Donnerstag, 27. Oktober 2011

Immer mehr Bundesbürger machen Front gegen marode Justiz

Staatsanwälte wollen Fall Vodafone aufgearbeitet wissen : verantwortungsbewußt positiv !


    Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie Abteilung Politische Psychologie, Bereich Recht - Überblick - Präambel - Sprache - IP-GIPT DAS=21.01.2009 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung 21.10.11 Impressum: Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel  Stubenlohstr. 20 D-91052 Erlangen Mail: sekretariat@sgipt.org_ Zitierung & Copyright_

    Anfang Unrecht im Namen des Rechts: Kapitalrecht - Justizkritik_Service_ Überblick_ Relativ Aktuelles_Rel. Beständiges Titelblatt_ Konzept_ Archiv_ Region__ _Wichtiger Hinweis zu Links und Empfehlungen

    Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Politische Psychologie, Bereich Recht (Justiz) und hier speziell zum Thema: Dokumente und Materialien zum Thema Unrecht im Namen des Rechts, ermöglicht, gedeckt und gefördert durch Politik, Macht und oberfaule Eliten und ihre Medien. Unrecht im Namen des Rechts Kapitalrecht - Justizkritik Das Ergebnis dieser traurig-empörenden Seite ist: Recht ist etwas anderes als was bei uns geschieht. Recht und Rechtsstaat  finden nur sehr bedingt statt, aber viel Unrecht im Namen des Rechts. Wer Mist macht auf höherer Ebene, wird in den Amigorepubliken gnadenlos belohnt; je bedeutender Position und Schaden, desto milder die Strafe, denn Eigentum und Macht verpflichtet - zu mehr natürlich. Euro-Dollar-Justitia der Deutschland Amigo AG. RS 1975/2009 von Rudolf  Sponsel, Erlangen Inhalt-Stichworte (Alphabetisch): Editorial * Ackermann * Afghanistan-Krieg * Aktenflucht im Bundesarchiv * Amigos... * Arbeitsmarktstatistik * Arbeitssituation- und Arbeitsrecht * Aristoteles Staatstheorie * Bagatellverfahren * Bahn-Bespitzelung * Barschel * Bayerische Landesbank * Bayerisches Versammlungsrecht * Becker, B. * Bestverdiener * Bock-Gärtner-Phänomene * Boni statt Mali * Bürokratie * Bundesfinanzhof * Bundesgerichtshof: Lehman-Fehlurteil * Bundesverfassungsgericht (Fehlurteile) * Bundestrojaner * Chemie-Schäden * Cross-Border-Leasing (CBL) * Deutsche Nachkriegs"eliten" mit Nazivergangenheit * Eigentum verpflichtet * Eliten  * Entnazifizierung * Esser * EU Europäische Union * EZB Europäische Zentralbank * Filbinger * Finanzkrise * Flick-Skandal * Freiheit * Geheimdienste * Gewaltenteilung auf dem Papier * Hartz-IV * Hartz, P.  * Hessen * Heuschrecken-Recht * IKB * Im Namen des Volkes* Insiderhandel * Insolvenzrecht gegen ArbeitnehmerInternetberichterstattung * Justiz- &. Rechtssysteme * Justizreform * Justizirrtum * Kanther * Kartellrecht * Kirchenpriviledien * Koch * Kohl * Kreditabtretung * Leuna * Liechtenstein * Liechtenstein-Prozesse * Lobbyismus: Konzerne schreiben die Gesetze * Ständiger Rechtsbruch in Brüssel * Mannesmann * Naturrecht * Nazi-Juristen * Nazi-Rechtsprechung * Neue Richtervereinigung * Oberländer * Oligarchie * Pacta sunt servanda * Parteien * Pasker * Pervertierung des Leistungsprinzips * Positives Recht * Prozessberichterstattung Internet > Internetberichterstattung * Public Private Partnership (PPP) * Puvogel * Recht * Rechtsstaat * Rechtsverdreher: Zumwinkel * Rechtsmissbrauch * Rentenbetrug Risikoverschleierung? * Richterbund: Erklärung, Kritik * Richter-Kriminalität * Sachsen-Landesbank * Sachsen NPD Skandal * Sachsen-Skandal * Schmid * Schneider Immobilien-Skandal * Schweiz * SEK - Sonder-Einsatz-Kommando: unverhältnismäßige Einsätze * Siemens * Staatsterrorismus * Statistik deutscher Rechtspflege * Steuern * Steuerhinterziehung * Steueroasen * Steuerfahndung: Frankfurter PsychopathologisierungenSteuersünder, prominente * Strafen und Strafmaß : Absonderliche Strafmaßbegründungen * Strafgesetzbuch * Strauß, Max * Stuttgart 21 * Trennung Staat und KircheVerfassungsbrüche * Versetzungen * VW-Skandal * Werbung * Whistleblower * Wiedervereinigung * Wiesheu * Zimmermann("Old Schwurehand")Zivilcourage * ZPO § 522 Abs. 2 * Zumwinkel * Zweierlei Maß * Literatur * Links * Querverweise*


    Wir leben in einem Schweizer-Käse-Rechtsstaat mit viel Löchern.
    "Ein Land, das solche Richter hat und duldet, braucht keine Feinde mehr." (>VGH)

