßnahmen ab. „Sie gewährte aus eigener Machtvollkommenheit nahezu sämtlichen griechischen Banken für alle eingereichten Sicherheiten entsprechende Liquidität“, so Kerber.  Darüber hinaus habe sie nun auch neue „Schuldtitel Privater“, etwa von Unternehmen, zu kaufen. Grundlage hierfür seien die Beschlüsse des EZB-Rates vom 14. Mai 2010 gewesen. Damit sei das unbefristete Aussetzen der Bonitätswerte, sprich des Ratings für griechische Staatsanleihen einhergegangen.
„Das Vorgehen erstaunt, wenn man bedenkt, dass selbst Mitglieder des EZB-Direktoriums und der EZB-Präsident selbst zu den eigentlichen Ursachen und Folgen dieser Krise lediglich Mutmaßungen angestellt haben“, sagt Kerber. Gleichwohl hätten die Staats- und Regierungschefs sich „die höchstpersönliche Interpretation von Herrn Trichet“ in der Nacht vom 9. Mai auf den 10. Mai 2010 „kritiklos zu Eigen gemacht, um unabhängig von der Existenz einer etwaigen Rechtslage den Schutzschirm zur Rettung des Euros zu schaffen“.
Seit dieser Zeit habe die EZB „ihre massiven Anleihenaufkäufe“ unvermindert fortgesetzt. Zwar werde dieses Vorgehen immerzu geldpolitisch begründet, tatsächlich aber kaufe die EZB die Anleihen zur Stabilisierung der Staatshaushalte. „So geschah es bei der Hilfestellung im Rahmen der Emissionen des spanischen Staates im Sommer 2010 und bei der Unterstützung einer 1,2-Milliarden-Euro-Emission der Portugiesischen Republik im Februar 2011“, sagt der Berliner Wirtschaftsjurist. Daneben habe die EZB monatelang den „überdimensionierten und maroden irischen Bankensektor refinanziert“ und sich dabei dem Vorwurf der Konkursverschleppung ausgesetzt.
Wie viele Milliarden Euro die EZB inzwischen für den Ankauf von Anleihen und sonstigen Schuldtiteln ausgegeben hat, ist nicht bekannt. „Die EZB verschweigt diese Zahlen“, sagt Kerber. Die Summe müsse jedoch erheblich sein.
Bereits im Mai dieses Jahres hatte Kerber dem EZB-Präsidenten Trichet eine rechtliche Beurteilung der von ihm eingeleiteten und zu verantwortenden Maßnahmen zukommen lassen. Jetzt schrieb er Trichet erneut. „Von der Überzeugung getragen, dass die (…) Kapitalmarktoperationen der EZB mit Art. 123 bis 125 AEUV unvereinbar sind, habe ich kraft Art. 263 AEUV Nichtigkeitsklage erhoben, in deren Folge auch Ihre persönliche Haftung gem. Art. 340 AEUV ausgelöst werden könnte“, heißt es in dem Brief. Und dann folgen diese zwei Sätze, die den tiefen Wunsch Kerbers nach einer Verurteilung Trichets zum Ausdruck bringen: „Mit diesem Akt bilde ich einen Brückenkopf zivilen Widerstands. Er wird von nun an dazu dienen, die Beurteilung Ihrer unheilvollen Politik in der breiten Öffentlichkeit zu organisieren und zwar noch, bevor die Geschichte Sie gebührend gerichtet haben wird.“
Sollte das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg die Klage annehmen, wird er auch um eine weitere von Bundespräsident Wulff in Lindau aufgeworfene Frage nicht herumkommen. Wulff sagte, erst hätten Banken andere Banken gerettet, dann hätten Staaten Banken gerettet. Nun sei eine Staatengemeinschaft dabei, einzelne Staaten zu retten. „Wer rettet aber am Ende die Retter?“, fragte Wulff. „Wann werden aufgelaufene Defizite auf wen verteilt beziehungsweise von wem getragen?“ Bis heute steht die Antwort aus.
Günther Lachmann am 26. September für Die Welt
Eingestellt von Mehr Demokratie machen für eine hoffnungsvollere Zukunft unverzichtbar! um 07:11
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