    Editorial: Im sog. deutschen Rechtsstaat gilt das Prinzip (Art 3,1 GG): vor dem Gesetz sind alle gleich bis auf die, die gleicher sind, d.h. Macht oder Geld haben oder zum Justizsystem selbst gehören. Der Rechtsstaat im Namen der Freiheit, der sich nach dem Dritten Reich mangels unbelasteter RichterInnen (> Entnazifizierung), PolitikerInnen und Eliten gar nicht richtig entwickeln konnte, ist durch die Macht der Verhältnisse in wichtigen Teilen in fortschreitender Auflösung begriffen. Das Recht ist weitgehend ein Spiegel der gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse und der hierfür (un)verantwortlichen Eliten, die in diesem Lande extrem korrumpiert, funktions- und positionsorientiert verlottert sind. Eine oligarche Fehlentwicklung stützt und fördert die andere. Das Leistungsprinzip ist weitgehend aufgehoben: SesselfurzerInnen und Ellenbogentartüffs bestimmen, wo's lang geht. Was diese Leute wirklich können und drauf haben, kann man sehr drastisch an der Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise studieren: Die können wirklich nichts, außer Schulden machen, die sie nicht bezahlen müssen, wobei sie sich noch völlig scham- und hemmungslos die eigenen Taschen vollstopfen. Und wer Mist macht auf höherer Ebene, wird gnadenlos belohnt. In diesem einzigartigen Sumpf steckt die Justiz nicht nur, sie stützt und deckt ihn auch in vielfältiger Weise und ist in nicht geringen Teilen selbst infiziert. So gesehen hat sich das deutsche Rechts- und Unrechtswesen nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches wieder extrem unverhältnismäßig zu Gunsten der Mächtigen und Reichen entwickelt. Wie deutsche Gerichte inzwischen weitgehend gesehen werden, scheint man auch im Richterbund allmählich mitzubekommen, wobei man die Realität geflissentlich verleugnet (Ausnahme: BGH Vorsitzender Tolksdorf). Man hat nicht verstanden, dass jede bewusste Problemlösung mit der Problemwahrnehmung anfängt. Dazu gehörte z.B. auch die Wahrnehmung der Rechtsrealität, dass Artikel 14,2 GGEigentum verpflichtet, die Druckerschwärze nicht wert ist und seit Jahrzehnten nicht die geringste faktische Bedeutung hat. Es sind nur große, hohle und theatralische Worte. Hauptverantwortlich sind die Politik mit ihren Unrechtsgesetzen und bürokratischen Hürden und eine Justiz, die viel mehr als nötig sehr willfährig, wie überall auf der Welt, Unrecht im Namen des Rechts zugunsten der Reichen und Mächtigen spricht und sich - wie auch totalitäre Systeme - hinter Formalismen verschanzt. Das ist die große Achillesverse des Rechts. Und deshalb kamen die große Schar der Rechtsverbrecher und Rechtsbeuger meist nicht nur glimpflich davon, sondern sie konnten  in ihren neu-alten Roben auch ganz einfach so weiter machen als wäre nichts gewesen (3. Reich, DDR): von den ca. 570 Richtern und Staatsanwälten des Volksgerichtshofes wurde gerade mal einer (Lautz) zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt, aber bereits 1951 begnadigt. Ein Land, das solche Richter hat und duldet, braucht keine Feinde mehr. Eine wesentliche Hauptaufgabe jeder Justiz ist es, die Gesetze anzuwenden, Recht zu sprechen, um die Rechtsordnung und den Rechtsfrieden zu sichern. Und so wähnt sich die Justiz einzig dem Gesetz verpflichtet, aber das ist reine Propaganda, denn das Gesetz ist sehr vielfältig, und es gibt viele Möglichkeiten, die Gesetze so oder anders auszulegen. Welche Norm greift in diesem oder jenen Fall mehr oder weniger? Artikel 3,1 GG, wonach vor dem Gesetz alle gleich sein sollen, wird ständig missachtet. Die StaatstheoretikerInnen und Rechtsgelehrten haben noch keinen Weg gefunden, dieser fürchterlichen Rechtsstaatspest einen wirksamen Riegel vorzuschieben. Ist nun die Bundesrepublik ein Rechtsstaat und wenn: wie sehr (> Schweizer Käse Metapher)? Damit stellt sich die Grundsatzfrage, was eine sog. rechtsstaatliche Justiz von einer gewöhnlichen Justiz, die es auch in allen Staatsformen und Diktaturen gibt, unterscheidet?     Die folgenden Materialien und Dokumente zur Rechtsprechung werden im Laufe der Zeit meine Kritik und Thesen durch immer mehr Belege aus den verschiedensten Bereichen untermauern: Reiche, Mächtige und Amigos erfahren eine rechtliche Vorzugsbehandlung. Sehr wichtig bei der Gesamtbetrachtung ist auch, dass der gesamte Justizapparat der Bundesrepublik aus dem Nationalsozialismus hervorgegangen ist. Das wurde nicht nur nie angemessen aufgearbeitet, sondern die Justizverbrechen der Nazijuristen wurden durch Vertuschen, Bagatellisieren, Umdeuten und sophistisches Verdrehen in scheinbar rechtmäßiges Verhalten in widerwärtigster Weise in doppeltes Unrecht verwandelt. Es ist ein großes Verdienst der 68er Bewegung, diesen zum Himmel stinkenden Justiz- und Nachkriegseliten-Saustall in die Öffentlichkeit gebracht und unabweisbar belegt zu haben, wobei auch Materialien, die von der DDR aus propagandistischen Motiven zur Verfügung gestellt wurden, sehr wichtig waren. Die deutsche Nachkriegs-Justiz ist wesentlich von Nazi-Richtern aufgebaut, wie die gesamte Republik wesentlich von Nazis, Exnazis, ihren Apparatschiks und opportunistischen MitläuferInnen aufgebaut wurde. Die Entnazifizierung war weitgehend eine Farce und Theater. Die juristische Naziaufarbeitung spottet jeder Beschreibung und ist ein erneuter Beleg für die Sentenzen: Eine Krähe hackt der andern kein Auge aus und die Großen lässt man laufen und die Kleinen hängt man auf. Rechtsstaat?
    Abwehr-Strategien > Strategien und Taktiken der Verschleppung, Abwiegelung und Entmutigung.Allgemeine Abwehrmanöver in Stichworten: * "abern" (Ja, aber) * abstreiten * abwiegeln * aussitzen * bagatellisieren * fehlende Rechtsgrundlage behaupten * Fristen verstreichen lassen * Gutachten verlangen * In Sicherheit wiegen * Kann niet-verstaan * Kommission einberufen * liegen lassen * Mittel reklamieren * Nacherklärungen, Nachbesserungen verlangen * nicht reagieren (Toter Mann Spiel) * scheinbare Zugeständnisse machen * umdeuten * Unterlagen * Untersuchungsausschuss einsetzen * Unverständnis vorgeben * verdrehen *  verleugnen * verlieren *  verschleppen * Voraussetzungen in Frage stellen * Zeit gewinnen *  Zeitmangel behaupten * Zuständigkeitsspiele *
    Ackermann. [W.MannesmannProzess]
    Afghanistan-Krieg     Der Afghanistan Krieg ist für jedermann offensichtlich grundgesetzwidirg.
    Aktenflucht im Bundesarchiv. Eine bewährte staatskriminelle Methode in diesem Land ist es, dass Akten verschwinden:  
      "Geheime Akten der Bundesregierung verschwunden. Das Ministerium bestätigte, dass seit Beginn dieser Legislaturperiode fast 3200 geheim eingestufte Akten vernichtet wurden - statt sie in den entsprechenden Registraturen abzulegen und später dem Bundesarchiv zu übergeben.  ... "  [Spiegel 13.12.8] Bundeslöschtage: "Wie in Kohls Kanzleramt drei Gigabyte Daten und Schränke voller Akten verschwinden" > Das System Leuna, S. 76f :
      "Bohls 'Privatakten' Persönliche Unterlagen des Kanzleramtschefs, die bei den BundesEöschtagen verschwanden
      • 07.02.92 Personalplanung für die im Lagezentrum eingesetzten BGS-Vollzugsbeamten 18. 08. 92 Vermerk ChefBK über Gespräch EKHK Otto Kreicker wg. Zentralstelle für die Bekämpfung der Regierungskriminalität Berlin
      • 02.04.93 Solidarpakt für Deutschland
      • 04.04.93 Sts Kastrup vor dem Bundesverfassungsgericht: Welche Rolle hat die angegriffene Regelung bei den «Zwei-plus-Vier» -Verhandlungen gespielt?
      • 04.05.93 1000-Tage-Einheit
      • 09.06.93 Gefährdungslage (Aktenordner vertrauliche Vermerke -Panzerschrank)
      • 11.06. 93 Agnes Hürland-Büning wg. Fa. TED (elf aquitaine/Thyssen)
      • 06.09.93 Negativberichterstattung über Teilnahme am Betriebsausflug nach Warstein
      • 01.10.93 Parteienfinanzierung
      • 02.11.93 Nachfolge von Weizsäcker
      • 01.05.94 Fuchs-Panzer  für   China,   Sehr.   Baumeister   (Panzerschrank)
      • 02.12.94 Tornado-Einsatz Bosnien (Persönliche Akte - Panzerschrank)
      • Fax MdB Joschka Fischer v. 18.1.95 wg. Tschetschenien
      • Ausführlicher Lebenslauf von Joschka Fischer
      • 23.03.95 Akte 01.06.96 Personalangelegenheiten Abteilung 4, Vermerk Dr. Nehring, Perspektiven für Gruppenleiter 42 und 04
      • 02.01.96 Weihnachtsfeier im Bundeskanzleramt (Akte persönliche Korrespondenz - Panzerschrank)
      • 01.04.96 Schreiben Sts.a.D. Pfahls v. 8, Januar 1996 an BK und ChefBK wg. Ermittlungsverfahren wg. Verdacht von Schmiergeldzahlungen (Akte vertraulich - Panzerschrank)
      • Akte CHBK 01. 04. 96 Vorgang Sts a.D. Pfahls wg. Ermittlungsverfahren; Verdacht Schmiergeldzahlungen im Zusammenhang mit Lieferung von ABC-Spürpanzern der Firma Thyssen an Saudi-Arabien
      • 26.04.1996  Schreiben Premierminister von Singapur Goh Chok an BK v. 15. April 1996 und Vermerk ChefBK wg. Telefonat mit Herrn von Pierer bezüglich Auftragsvergabe Firma Siemens
      • 02.01.97 Fax vom 11. 09. 96 von Herrn. Martin, Bundesverband Deutscher Ärzte für Frischzellen-Therapie wg. Verbot der Frischzellen-Therapie an ChefBK
      • 04.01.97 Enteignungen 45-49 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der russischen Föderation
      • 02.11.97 Haushalt - globale Minderausgaben."
    Querverweise: > , Sachsen-Skandal, Max Strauß,
    Amigos, Filz, Seilschaften, Korruptis und Man versteht sich auch ohne Absprachen. > Kartelle. > Deutsche Nachkrieges"eliten" mit ... > Vier Freunde: Politik, Wirtschaft, Justiz und Wissenschaft >Die Steueroasen werden von Politik und Justiz ermöglicht, gedeckt und geschützt. Der Filz aus politischer Macht, Geld und "Recht" - besser Unrecht - erklärt z.B., weshalb es sich Liechtenstein bislang (26.1.9) leisten kann, das Steuerfluchtabkommen nicht zu unterschreiben. etilE-Amigos der höchsten Ebene waren oder sind verwickelt (z.B. > Koch) und haben ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Steuerschlupflöcher. Die europäische - auch nicht die deutsche - Politik will gar keine richtige Regelung wie die USA. Wie leicht eine solche nämlich ginge, das haben die USA ja vorgemacht: entweder kooperiert ihr - oder wir schließen Eure Banken. So einfach wäre das.
    Absurde, antinomische, aporietische oder paradoxe Verhältnisse?
    Arbeitsmarktstatistik. Obwohl völlig klar, dass eine vernünftige, vorausschauende und verwertbare Arbeitsmarktstatistik von grundlegender Bedeutung für die Volkswirtschaft, Gesellschaft und die Politik ist, erlaubt sich der Staat mit Hilfe einer willfährig- tolerierenden Justiz ein Ausmaß falscher Daten (>Panorama 4.6.9.], die selbst Potemkin noch zum Erröten bringen könnten.
    Arbeitssituation und Arbeitsrecht. Ordnung und Recht muss sein, vor allem ganz unten und ganz besonders bei Hartz-IV: Was in Deutschland Billigarbeits- und Zeitarbeitsstätten die letzten Jahre los ist (1.2.9), spottet jeder Beschreibung. Entwürdigende faktische Versklavung - teilweise vergleichbar dem Niveau der Situation der Zwangsarbeiter im 3. Reich - sind in einem Ausmaß verbreitet, dass man sich verwundert die Augen reibt und fragt: wann werden die Chefetagen gestürmt und die Sklavenhalter und Ausbeuter davon gejagt? Aktuell verdienstvolles Anschauungsmaterial zu diesen unglaublichen Zuständen liefern am 1.2.9 der Tatort "Kassensturz" und Anne Will "Tatort Arbeitsplatz – lieber ausgenutzt als arbeitslos? ".     Querverweis: Business Crime Control - Arbeitsunrecht in Deutschland: [O]Arbeitsgericht Nürnberg gibt Quasi-Erpressung des BND und Arbeitgebers recht Die Nürnberger Nachrichten berichteten am 21.4.11: "Entlassen, weil er nicht mit dem BND reden will - 21.04.11. Nürnberg  - Die Nürnberger Flugambulanz Aero-Dienst hat ihren Flottenchef entlassen, weil der Spitzen-Pilot sich weigert, Gespräche mit dem Bundesnachrichtendienst zu führen. In erster Instanz hat das Arbeitsgericht der Firma recht gegeben. Begründung: Der 55-jährige gebürtige Iraker stelle für sie ein Sicherheitsrisiko dar."     Wie es scheint "kooperierte" der Arbeitsgeber "Aero-Dienst", der früher zum Rüstungskonzern Diehl, gehörte, mit dem Bundesnachrichtendienst BND in widerwärtigster Weise, um den kurdischen Iraqi, der 1997 mit seiner Familie vor der Verfolgungen und Diskriminierungen des arbaischen Faschisten Saddam Hussein floh, unter Druck zu setzen, damit er mit dem BND zwei mal im Jahr "intensive Gespräche" führe. Ausgerechnet die Justiz der Stadt, die seit Jahrzehnten bemüht war, ihren ekelhaften Ruf als Reichsparteistadt zu überwinden, scheint nun mit massiver Hilfe der Nürnberger Justiz alte braune Gepflogenheiten wieder zu erwecken. Doch damit nicht genug. Die NN berichten weiter: "In der Tat hat das Arbeitsgericht unter Vorsitz Wolfgang Bärs die Klage Muradis abgewiesen. Mehr noch: Es schloss auf Antrag des Aero-Dienstes bei der Verhandlung die Öffentlichkeit aus, weil die Staatssicherheit gefährdet sein könne." (siehe auch)  Dem kann man nur hinzufügen: Ungeheuerlich! 31 Jahre Arbeitstreue gegen den Verdacht, 1,30 Euro unterschlagen zu haben "... Emmely klagte gegen die Kündigung. Kolleg/innen aus verschiedenen Branchen und Gewerkschaften standen ihr zur Seite. Sorgten für Öffentlichkeit, kamen Ende August mit Transparenten zur Verhandlung ins Arbeitsgericht. Was den Richter offenbar besonders aufbrachte.     Nach langem Hin und Her mit den Zeugen wurde die Klage gegen die Verdachtskündigung abgewiesen. Am Ende erklärte der Richter noch, wenn Frau E. in einem Schriftsatz ihres Anwalts Reue gezeigt und versprochen hätte, es nie wieder zu tun, wäre die Entscheidung anders ausgefallen. "Ein Skandal", sagt ihr Anwalt dazu. Im Strafrecht wäre der Prozess eingestellt worden, wegen Geringfügigkeit. In seiner Stellungnahme schreibt er: "1,30 Euro sind nach Meinung des Arbeitsgerichts mehr wert als 31 Beschäftigungsjahre - deutlicher kann ein Gericht die Verachtung für die Tätigkeit von abhängig Beschäftigten nicht ausdrücken. ..." [verdi publil 08/09]. auch [netzwerkit  8.1.9], [TS 18.1.9] Kündigungsschutz und Altersgrenze (21.1.2010): Bei einigen obersten deutschen Richtern besteht wohl der dringende Verdacht, dass sie geistig ihrer Aufgabe nicht gewachsen sind, wenn sie nicht erkennen können, dass jemand, der 10 Jahre bei einer Firma gearbeitet hat, nicht deshalb nur Anspruch auf 3 Jahre Entschädigungsausgleich hat, weil er oder sie 28 Jahre alt und im Gesetz steht, dass Altersfristen erst ab dem 25. Lebensjahr gelten. Der EU Gerichtshof entschied, dass dies ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, hier aus Altersgründen, sei. Wenn oberste deutsche Richter nicht in der Lage sind, zu erkennen, dass der Gesetzestext wenigstens zweideutig ist und eine kapitalfreundliche (kapitalkritische) und damit arbeitnehmerfeindliche (arbeitnehmerfreundliche) Interpretation zulässt, so ist das nicht zu begreifen, es sei denn man nimmt an, was inzwischen die Spatzen vielfach von den Dächern pfeifen, die deutsche Justiz ist nicht neutral, sondern entscheidet in dubio pro Kapital.
    Aristoteles'  Staatstheorie. [die wohlweislich nicht gelehrt wird]
    Bagatellverfahren.
    • "Bagatellverfahren. Putzfrau wehrt sich gegen Kündigung wegen Wassertrinkens. Vergangenes Jahr machten Rechtsstreits um Entlassungen wegen Bagatellvergehen Schlagzeilen. Ein ähnlicher Fall beschäftigt das Arbeitsgericht in Baden-Baden. Eine Putzfrau wurde entlassen, weil sie eine Flasche Wasser gestohlen haben soll. Sie klagt. ... " [ftd 5.8.10RS: So muss sein. Unten muss man Flagge zeigen und sein Mütchen kühlen, und oben wird abgezockt, betrogen und gestohlen, veruntreut und korrumpiert, wie es schlimmer nicht geht. Das ist der deutsche Kapitalrechtsstaat, wo fortzwährend Unrecht im Namen im Namen des Rechts verkündet wird.
    • "Gewerkschaft empört über "Maultaschen-Urteil". Verstoß gegen die ausdrückliche Anweisung des Arbeitgebers. Drakonischer Richterspruch für ein Bagatellvergehen: Nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit muss eine Altenpflegerin das Seniorenheim verlassen, weil sie ein paar Maultaschen gegessen hatte, anstatt sie als Essensrest zu entsorgen. Ein Ver.di-Vertreter sprach von einem "Schandurteil". ..." [Sp 16.10.09]
      • Urteil des Landesarbeitsgerichts. Vergleichsvorschlag im Maultaschen-Fall. Im Streit um die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin wegen sechs gestohlener Maultaschen hat das baden-württembergische Landesarbeitsgericht einen Vergleich vorgeschlagen. Demnach soll der Frau ordentlich gekündigt werden und sie eine Abfindung von rund acht Monatsgehältern erhalten. Der Arbeitgeber, der der Frau fristlos gekündigt hatte, hat nun laut Gericht bis zum 3. Mai Bedenkzeit. ..." [WO 30.3.10]

    Bahn-Bespitzelung
    • "Mehdorn bleibt in Datenaffäre ungestraft. Der deutsche Ex-Bahnchef kommt in der Datenaffäre um die massenhafte Bespitzelung von Mitarbeitern straffrei davon. Berlin - "Das Verfahren ist eingestellt worden", sagte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters. "Eine Straftat konnte nicht nachgewiesen worden." Die Ermittlungen richteten sich gegen den gesamten damaligen Bahn-Vorstand und damit auch gegen Mehdorn wegen Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses. ... " [dS 8.7.210RS: So kennen wir die deutsche Justiz, die ewige Meisterin des Hornberger Schusses.

    Barschel, Uwe.
    • "Vertuschungsverdacht: Das Verschwinden eines Beweismittels macht aus dem Fall Uwe Barschel einen Justizskandal ... Nach Angaben von Möller war die Tüte mit dem einzelnen schwarzen Haar 1997 in Lübeck auf einer Asservatenliste erfasst und zusammen mit anderen Beweismitteln zum Fall Barschel in einem verschlossenen Raum verwahrt worden. Als sie im Sommer dieses Jahres zur Untersuchung nach Kiel geschickt wurde, war die Tüte aber leer. ..." [Hintergrund 29.9.11]
    • ""Barschel wurde ermordet". Früherer Staatsanwalt bekräftigt in neuem Buch die Mord-These. Viele Spuren führen zu den möglichen Interessen von Geheimdiensten. Der ehemalige Lübecker Chefermittler in der Barschel-Affäre lässt nicht locker. Nach einem fast fünf Jahre dauernden Rechtsstreit kommt ein Buch des heute pensionierten Staatsanwalts Heinrich Wille über den nicht ganz geklärten Tod des CDU-Politikers Uwe Barschel am Donnerstag auf den Markt: "Ein Mord, der keiner sein durfte. Der Fall Uwe Barschel und die Grenzen des Rechtsstaates" ..." [Welt Online 25.8.11]

    Bayerische Landesbank > Der Fall Michael Kemmer.
    Bayerisches Versammlungsrecht
    • Aus einer Pressemitteilung der Linken/ Coburg [PDF]: Neues bayerisches Versammlungsrecht: Haft wegen Infostand. "Der Kreisverband Coburg hatte am 01.12.2009 seine monatliche Hartz-IV-Protestveranstaltung vor dem Gebäude der ARGE Coburg durchgeführt. Diese Infoveranstaltung bedurfte keiner Genehmigung, da nur drei Parteimitglieder an der Veranstaltung teilnahmen. Das verschärfte bayerische Versammlungsgesetz sieht hier für genehmigungspflichtige Versammlungen eine Mindesteilnehmerzahl von vier Personen vor.Die im Vorfeld über die Aktion informierte Polizei erwartete die drei Parteimitglieder bereits vor Ort und führte Personenkontrollen durch. Ein weibliches Parteimitglied, dass lediglich den Transport der Personen und des mitgeführten Infomaterials übernahm und sichtbar nicht an der Kundgebung teilnahm, wurde trotz mehrfacher Richtigstellung durch René Hähnlein als Kundgebungsteilnehmerin gezählt, was dann später zur Einleitung eines Strafverfahrens gegen Hähnlein und am 02.03.2010 zu einer Verurteilung durch das AG Coburg wegen Verstoßes gegen §20 Abs. 2 Nr. 6 BayVersG führte. Der daraufhin ergangene Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je 15 Euro wurde von René Hähnlein bewusst nicht beglichen, womit die entsprechende Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen durch Haftbefehl vollzogen wurde. ..."

    Becker, Boris. [SekQuel: NN 27.1.9, S.2]
    Bestverdiener, im Betrug vereint "Der durch den Fall Zumwinkel ausgelöste Steuerskandal zeigt: Wer viel Geld hat, kommt leichter zu dem Schluss, er dürfe den Staat und seine Regeln missachten. Wenn jemand zwei Persönlichkeiten in sich vereint, dann ist er, medizinisch gesehen, ein Schizophrener. Wenn jemand im Fernsehen und in Ethik-Beiräten Ehrlichkeit predigt und den Werteverfall beklagt, gleichzeitig aber systematisch Steuern hinterzieht, ist er wahrscheinlich ein deutscher Großerbe oder Spitzenmanager. ..." [SZ 16.2.8]
    BND. http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/so-wird-ein-prozess-fast-zur-geheimsache-1.1172847
    Bock- Gärtnerphänome in der deutschen Justiz. > Volksgerichtshof. Zu den widerwärtigsten Phänomenen in der deutschen Justiz gehört die Verdrehung von Täter- und Opferrollen. Das schier unglaubliche Kapitel doppelter Opferverhöhnung scheint - zumindest an der Oberfläche - 2009 zu Ende gegangen zu sein:  
      "Braune Seilschaften in der deutschen Justiz. Wie ehemalige NS-Juristen die Rehabilitierung der Opfer bremsten. NÜRNBERG - Vor 65 Jahren, am 8. Mai 1945, endete der Zweite Weltkrieg. 64 Jahre hat es gedauert, bis die letzten Opfer der Wehrmachts-Justiz, die sogenannten »Kriegsverräter«, rehabilitiert wurden. Warum widerfuhr ihnen erst so spät Gerechtigkeit? Darüber referiert heute Abend der renommierte Historiker Wolfram Wette in Erlangen (20 Uhr, in der Volkshochschule, Friedrichstr.19). Wir sprachen mit Wette.     »Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein«: Mit diesem berühmt-berüchtigten Satz rechtfertigte der damalige baden-württembergische Ministerpräsident Hans Filbinger 1978 seine frühere Tätigkeit als Marinerichter während der Zeit des Nationalsozialismus. ... " [NN 21.4.10]

    Boni statt Mali (wörtl. Gutes statt Schlechtes, Zulage statt Abschlag, Lohn statt Strafe) Es ist ziemlich undenkbar, dass in Deutschland ein Manager, der fundamental Mist macht und großen Schaden anrichtet, zur Verantwortung - an der er angeblich so schwer trägt - gezogen wird. Stattdessen scheint es allgemeiner Sitte und Moral, Treu und Glauben zu entsprechen, dass Inkompetenz, Fehlentscheidungen und Misserfolge belohnt werden müssen. Eigentum verpflichtet, Gemeinwohl, Solidarität, Gerechtigkeit, Verhältnismäßigkeit: all das spielt keine Rolle - für die Oligarchen. Am meisten scheint der Rechtsstaat bedroht zu sein, wenn gleiches Recht für alle gälte, denn schließlich sind groß und klein ja nicht gleich, womit eine Gleichbehandlung ganz unverhältnismäßig und ungleich wäre (falls Sie das nicht verstanden haben, können Sie hier nachsehen).
    Bürokratie, Gesetzes- und Verordnungsflut Der Dschungel von Zigtausend Gesetzen und Verordnungen ist durch die unübersichtliche Masse, Intransparenz und Verwirrung rechtsstaatsfremd und widerspricht elementaren Grundsätzen von Klarheit und Einfachheit. Das gilt ganz besonders für das Steuerrecht.  
    Bundesfinanzhof. > Steuern. Doppelter Betrug - Anlage und Staat - durch das höchste Finanzgericht für Rechtens erklärt:  Plusminus berichtet am 11.2.9: "Steuern auf Gewinne, die es nie gab?  Vorgeschichte. Die Firma Commodity Trading Service GmbH (CTS) aus dem saarländischen Saarlouis hatte 15 Jahre lang in ganz Deutschland Anleger geworben. Rund 200 Millionen DM wurden eingesammelt und angeblich sehr profitabel angelegt, vor allem bei Warentermingeschäften in den USA. In Wirklichkeit war alles nur ein so genanntes Schneeball-System, das 2001 zusammenbrach. Der Firmengründer wurde zu acht Jahren Haft verurteilt und beging später Selbstmord. Die Mehrzahl der Anleger ging weitestgehend leer aus. Gewinne wurden nicht ausgeschüttet.     Steuern auf Gewinne, die es nie gab. Doch die Finanzämter forderten Steuern auf die fiktiven Gewinne. Mehrere Gerichte widersprachen dem in erster Instanz. Aber im November 2008 entschied der Bundesfinanzhof zum Entsetzen der Anleger, dass die Steuern doch gezahlt werden müssen. Rechtsanwalt Axel G. Günther kritisiert: "Die Finanzverwaltung sagt zwar, wir werden keinen um seine Existenz bringen, aber damit ist natürlich eigentlich nur das Existenzminimum gemeint." Für viele Betroffene bedeute dies einen regelrechten Absturz ins Bodenlose."
    Bundesgerichtshof. (BGH)Extremes Fehlurteil des BGH zur Bankenhaftung bei der Lehman Pleite. Ein klares, ja krasses Fehlurteil zur Bankenhaftung bezüglich der durch den Bankrott wertlos gewordenen Lehman-Papiere sprach der XI. Zivilsenat des BGH am 27.9.2011. Der entscheidende und grundlegende Fehler dieses Urteils ist, den Kreditinstituten im Nachhinein erlaubt zu haben, dass ein Hinweis auf eine fehlende Einlagenversicherung der Lehman Papiere bei Insolvenz nicht notwendiger Bestandteil einer ordentlichen Bankberatung sei. Der zweite grobe Fehler dieses Urteils ist, dass vom Gericht geleugnet wird, dass die Höhe der Provision an einem Wertpapier-Geschäft, die Risikoaufklärung zu Ungunsten des Kunden beeinflusst. Wenigstens hätte das Gericht hier eine klare Grenze ermitteln, untersuchen und vorgeben müssen, z.B. dass Provisionen in dem Maße als überhöht anzusehen sind, wenn sie den ProzentRANG von 75 überschreiten. Damit zeigt sich wieder einmal, auf welcher Seite die höchsten deutschen Gerichte stehen: ein Land, das solche RichterInnen hat, braucht wirklich keine Feinde mehr.  
      Mitteilung der Pressestelle Nr. 145/2011: "Bundesgerichtshof entscheidet über zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei Parallelverfahren erstmals über Schadensersatzklagen von Anlegern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten der niederländischen Tochtergesellschaft der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers Holdings Inc. entschieden.     In der Sache XI ZR 178/10 hatte der Anleger im Dezember 2006 auf Empfehlung einer Mitarbeiterin der beklagten Sparkasse einen Betrag in Höhe von 10.000 € in eine "ProtectExpress-Anleihe" investiert. In der Parallelsache XI ZR 182/10 hatte die dortige Klägerin im Oktober 2007 auf Empfehlung eines Mitarbeiters derselben Sparkasse für 10.000 € eine "Bull Express Garant Anleihe" erworben. In beiden Fällen handelt es sich um Inhaberschuldverschreibungen der niederländischen Lehman Brothers Treasury Co. B.V., deren Rückzahlung von der US-amerikanischen Lehman Brothers Holdings Inc. garantiert wurde. Zeitpunkt und Höhe der Rückzahlung hingen bei der "ProtectExpress-Anleihe" von der Wertentwicklung eines aus 10 Titeln des DAX 30-Index bestehenden Aktienkorbs ("Lehman Brothers Deutschland Dividend Basket") und bei der "Bull Express Garant Anleihe" von der Wertentwicklung des Aktienindex EuroStoxx 50 ab. Bei beiden Anleihen sollte der Anleger im für ihn ungünstigsten Fall den angelegten Betrag am Laufzeitende ohne Zinsen zurück erhalten.     Mit der Insolvenz der Emittentin (Lehman Brothers Treasury Co. B.V.) und der Garantin (Lehman Brothers Holdings Inc.) im September 2008 wurden die erworbenen Zertifikate weitgehend wertlos. Mit ihren Klagen verlangen die Anleger, die der beklagten Sparkasse mehrere Aufklärungspflichtverletzungen vorwerfen, im Wesentlichen die Rückzahlung des Anlagebetrages zuzüglich des Ausgabeaufschlages nebst Zinsen.     Das Landgericht hat den Klagen stattgegeben. Auf die Berufungen der Beklagten hat das Oberlandesgericht die Klagen abgewiesen. Die hiergegen gerichteten Revisionen der Kläger hat der Bundesgerichtshof zurückgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt:     Nach den vom Berufungsgericht rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen habe die Beklagte in beiden Fällen ihre Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung nicht verletzt. Für die beklagte Sparkasse sei nach den unangegriffenen berufungsgerichtlichen Feststellungen zum Zeitpunkt des jeweiligen Beratungsgesprächs ein konkretes Insolvenzrisiko der Emittentin bzw. der Garantiegeberin nicht erkennbar gewesen; auch die Kläger hätten nichts anderes behauptet. Die Beklagte sei allerdings zur Aufklärung über das bei Zertifikaten der vorliegenden Art vom Anleger zu tragende sog. allgemeine Emittentenrisiko, wonach die Rückzahlung des angelegten Kapitals von der Zahlungsfähigkeit des Emittenten abhängt, verpflichtet gewesen. Dieser Verpflichtung sei sie indes nachgekommen. Das Berufungsgericht habe jeweils rechtsfehlerfrei festgestellt, dass die Anleger über das Risiko, bei einer Lehman-Insolvenz die Anlagesummen vollständig zu verlieren, hinreichend belehrt worden seien. In einem solchen Falle bedürfe es keiner zusätzlichen Aufklärung darüber, dass die streitgegenständlichen Zertifikate keinem Einlagensicherungssystem unterfielen, weil einer dahingehenden Information keine eigenständige Bedeutung zukomme.     Zu Recht habe das Berufungsgericht ferner eine Aufklärungspflicht der beklagten Sparkasse über die Gewinnmarge der von ihr verkauften Zertifikate verneint. Eine Bank, die eigene Anlageprodukte empfehle, sei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht verpflichtet, darüber aufzuklären, dass sie mit diesen Produkten Gewinne erziele; denn in einem solchen Fall sei es für den Kunden offensichtlich, dass die Bank eigene (Gewinn-)Interessen verfolge, so dass darauf nicht gesondert hingewiesen werden müsse. Nichts anderes gelte, wenn - wie dies hier nach den bindenden Feststellungen des Berufungsgerichts in beiden Sachen der Fall war - fremde Anlageprodukte im Wege des Eigengeschäfts (Festpreisgeschäft) zu einem über dem Einkaufspreis der Bank liegenden Preis veräußert werden. Dem stehe auch weder die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Offenlegung versteckter Innenprovisionen noch diejenige zur Aufklärungsbedürftigkeit von Rückvergütungen entgegen, weil die Gewinnmarge beim Eigengeschäft keiner dieser beiden Fallgruppen zugeordnet werden könne.     Für die von den Anlegern geltend gemachten Schadensersatzansprüche sei schließlich ohne Belang, ob ihnen bekannt gewesen sei, dass der Erwerb der Zertifikate im Wege des Eigengeschäfts der Beklagten erfolgt sei. Zu einer diesbezüglichen Informationspflicht sei die Beklagte vertraglich nicht verpflichtet gewesen. Die Annahme einer Pflicht zur Auskunft über das Eigengeschäft laufe nämlich, wie schon das Berufungsgericht zutreffend angenommen habe, auf die als solche für den Anleger bedeutungslose Information hinaus, dass die Bank ihn über Existenz und Höhe der Gewinnspanne nicht aufzuklären habe.     Urteil vom 27. September 2011 - XI ZR 178/10 LG Hamburg - Urteil vom 23. Juni 2009 - 319 O 4/09 OLG Hamburg - Urteil vom 23. April 2010 - 13 U 118/09 und Urteil vom 27. September 2011 - XI ZR 182/10 LG Hamburg - Urteil vom 1. Juli 2009 - 325 O 22/09 OLG Hamburg - Urteil vom 23. April 2010 - 13 U 117/10"
    _ Medienstimmen zum Lehman-Urteil des BGH vom 27.9.2011:
    • "Verbraucherschützer. BGH-Urteil «Schlag ins Gesicht» für Anleger. Verbraucherschützer haben mit scharfer Kritik auf die vom BGH abgewiesenen Schadensersatzklagen von Anlegern der Pleite-Bank Lehman Brothers reagiert. Das Urteil sei ein Schlag ins Gesicht für die Anleger, sagte der Bankenexperte des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Manfred Westphal. Viele Anleger seien beim Kauf von Lehman-Zertifikaten nicht nur falsch beraten, sondern regelrecht über den Tisch gezogen worden. Der Bundesgerichtshof hatte Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern abgewiesen. ..." [Stern 27.9.11]
    _ BGH-Chef kritisiert "Deals" wegen zu milder Strafen. Der Präsident des Bundesgerichtshofs, Klaus Tolksdorf, hat Absprachen in Strafprozessen getadelt. Oft würden danach Strafen verhängt, die nicht angemessen seien. Der Eindruck, vor Gericht gebe es eine Zweiklassengesellschaft, sei deshalb nachvollziehbar.   ..." [Spiegel 30.1.9] _ Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung Aus der Pressemitteilung Nr. 221/2008 zum Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08 "... Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten verworfen und dabei zu zwei Fragen grundsätzliche Ausführungen gemacht:     Bei einer Steuerhinterziehung ist die Höhe des Hinterziehungsbetrags ein Strafzumessungsumstand von besonderem Gewicht. Der Steuerschaden bestimmt daher auch maßgeblich die Höhe der Strafe. Dabei kommt der gesetzlichen Vorgabe des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO indizielle Bedeutung zu, wonach bei einer Hinterziehung in "großem Ausmaß" in der Regel nur eine Freiheitsstrafe, und zwar von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, angedroht ist. Der BGH hat ausgeführt, dass ein großes Ausmaß – wie bereits zum gleichen Merkmal bei Betrug entschieden – dann vorliegt, wenn der Steuerschaden über 50.000 € liegt. Das bedeutet, dass jedenfalls bei einem sechsstelligen Hinterziehungsbetrag die Verhängung einer Geldstrafe nur bei Vorliegen von gewichtigen Milderungsgründen noch schuldangemessen sein wird. Bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe kommt eine aussetzungsfähige Freiheitsstrafe nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe noch in Betracht. Bei der letztgenannten Fallgestaltung (Millionenbetrag) wird auch eine Erledigung im Strafbefehlsverfahren regelmäßig nicht geeignet erscheinen, da hier nur eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verhängt werden kann.  ... " > Fehlurteil Kreditabtretungen. ("Wir machen Weg frei für die Finanzkrise")
    Bundestrojaner.  [W]
    • "Staatstrojaner Hauptsache, wir können überwachen? Hier gibt es keinen Interpretationsspielraum: Die Äußerungen des Bundesinnenministers in der Staatstrojaner-Affäre sind verheerend. Eine Replik. ...Implizites Bekenntnis zum Verfassungsbruch. „Ich weiß nicht, welche Software der CCC vorliegen hat, also kann ich nicht beurteilen, was das Programm, das der CCC analysiert hat, kann oder nicht kann“, versuchte der Bundesinnenminister die Frage nach den klaffenden Sicherheitslücken im vom CCC analysierten Trojaner zu parieren. Es mag den Minister überraschen, aber das Internet ist nicht nur ein Hort von hinterhältigen Kriminellen und Übeltätern. Es wird tatsächlich auch zur Informationsübermittlung verwendet. Und so ist die Trojaner-Variante, über die der Minister nichts zu wissen vorgibt, seit Samstag, dem 8. Oktober, auf der Webseite des CCC für jedermann herunterladbar - sogar für das Bundesinnenministerium. Der kritische Teil, die Funktion zum Code-Nachladen, war sogar unübersehbar groß gedruckt in der FAS zu besichtigen. Man sollte meinen, die Zeit hätte für die Informationsbeschaffung ausreichen können." [faz 17.10.11]
    • "... Der «Bundestrojaner» liefert deutsche Bürger an US-Kontrolle aus. Wenn das Spionageprogramm auf einem befallenen Computer seine gesammelten Informationen weitergeben oder wenn es neue Befehle entgegennehmen soll, muss es mit seinem «Führungsoffizier», das heisst mit dem Kontroll-Computer, kommunizieren. Der CCC hat analysiert, dass der nächste Kontroll-Computer auf eine festgelegte Internet-Adresse in den USA verweist: Alle gesammelten Daten und auch alle an den überwachten Computer gesendeten Steuerbefehle fliessen in beide Richtungen über einen Computer in den USA. Vorläufiges Fazit: Die mit dem Bundestrojaner offengelegten Abläufe sind bedenklich in jeder Hinsicht: Verfassungsgerichtsurteile werden bewusst miss­achtet. Freiheitsrechte der einzelnen Bürger werden verletzt. Ausländischen Mächten werden Zugriffe auf die Intimsphäre der eigenen Bürger eingeräumt. Der Bürger wird belogen, an der Nase herumgeführt und zum Opfer staatlicher Willkür. Wodurch unterscheidet der Staat sich von einer Räuberbande? ..." [ZF 17.10.11]

    Bundesverfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht trägt mit zahlreichen Fehlurteilen (z.Z. Kassenarzturteil, Werbung, Bundeswehr, Balkankrieg, Afghanistankrieg, Griechenlandhilfe, Finanzhilfe für Finanzchaoten [Saarland-Bremen Urteil 27.5.1992], Wiedervereinigung, Untreue bei Managern) wesentliche Verantwortung für den bedauernswerten Zustand dieser Republik.  
      Untreue bei Managern
    • "Urteil: Kriminelle Manager jetzt schwerer zu fassen. Bundesverfassungsgericht: Untreuen Managern muss künftig der durch sie verursachte Schaden nachgewiesen werden. Werden Manager in Deutschland kriminell, dann veruntreuen sie in der Regel Gelder ihrer Firma. Generell sollte gegen solche Vergehen hart vorgegangen werden, wie das Bundesverfassungsgericht nun entschied. Allerdings hoben die Verfassungshüter die Hürden für strafrechtliche Verurteilung an. Die Richter forderten, dass für eine Verurteilung wegen Untreue der jeweils entstandene Schaden zuvor konkret bestimmt werden muss(Az. 2 BvR 2559/08 u.a.). Damit wird es für die Justiz in Deutschland künftig schwerer, Manager wegen Untreue zu belangen. ..." [TO 11.8.10]
    • "Bundesverfassungsgericht zur Untreue Landowsky lacht, Karlsruhe hilft. Für die Justiz wird es künftig schwerer, Manager wegen Untreue im Amt zu belangen. Das Bundesverfassungsgericht pocht auf eine konkrete Schadensbenennung. Deshalb darf sich die einstige Berliner CDU-Größe Landowsky erst einmal freuen. ..." [SZ 11.8.10]
    Haushaltsnotlage
      Man sollte annehmen, dass auch eine BundesverfassungsrichterIn begreifen kann, dass bei Haushaltsnotlagen nicht nur nach deren Ausmaß, sondern auch nach deren Verursachung und Zustandekommen differenziert werden muss. Es ist ja völliger Unfug, Gebietskörperschaften in Haushaltnotlagen mit der Solidargemeinschaft beizustehen, wenn die Haushaltsnotlage durch ambitionierte Ansprüche, Misswirtschaft, fehlende oder unangemessene Finanzplanung (z.B. keinerlei Tilgungsplanung), oder offensichtliche Fehler finanzökonomischer Haushaltsvernunft, z.B. dass in guten Zeiten keine Rücklagen gebildet wurden, um in schlechten Zeiten Reserven zu haben oder andere Fehler von der politischen Führung der Gebietskörperschaft zu verantworten ist. Das heißt, geholfen kann und soll nur werden, wenn eine echte, unverschuldete Notlage vorliegt, etwas infolge der Bewältigung einer Naturkatastrophe. Über die eigenen Verhältnisse leben ist aber keine Naturkatastrophe, sondern Ausdruck von Verantwortungslosigkeit oder Unvermögen. Stünde in solchen Fällen die Solidargemeinschaft mit Hilfen ein, gäbe es für niemand mehr einen vernünftigen Grund, verantwortungsbewusst und kompetent zu haushalten und zu wirtschaften. Daher war das Urteil des BVerG vom 27. Mai 1992 ein extrem grober Fehler, der leider auch mit dem Urteil vom 19. Oktober 2006 zur Haushaltsnotlage von Berlin nicht richtig korrigiert wurde. Wer die Folgen seines unangemessenen Handeln nicht mehr selbst zu tragen hat, sondern auf andere, besonnene, sparsam und umsichtig Wirtschaftende abwälzen kann, verliert an Motivation. Es ist daher dringend an der Zeit, elementare Binsenwahrheiten des Lebens auch höheren Orts wieder zu würdigen. Und dazu gehört auch, dass nicht immer nur von Verantwortung geredet und gelogen wird, sondern sie mit dem  Preis der Folgen und Konsequenzen auch verlangt wird. Nur wer weiß, dass er im Ernstfall die eingebrockte Suppe selbst auslöffeln muss, kann ein ernsthaftes Motiv zu verantwortlichem Haushalten und Wirtschaften aufbauen.
    Polizeiaufgaben. Verfassungsrichter will Bundeswehr zur Terrorabwehr einsetzen.
      "Richter Kirchhof: "Streitkräfte könnten bestimmte polizeiliche Aufgaben übernehmen". Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist umstritten. Ausgerechnet der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts fordert nun, das Grundgesetz zu ändern, um für Klarheit zu sorgen: Soldaten könnten zur Terrorabwehr innerhalb Deutschlands eingesetzt werden und gefährdete Objekte schützen. ..." [Spiegel 23.12.10]     Zug um Zug wird der Rechtsstaat ausgehöhlt - zu Gunsten einer ebenso verfehlten wie überholten Großmachtsideologie im Sinne Kaiser Wilhelms oder Adolf Hitlers. Diese Äußerung passt ganz ins Bild zum grundgesetzwidrigen Angriffskrieg in Afghanistan und der offenen Verkündung Ex-Bundespräsident Köhlers und Kriegsministers Gutenberg die Wehrmacht für Wirtschaftsinteressen einzusetzen.

    Chemie-Schäden.  
      Holzschutzmittel-Vergiftungen: Das Rechtsverständnis - in dubio pro industria - der deutschen Justiz wurde sehr gut in dem Film von Mirko Tomic (SWR 28.1.9) dokumentiert: "Krank durch Chemie?Die Holzschutzmittel-Opfer - Legal vergiftet, dann vergessen".     Familie Brünnicke hatte 2003 ein Fertighaus gekauft. Große Freude, bis die Familie krank wurde. Experten stellten eine hohe Konzentration an giftigen Holzschutzmitteln fest. Familie Brünnicke zog aus, riss das Fertighaus ab. Hatte nicht der Holzschutzmittelprozess der 90er-Jahre die Gefahr sozusagen gebannt? Zwei Chemiemanager waren verurteilt worden. Doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil später auf. Staatsanwalt Erich Schöndorf, damals Ankläger, sagt heute: 'Die Geschichte geht weiter und fängt wieder von vorne an'. Es gibt Tausende von Holzschutzmittelgeschädigten, die damals krank wurden. Und es gibt neue Opfer. Der Film schlägt einen Bogen vom Frankfurter Holzschutzmittelprozess bis heute und beleuchtet anhand konkreter Beispiele die Auswirkungen und Folgen moderner Holzschutzmittel. "Was zählt, ist nicht, ob unsere Mittel krank machen, sondern ob wir dafür haften" wird einer der damals im Frankfurter Holzschutzmittelprozess verurteilten Manager zitiert."

    Cross-Border-Leasing (CBL). > Beispiele: Baden-Württemberg, Nürnberg, München. Dass Kämmerer z.B. in New York okkultue Verträge, die sie nicht einmal vollständig einsehen können, für ihre Kommunen, Stadträte und letztlich haftenden BürgerInnen abschließen, die diese gar nicht kennen und offenbar auch gar nicht kennen dürfen, ist eine solch ungeheure Absurdität und stellt den Rechtsstaat dermaßen auf den Kopf, dass man sich fragt, ob wir Narren, Chuzpisten, Kriminellen oder Strohalmverzweifelten aufgesessen sind.
    Deutsche Bank.  > Geschichte im 3. Reich.
    Deutsche Nachkriegs"eliten" mit Nazivergangenheit.
    Eliten Versagen der Eliten, weltweit. "Zahlreiche Staaten der Welt entwickeln sich einer neuen Studie zufolge zu Diktaturen oder Alleinherrschaften. Der Reichtum der Welt wird nur von ganz Wenigen abgeschöpft. ..." [SZ 17.2.8] Deutsche Nachkriegs"eliten" mit Nazivergangenheit: Hier wären Abertausende aufzuführen, was mir nicht möglich ist. Daher begnüge ich mich mit einer Reihe - geplant sind rund 100 -  repräsentativer Beispiele aus verschiedenen Bereichen und  unterschiedlicher Schuld:  * Abs, H.J [W] * Ambros, O.  [W] * Buetefisch, H. [W] * Filbinger. (Ministerpräsident BW) * Flick, F. (W) * Fränkel, (W) * Globke, H (Staatssekretär von Adenauer; W) * Jaehne, F.  [W] * Kiesinger, K.G. (Bundeskanzler; W)* Krupp, Alfried (W) * Meer, Fritz ter  [W] *  Oberländer (Minister) * Schleyer, Hans Martin (Industriemagnat; Das Parlament 50-51,2004) *  Porsche, F. (W) * Schmitz, H.  [W] * Schrübbers, H. (W) *     Querverweise: Großindustrie und Aufstieg der NSDAP [W] Braunbuch [W] Original-Online-Version des Braunbuchs von 1968 [O]
    Eigentum verpflichtet. > Heuschrecken-Recht. Dieser Artikel 14,2 GG wird seit Jahrzehnten grob missachtet und ist faktisch nicht einmal die Druckerschwärze wert.
    Entnazifizierung > Nachkriegs"eliten" ... > [W] Die Entnazifizierung der Alliierten war weitgehend eine Farce und zu dem frühen Zeitpunkt der ersten Nachkriegszeit gar nicht angemessen möglich. Sie hätte später von deutschen Gerichten und Staatsanwaltschaften unter Aufsicht ordentlicher alliierter JuristInnen richtig und gründlich durchgeführt werden müssen. Das ging aber nicht, weil die deutsche Nachkriegsjustiz - wie auch alle anderen Institutionen - überwiegend von - mehr oder minder schlimmen - Nazis durchsetzt war. So lesen wir etwa bei Senfft (1988; S. 175: "Die Amerikaner beobachteten, daß z.B. der Bamberger Oberlandesgerichtspräsident etwa 90% seiner Richter aus alten Nazis rekrutierte."  
    Vollnhals kommt im Kapitel 1 "Das gescheiterte Experiment" klar zu dem Ergebnis, dass die Entnazifizierung nicht nur gescheitert ist, sondern, so, wie sie angelegt war, auch scheitern musste (S. 55). Der größte Fehler war, sich viel zu wenig auf die echten Nazis zu konzentrieren und sich viel zu sehr mit den kleinen Hinz und Kunz "Pg" aufzuhalten. Beispiel Niedersächsische Justiz: Vollnhals berichtet (S. 330 ), "daß 51 Prozent der niedersächsischen Richter und Staatsanwälte  in gleicher Eigenschaft im Dienste der Nazis standen, daß 71 Prozent der Richter und Staatsanwälte NSDAP-Mitglieder waren und daß schließlich nicht weniger als 97 Prozent der in der niedersächsischen Justiz tätigen Richter und Staatsanwälte bei Kriegsgerichten tätig waren. Neben 7 Oberstrichtern steht auch ein ehemaliger Generalrichter eines Kriegsgerichts im Dienste der niedersächsischen Justiz, flankiert von 27 Oberfeldrichtern und 58 Oberstabsrichtern an Kriegsgerichten.
    Im Gegensatz dazu beschäftigt Niedersachsen nur 8 Richter und Staatsanwälte, die wegen Betätigung gegen das Naziregime verurteilt oder inhaftiert worden waren und 19, die aus den gleichen Gründen disziplinarisch bestraft wurden."
      Auswärtiges Amt und NS-Zeit.
      • "Das Auswärtige Amt war eine "verbrecherische Organisation". Das ist das Ergebnis einer Historikerkommission. Erschreckend sind die Details. Das Auswärtige Amt, das traditionsreichste deutsche Ministerium, war tief in die Vernichtung der europäischen Juden verstrickt. Am kommenden Donnerstag wird der Bericht einer hochkarätigen Historikerkommission vorgestellt, die der damalige Bundesaußenminister Joschka Fischer (Die Grünen) 2005 eingesetzt hatte. Das wesentliche Ergebnis lautet: „In vielen Fällen waren Angehörige des Auswärtigen Dienstes (...) an der Deportation von Juden unmittelbar beteiligt. Mitunter ergriffen sie sogar die Initiative.“ Der Marburger Politikhistoriker Eckhard Conze, der die Kommission geleitet hat, sprach in verschiedenen Interviews am Wochenende zugespitzt davon, das Außenministerium sei in der nationalsozialistischen Zeit „eine verbrecherische Organisation“ gewesen.
      •     Sowohl die Spitzen des Auswärtigen Amtes, voran der 1938 bis 1943 amtierende Amtschef Staatssekretär Ernst von Weizsäcker, als auch die Vertretungen in den von der Wehrmacht besetzten oder mit Deutschland mehr oder weniger verbündeten Staaten waren intensiv befasst mit Vorbereitungen von Deportationen in die deutschen Vernichtungslager in Ostmitteleuropa. Dem Bericht zufolge, der auch als voluminöses Buch erscheint („Das Amt und die Vergangenheit. Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik“. Blessing Verlag, München. 880 Seiten, 34,95 Euro) gehörten im Jahre 1943 von den 703 Angehörigen des Höheren Dienstes 573 Mitglieder der NSDAP an; jeder zehnte Spitzendiplomat war darüber hinaus auch der SS beigetreten. ... " [WO 24.10.10]     Lit: „Das Amt und die Vergangenheit. Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik“. Blessing Verlag, München.

    Esser.  [W.Der MannesmannProzess]
    EU  Europäische Union > Lobbyismus.
    Pacta sunt servanda - manchmal hat sogar der Teufel recht

    EZB  Europäische Zentralbank  > Lobbyismus. Der Aufkauf von Staatsanleihen maroder EU-Länder durch die EZB ist ein klarer Rechtsbruch der ETB, der EU und der Rechtsorgane der EU, die dies so hinnehmen.
    • "EZB begeht fortgesetzten Rechtsbruch. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler begrüßt die Aussagen von Bundespräsident Christian Wulff zur Euro-Schuldenkrise. "Die EZB begeht einen fortgesetzten Rechtsbruch, indem sie Staatsanleihen überschuldeter Euroländer aufkauft und damit die Schulden sozialisiert", sagte er der Frankfurter Neuen Presse. Schäffler hält es für möglich, dass die Koalition in ihren eigenen Reihen künftig keine Mehrheit mehr für weitere Rettungsaktionen findet. ... " [HZ]

    Feldmeyer, Johannes. [Siemens Korruption; SekQuel: NN 27.1.9, S.2]
    Filbinger. Filbinger hat als NS-Jurist bei der Kriegsmarine Todesurteile ausgestellt und vollstrecken lassen, offenbar ein guter Hintergrund, in der CDU Karriere zu machen und  in Baden-Württemberg Ministerpräsident zu werden. [W.FilbingerAffäre]
    Finanzkrise 2007/08/09. Die gegenwärtige Wirtschaftskrise ist eine Krise des Rechts. Wenn nicht Ordnung in das Chaos der «toxischen» Papiere gebracht wird, kann die Welt der Rezession nicht entfliehen. Laut dem Entwicklungsökonomen Hernando de Soto ist die gegenwärtige Krise vor allem eine Krise des Rechts. Die «toxischen» Papiere auf den Bilanzen der Banken würden das ganze Rechtssystem und damit das Fundament der Wirtschaft vergiften. Das Problem sei, dass diese Papiere, die in riesigem Umfang kreiert wurden, kaum bewertbar und sehr intransparent seien. Die Regierungen müssten Ordnung in das Chaos bringen. (Red.)   ... " [NZZ 18.3.9]
    Flick-Skandal: "Die gekaufte Republik" "Von allen Polit-Skandalen der Nachkriegszeit war der Flick-Skandal wahrscheinlich die größte Affäre: Um eine Steuerbefreiung in dreistelliger Millionenhöhe zu erreichen, hatte der Flick-Konzern die Republik inventarisiert und Politiker, Parteien, Stiftungen sowie Vereine mit Barem bedacht. In Erinnerung blieben Begriffe wie die "gekaufte Republik", die "Bonner Landschaftspflege" und, bei den Älteren zumindest, der Name des 1933 in Lübeck geborenen Beamten Klaus Förster.     Durch einen Zufallsfund war der Regierungsdirektor Mitte der siebziger Jahre als Leiter der Steuerfahndung Sankt Augustin auf die Parteispendenaffäre gestoßen, die schließlich den Flick-Skandal auslöste. Staatstragende Parteien hatten am Staat vorbei Finanzmittel nach Liechtenstein geschafft, gewaschen, zurückgeschmuggelt und den deutschen Fiskus betrogen. ... " [SZ 6.2.9]
    Freiheit - vom der vielfältigen Missbrauch eines Grundwertes.
    Geheimdienste.  
      Bundesnachrichtendienst BND. Mit welch widerwärtigen Methoden der BND anscheinend arbeitet, wurde jüngst in einem Arbeitsagerichtsverfahren in Nürnberg offenbar. Zur Krönung dieses seltsamen Rechtsstaates gehört aber ohne Zweifel, dass dieses Vorgehen auch noch rechtlich in einer Art Geheimverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit für rechtens erklärt wurde.Pfui Teufel kann man da nur sagen.

    Geldtabu.
    Gewaltenteilung auf dem Papier. Die Idee der Gewaltenteilung ist alt (Aristoteles; Locke, Montesquieu) und gilt als grundlegendes Prinzip eines Rechtsstaates: Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierung, Verwaltung), Judikative (Gerichte). In Deutschland gibt es aber nur eine Gewaltenteilung pro forma und ausschließlich auf dem Papier [W].     Nachdem alle obersten, also die letztlich entscheidenden Gerichte politische Gerichte sind, weil durch die Politik befördert, versetzt und berufen, gibt es auf höchster und wichtigster Ebene gar keine Gewaltenteilung.     Damit ja nichts schief geht, wird aber auch jede RichterIn durch die Verwaltung beurteilt, bewertet, befördert, versetzt und berufen. Damit steuert die Politik politisch genehme gegenüber wirklich unabhängigen RichterInnen, die natürlich nicht so leicht etwas werden können. Die besten findet man daher wahrscheinlich auf der unteren Ebene. Bereits die Oberlandesgerichte schweben weit entrückt in den Wolken unter den obersten Richtern in blutrot im (symbolisch) königsblauen Himmel. Die Abhängigkeit von der Exekutive gilt noch mehr für die Staatsanwälte.     Aber auch dass unsere Parlamente von BeamtInnen (meist deutlich mehr als 50%) überschwemmt sind, ist im Ergebnis eine Aufhebung der Gewaltenteilung. Eine echte repräsentative Demokratie bräuchte für die Parlamente zur Sicherung echter Repräsentanz Quotenregelungen.     Die wahre Macht im Staate haben aber die großen Konzerne, deren AgentInnen ganz offiziell in den Ministerien ihre Arbeitsplätze einnehmen und die Gesetze für die Parlamente und Regierungen entwerfen.  
      "Richterschaft fordert Augenhöhe mit den anderen Staatsgewalten. Die Bundesmitgliederversammlung 2011 der Neuen Richtervereinigung (NRV) hat den Bundesgesetzgeber aufgefordert, endlich die Justizstrukturen entsprechend der Staatsordnung in der Bundesrepublik Deutschland zu modernisieren. Dazu hat sie einen kompletten Gesetzentwurf nebst detaillierter Begründung vorgelegt. ... " [NRV .4.11] Bundesverfassungsgericht und Gewaltentrennung. Die Verfassungsbeschwerde, die hier erklärt wird, ist zunächst gegen einen Richter im Landgericht Marburg gerichtet: Dr. Christoph Ullrich links auf dem Bild mit dem grünen Schlips. Ullrich ist zugleich Mitglied des Kreistags Limburg-Weilburg. Er missachtet die Gewaltentrennung, ein Prinzip der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. ..." [23 Januar 2011 von bloegi] "Deutsches Richtergesetz  § 4 Unvereinbare Aufgaben  [Abruf 24.1.11] Deutsches Richtergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972 (BGBl. I S. 713), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist (1)    Ein Richter darf Aufgaben der rechtsprechenden Gewalt und Aufgaben der gesetzgebenden oder der vollziehenden Gewalt nicht zugleich wahrnehmen. (2)    Außer Aufgaben der rechtsprechenden Gewalt darf ein Richter jedoch wahrnehmen
        1. Aufgaben der Gerichtsverwaltung,
        2. andere Aufgaben, die auf Grund eines Gesetzes Gerichten oder Richtern zugewiesen sind,
        3. Aufgaben der Forschung und Lehre an einer wissenschaftlichen Hochschule, öffentlichen Unterrichtsanstalt oder amtlichen Unterrichtseinrichtung,
        4. Prüfungsangelegenheiten,
        5. den Vorsitz in Einigungsstellen und entsprechenden unabhängigen Stellen im Sinne des § 104 Satz 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes."
      Richtervereinigungen fordern institutionelle Unabhängigkeit der Justiz. "Die Richterverbände in Deutschland halten eine grundlegende Reform des Justizsystems für nötig. Richter müssten nicht nur als Person, sondern schon von der Institution her unabhängig von Einflüssen der Politik sein, forderten der Deutsche Richterbund, die Neue Richtervereinigung und die in der Gewerkschaft ver.di organisierten Richter und Staatsanwälte am 20.02.2009 bei einer Podiumsdiskussion zur Selbstverwaltung der Justiz in Berlin." ... [C.H.Beck]

    Hartz IV - Das Kontrastprogramm.
    Hartz, Peter. (SPD, Gewerkschaftsmitglied, einstiger Bundesverdienstkreuzträger);  [W.PeterHartz]: "Am 15. November 2006 wurde bekannt, dass gegen Peter Hartz in Braunschweig ein Strafverfahren wegen Untreue als VW-Vorstand in 44 Fällen eröffnet wurde. Ihm drohte für jede dieser 44 Taten eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren und damit als Gesamtstrafe eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.     Am 17. Januar 2007 gestand Hartz in der auf lediglich zwei Verhandlungstage angesetzten Gerichtsverhandlung alle 44 Klagepunkte ein. Der Gesamtschaden dieser Schmiergeld-Affäre beträgt 2,6 Millionen Euro. Fast zwei Millionen Euro dieser Summe zahlte Hartz an Klaus Volkert, damaliger Chef des Betriebsrats. Trotz einer theoretischen Höchststrafe von 15 Jahren Freiheitsstrafe einigten sich Staatsanwaltschaft und Verteidiger allerdings auf eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, und eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen à 1600 € (insgesamt also 576.000 €) im Gegenzug für ein volles Geständnis."
    Hessen "„Ausgekocht: Hinter den Kulissen hessischer Machtpolitik“  Pitt von Bebenburg und Mathias Thieme, zwei Journalisten der Frankfurter Rundschau, haben ein Buch über das „System Koch“ geschrieben, über all die Skandale und Absprachen, die in der hessischen CDU seit Jahren üblich waren. ..." [NDS 13.9.11]
    Heuschrecken-Recht. Das hemmungslose Ausschlachten und Ruinieren solider Unternehmen ist die perverseste Wirtschaftsfunktion, die von Gesetz und Recht ermöglicht, gedeckt und gefördert wurde. Schuld sind aus der Politik: Kohl, Schröder, Fischer, Eichel, Clement, Müller, Glos, Merkel, Müntefering, Steinmeier u.v.a.     Das hemmungslose Ausschlachten von soliden Firmen (z.B. Grohe) steht so offensichtlich in krassestem Widerspruch zu Art. 14,2 GG, dass man sich nur ans Hirn greifen kann, wie so etwas in einem sog. Rechtsstaat sozialer Marktwirtschaft möglich sein kann.  
      "Dossier Märklin - Der große Eisenbahnraub. Finanzinvestoren werden oft als "Heuschrecken" beschimpft, die in Unternehmen einfallen, abgrasen und weiterziehen. Was beim Spielzeughersteller Märklin unter dem Deckmantel der Sanierung geschah, war anders: noch schlimmer.  ... Die Pleite der Göppinger Traditionsfirma ist viel mehr als nur die Folge schlechten Managements. Sie ist ein Paradebeispiel für zügellose Raffgier und dafür, wie pervers das Geschäft mit Sanierungen bisweilen betrieben wird. Und wie schamlos sich Investoren und ihre Geschäftspartner dabei bereichern. Ohne Rücksicht auf das Wohl der Firma und ihrer Beschäftigten. Bei Märklin wurden systematisch Jahr für Jahr Millionen abgesaugt - durch astronomische Geschäftsführer- und Aufsichtsratsbezüge, sündhaft teure Darlehen, Bestandsverminderungen zu Schleuderpreisen und horrende Beraterhonorare. ... " (ftd 18.2.9)

    Insiderhandel Kapitalurteile Die meisten großen Börsengeschäfte sind wahrscheinlich Insidergeschäfte, die allerdings bei unserem Beweisidealismusrecht zu Gunsten der Weisse-Kragen-Kriminellen schwierig nachzuweisen sind. Wenn aber ausnahmsweise doch jemand erwischt wird, kommt er meist mit Geldstrafen davon, allenfalls Bewährung wird, wenn auch selten verhängt. Freenet Insiderhandel Urteil des Landgerichts Hamburg (30.1.9) "Der ehemalige Freenet-Vorstandsvorsitzende Eckhard Spoerr und Finanzvorstand Axel Krieger sind am Freitag wegen Insiderhandels zu Geldstrafen verurteilt worden. ... Die Anklage hatte Bewährungsstrafen von einem Jahr und Geldstrafen von 300.000 Euro für Spoerr und 150.000 für Krieger gefordert.  ... " (ftd 30.1.9) Harlos 2003. "Das Urteil über Gerhard Harlos ist gesprochen. Die Punkte der Anklageschrift: Kapitalanlage- und Kursbetrug, Gründungsschwindel und Insiderhandel. Am Ende eines langen Prozesses kungelten die Anwälte mit den Richtern. Harlos' Strafe: zwei Jahre auf Bewährung. ... " [mm 27.11.3]
    IKB Lächerliche 10 Monate auf Bewährung gab es für Ex-IKB-Chef Ortsseifen, 10 Jahre wären angemessen gewesen. Dies zeigt wieder einmal mehr als deutlich, auf welche Seite die deutsche Justiz steht.
    • "IKB-Staatsanwaltschaft hat Chance vertan. Die Wirtschaftspresse kritisiert das Urteil gegen Ex-IKB-Chef Stefan Ortseifen als unzureichend und fordert eine strafrechtliche Aufarbeitung der Krise.  ..." [HB 15.7.10]

    Im Namen des Volkes. Die Theorie steht bei Wikipedia, ein Stück Wirklichkeit können Sie hier lesen: "Im Namen des Volkes" wird das Volk verhöhnt, auf seinem Rechtsgefühl "brutalstmöglich" herumgetrampelt und ein Unrecht nach dem andern verkündet.
    Insolvenzrecht gegen Arbeitnehmer Ein "schönes" Beispiel dieses Rechts- und "Sozialstaates" für das Kapital brachte Report München:
    • Gerichtsvollzieher statt Rettungsschirm: "Wenn Arbeiter ihren Lohn zurückzahlen müssen. Die Mitarbeiter einer kleinen Druckerei in Franken können es nicht fassen. Bis zum Schluss haben sie ihrem insolventen Betrieb die Treue gehalten, sogar verspätete Lohnzahlungen in Kauf genommen. Und genau dafür werden sie jetzt bestraft. Weil sie von der Krise ihres Arbeitgebers wussten, sollen sie drei Monate ihres Gehalts zurückzahlen. Das ist ein Wahnsinn? Nein, das ist deutsches Insolvenzrecht!  ... " [RM 26.1.9]

    Internetberichterstattung
    • Watchblog für Presserechtsverfahren. Einsamer Kampf eines Gerichtreporters. Seit er selbst mal in die Mühlen der Justiz geriet, berichtet Rolf Schälike auf seiner Website über Presserechtsverfahren vor den Landgerichten - zum Missfallen vieler Kläger und Anwälte.  ... [taz 12.12.9]

    Justizirrtum  > 12 Hauptsünden der Vernehmung. > Andere forensische Beweis-Methoden und Indizienquellen. > Aussagepsychologie. > Aussagepsychologie und Beweis Methodik. > Aussgepsychologische Wahrheitstheorie 1. Systematik der Falsch-Aussagen. > Suggestivfragen. > Zur Problematik des Beweises.  
    • Arnold, Horst (Lehrer, der nach einem falschen Vergewaltigungsvorwurf fünf Jahre unschuldig im Gefängnis saß) bei Beckmann 6.10.11. "Ein Fehlurteil zerstörte sein Leben: Im August 2001 wird der Biologie- und Sportlehrer Horst Arnold von einer Kollegin beschuldigt, sie in der Unterrichtspause brutal vergewaltigt zu haben. 2002 verurteilt das Darmstädter Landgericht den damals 42-jährigen zu fünf Jahren Gefängnis – trotz zweifelhafter Beweislage und den kaum glaubhaften Aussagen des angeblichen Opfers. Weil der Lehrer wegen des falschen Vergewaltigungsvorwurfs keine Reue zeigen kann und eine Therapie verweigert, muss er seine Haftstrafe vollständig verbüßen. Jetzt hat das Kasseler Landgericht im Wiederaufnahmeverfahren Horst Arnold wegen "erwiesener Unschuld" freigesprochen: Die Hauptbelastungszeugin soll sich mehrfach durch Lügen und erfundene Geschichten systematisch persönliche Vorteile verschafft haben, das Darmstädter Gericht habe elementare Grundregeln der Wahrheitsfindung missachtet. Bei "Beckmann" schildert Horst Arnold, wie er durch das Fehlurteil alles verlor: seinen Job, seine Gesundheit und seine Freunde. Begleitet wird der 52-Jährige von seinem Rechtsanwalt Hartmut Lierow, der den Fall neu aufrollte."
    • Beckmann 6.10.2011: Unschuldig im Gefängnis. Wie ein Fehlurteil ein Leben zerstören kann.
    • Der Fall Gustl Mollath (Nürnberg, Bayreuth).
      • Gustl Mollaths Seite.
      • Der Psychiater Weinberger und seine vernichtende Kritik der psychiatrischen "Gut"achten [PDF]
      • Großer Bericht Nürnberger Nachrichten 7.10.2011, S. 16, hieraus: "Mehr als fünf Jahre sitzt Ferdl G. (Name geändert) jetzt schon zwangsweise in
      • psychiatrischen Krankenhäusern. Der 55-jährige Nürnberger gilt als kranker,  allgemeingefährlicher Gewalttäter. Er lebt, so haben die Gerichte mehrfach entschieden, in dem anhaltenden Wahn, Opfer des Bankensystems zu sein. Seine Gedanken würden um einen "fernen Punkt von Unrecht" kreisen. Für seinen Anwalt und renommierte Psychiater ist das Unrecht allerdings gar nicht so fern. G. werde mundtot gemacht, weil er kenntnisreich, die Verschiebung ungeheurer Mengen von Schwarzgeld von Nürnberg aus in die Schweiz angezeigt hat. Ob das tatsächlich stimmt oder nicht, um diese Frage hat die Justiz von Anfang an mit größter Hartnäckigkeit einen Bogen gemacht. Jetzt soll sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Psychiatrie-Fall beschäftigen."
    • DER SPIEGEL Nr. 22, 30.5.2011, Titelgeschichte Fehlurteile. Wie gerecht kann Justiz sein?
    • Peters, Karl (1972). Fehlerquellen im Strafprozeß. Eine Untersuchung der Wiederaufnahmeverfahren in der Bundesrepublik Deutschland. 2 Bde. Karlsruhe: C.F. Müller.
    • Rückert, Sabine (2007). Unrecht im Namen des Volkes. Ein Justizirrtum und seine Folgen. Hamburg: Hoffmann und Campe.
    • Schobert, Stephan (bei Beckmann am 6.10.2011): "Stephan Schober (Kraftfahrer, der als Zeuge zu Unrecht wegen angeblicher Falschaussage in vierwöchige U-Haft kam) und seine Ehefrau Elke Schober. Aus dem Zeugenstand in Untersuchungshaft: Obwohl Stephan Schober die Wahrheit aussagte, wurde er als Zeuge im Prozess um einen Autounfall wegen angeblicher Falschaussage verhaftet. Erst vier Wochen später ließ die Nürnberger Justiz den unschuldigen Familienvater wieder frei. Seine Frau Elke und die beiden Kinder belastet das geschehene Unrecht bis heute."
    • Steuerfahnderskandal in Hessen.

    Justiz und Rechtssysteme > Rechtsstaat, Justizreform, Alle Gesellschaften haben und brauchen eine Justiz oder ein Rechtssystem. Das einfachste und älteste System ist die Naturrechtslehre der Sozialdarwinisten: was recht ist, bestimmt faktisch letztlich immer der Stärkere (Sieger- oder Machtjustiz). Denn Recht und Gesetz sind natürlich nur so stark, wie die Faust, die es durchzusetzen bereit und fähig ist. Sämtliche Staats- und Rechtsformen sind davon mehr oder minder bestimmt, wie sehr sie sich auch bemühen, ihrer Herrschaft den sozialdarwinistischen Charakter zu nehmen, wobei sie meist viel Nebel und Weihrauch aufsteigen lassen, um auch ihrer Gewaltherrschaft die letztliche Rohheit und Willkür zu nehmen. Damit fängt die Verlogenheit vieler Rechtsgelehrter und Rechtssysteme an. Auch die sog. Demokratie ist eine Gewaltherrschaft, in der Mehrheiten Minderheiten ihren Willen aufzwingen. Und sämtliche Herrschaftssysteme beanspruchen natürlich das Gewaltmonopol. Das Konsensusprinzip, wonach sich "alle" einigen müssen, gilt nur in ganz wenigen Kulturen und Gesellschaften (z.B. die "jirge" = große Ratsversammlung bei den Afghanen).     In Führersystemen (Führer, Könige, Kaiser, Diktatoren, Tyrannen) ist oft der Führer zugleich oberster Richter, der meist auch das letzte und entscheidende Wort hat. Recht ist dann vollkommen abhängig von Gutdünken, Lust, Laune und Willkür des Führers oder auch derer, auf die er sein Gerichtsmonopol überträgt. In Standes- oder Klassengesellschaften bestimmen die Stände mehr oder minder mit. Nachdem sich in allen Gesellschaften einer gewissen Größe Mächtigere herausbilden, die meist auch nach förmlicher Macht streben, kann man meist verschiedene - oligarchische - Ebenen der Macht erkennen. Das Wesen einer jeden Gesellschaft ist daher ihre oligarchische Struktur, die sich zwar in stetem Fluß befindet, aber nicht grundsätzlich verändern muss. Aber das eherne Gesetz der Oligarchie heißt, dass die Mächtigen mächtiger werden und die weniger Mächtigen ohnmächtiger. In den meisten Fällen führt dies zu Privilegien der wenigen Mächtigen und Benachteiligungen der Ohnmächtigen, was zu ununterbrochenen gesellschaftlichen Kämpfen, manchmal sogar zu großen Reformen oder gar Revolutionen führt. Nachdem die Mächtigen und Oligarchen das Recht zu ihren Gunsten bestimmen und beeinflussen, gibt es - was diese Seite zu beweisen sucht - immer zweierlei Maß und zweierlei Rechtsanwendung, ein günstiges Recht für die Mächtigen und Oligarchen und ein strenges, ungünstiges Recht für die Ohnmächtigen und Prekären, was von den Herrschenden und den Rechtssystemrepräsentanten immer geleugnet wird. Besonders in Führergesellschaften werden meist zunehmend Scheinrechts-, in Wahrheit Unrechtssysteme entwickelt, ganz typisch etwa im Nationalsozialismus. Schon die Staatsdefinition war völlig willkürlich und unsinnig, sogar wahnhaft, wenn der Führerwille dem Volkswillen gleichgesetzt wurde. Das konnte niemals Recht im Sinne der Demokratie und Aufklärung sein, und das hat auch jeder wissen können und müssen, ganz besonders jeder Jurist. Aber es wollte gar niemand wissen. Der Soziopath Hitlerist völlig legal an die Macht gelangt und das Parlament hat völlig legal der Diktatur zugestimmt und sich selbst entmachtet: lieber Adolf Hitler, wir legen freiwillig unser Schicksal in Deine Hand, wir geben unseren Willen auf, führe Du uns, Du allein weißt, was für uns, das deutsche Volk gut ist. Genau das hat Hitler gemacht und jeglichen Widerstand mit Polizei-, Staats- und Justizterror mit härtesten Strafen bis hin zum Tod bedroht und vollstreckt. Bereits kleine kritische Bemerkungen oder auch Witze konnten Gestapo-, KZ- oder Justizterror mit völliger Entrechtung, Demütigung, Folter und Tod auf den Plan rufen. Die Justiz hat sich nahezu vollständig, freudig und begeistert an diesem sadistischen Treiben beteiligt. Niedertracht und Denunziation, Verlogenheit und Heimtücke wurden in abstoßendster und ekelhaftester Weise zum Volkssport, spalteten Familien und Bezugspersonen. Und die bundesdeutsche Justiz war vollkommen unfähig und weitestgehend auch völlig unwillig, dieses widerwärtige Unrecht zu sühnen. Dabei ist das himmelschreiende Unrecht für jeden klar und aufrecht denkenden Menschen offensichtlich - nur für unsere JuristInnen nicht. Schon deshalb kann Deutschland kein richtiger Rechtsstaat sein. Und schon deshalb fordert ein solches Rechtssystem höchstes Misstrauen heraus. Woran also krankt dieser Rechtsstaat? Offensichtlich wird das Recht Leuten überlassen, die es nicht ausfüllen können, die es verdrehen, verbiegen, auf den Kopf stellen und bis zur völligen Unverständlichkeit entstellen. JuristInnen kontrollieren JuristInnen, aber die "Inzuchtkontrolle" funktioniert nicht ausreichend und es bedarf völlig neuer und wirksamer Kontrollstrukturen.
    Justizreform  > Rechtsstaat, Justiz- und Rechtssysteme,
    • Demokratie statt Hierarchie. Das NRV-Modell für eine unabhängige, selbstverwaltete Justiz in Deutschland [PDF]

    Kanther, Manfred. [W.31.1.9, fett-kursive Hervorhebungen von RS]: "... Im Jahr 2000 wurde Kanther im Zusammenhang mit der Spendenaffäre der hessischen CDU beschuldigt, gegen das Parteispendengesetz verstoßen zu haben, indem er 1983 als Generalsekretär der hessischen CDU Schwarzgelder in Höhe von 20,8 Mio DM (10,6 Mio. Euro) heimlich erst in die Schweiz und dann nach Liechtenstein geschafft hatte.     Er legte deshalb am 25. Januar 2000 sein Bundestagsmandat nieder. Inzwischen ist seine Mitverantwortung juristisch bestätigt worden. Allerdings ließ Kanther auch im Prozess (2004) jegliches Schuldbewusstsein vermissen; er habe sich schließlich nicht persönlich bereichert, so seine Argumentation, sondern seine Partei unterstützen wollen.     Am 18. April 2005 wurde Manfred Kanther erstinstanzlich vom Landgericht Wiesbaden zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt, weil Kanther sich der Untreue gemäß § 266 des Strafgesetzbuches schuldig gemacht habe. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Landgerichts Wiesbaden mit Urteil vom 18. Oktober 2006 teilweise auf und verwies das Verfahren im Umfang der Aufhebung an das Landgericht Wiesbaden zurück. Das Landgericht Wiesbaden habe zu Recht angenommen, dass die Verbringung der Parteigelder auf Schweizer Konten im Jahr 1983, ihre Überführung in das Vermögen der Zaunkönig-Stiftung und ihre fortlaufende Verheimlichung gegenüber der CDU Hessen eine Untreue zum Nachteil des Landesverbandes Hessen darstelle, die erst mit der Rückführung der Gelder im Jahr 2000 beendet gewesen sei. Allerdings sei seine Verurteilung wegen der Mitwirkung an falschen Rechenschaftsberichten der hessischen CDU rechtlich nicht haltbar. Kanther sei in diesem Punkt keine vorsätzliche Schädigung des Vermögens seiner Partei vorzuwerfen, weil er zwar das Risiko von Rückforderungen erkannt habe, dessen Realisierung aber vermeiden wollte. Dieser Sachverhalt könne jedoch einen Betrug (§ 263 StGB) zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland darstellen. In der Vorinstanz wurde dies aus strafprozessualen Gründen nicht geprüft.     Am 25. September 2007 wurde das Verfahren vor dem Landgericht Wiesbaden erneut eröffnet und Kanther am 27. September 2007 wegen Untreue zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Tagessätzen verurteilt. ..."
    Kartellrecht. "Das Kartellrecht novellieren: Strafrechtliche Konsequenzen für Kartelltäter! Prof. Dr. Heinz-J. Bontrup (Fachbereich Wirtschaftsrecht, Fachhochschule Gelsenkirchen): In Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika werden Kartelltäter nicht nur mit Geldbußen, sondern auch mit Haft bestraft. Das Bundeskartellamt und die Europäische Kommission dagegen behandeln eine unzulässige Kartell - absprache lediglich als Ordnungswidrigkeit. Die verhängten Geldbußen bleiben oft wirkungslos. ..." [Orientierungen zur Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik 125 (3/2010): PDF]
    Kirchenprivilegien Die Trennung von Staat und Kirche ist zwar Verfassungsprinzip - an das sich aber niemand hält. Und so werden Atheisten, Agnostiker und Freireligiöse, mindestens ein Drittel der Bevölkerung dazu verdammt, die Gehälter von Bischöfen, Pfarrern und andere Kirchenkosten zu bezahlen. So berichtet Panorama am 4.6.9:  "Alte Pfründe: Steuermillionen für die Kirchen. Staat und Kirche sind in Deutschland getrennt. Vor mehr als 200 Jahren musste die Kirche Macht und Ländereien an die weltlichen Herrscher abgeben. Doch immerhin wurde die Kirche entschädigt, und zwar mit einer fürstlichen Regelung. Denn die Entschädigung bekam sie nicht einmalig, sondern seitdem in Form einer regelmäßigen Zahlung - bis in alle Ewigkeit? ... " [auch schon 17.10.2002]
    Koch. ["W.Spendenaffäre"] Eine rechtswidrige und geschmacklose Praktik ohnegleichen -  illegale Parteispenden angeblichen Vermächtnissen verstorbener Juden anzudichten - scheint für ein dauerhaftes Spitzenamt in der CDU und für die Position eines hessischen Ministerpräsidenten in keiner Weise störend oder hinderlich. Die Geschäfte wurden mit Hilfe einer Liechtensteiner Stiftung ("Zaunkönig") getätigt.
    Kohl. [W.Parteispendenaffäre] Ein Rechtsstaat, der etwas auf sich hält, hätte ihn so lange in Beugehaft nehmen müssen, bis er das Gesetz, das selbst unterzeichnet hatte, erfüllt. Aber Deutschland ist kein echter Rechtsstaat, wenn Mächtige, Reiche oder höhere Jistizamgehörige betroffen sind.
    Kreditabtretung.  "Wir machen Weg frei für die Finanzkrise" Jeder vernünftige Mensch wird ohne Mühe erkennen können, dass Kreditabtretungen das Bankgeheimnis und den allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben verletzen, wenn Kreditverträge ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden und ohne umfassende, klare und verständliche Risikoaufklärung in welcher Form auch immer weitergegeben werden dürfen (direkt oder versteckt inform von Verbriefungen). Nicht so deutsche Richter [2] und der BGH [3] - Ausnahme des OLG Frankfurt [1]. Und so muss sich natürlich auch niemand wundern, dass die Finanzkrise mit den oberfaulen, weil vielfach wertlosen Krediten durch die Sanktionierung deutscher Richter unter jeglicher Missachtung elementarster allgemeiner, kaufmännischer und rechtlicher Grundprinzipien möglich wurde. Die Problematik ist seit den 90er Jahren bekannt [4]. Aber was jeder versteht, verstehen die meisten deutschen Richter nicht, weil sie überwiegend auf der Seite des Geldes und der Macht stehen. Was Recht ist, steht also nicht im Gesetz, sondern wird in den Köpfen der auslegenden Richter entwickelt, und zwar so, dass es für die Interessen der Geldmächtigen passt. Die Finanzkrise ist daher auch wesentlich durch die "globalen" Richter und ihre falsche Parteilichkeit zu Gunsten der Reichen und Mächtigen Globalplayer gegen das Wohl der Völker mitbedingt. [1] OLG Frankfurt Urteil vom 25.05.2004. [2] Brandt, S. & Reimer, R. (2005), Richter machen Weg frei für Kreditabtretungen, In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 26. Januar 2005, S. 23 [3] BGH Richter erlauben Handel mit faulen Krediten. Banken können Darlehen wirksam an Dritte abtreten - müssen ihren Kunden aber möglicherweise den entstandenen Schaden ersetzen. ... " [SZ 27.2.2007] [4] Früh, A. (2000).  Abtretungen, Verpfändungen, Unterbeteiligungen, Verbriefungen und Derivate bei Kreditforderungen vor dem Hintergrund von Bankgeheimnis und Datenschutz. WM, 54. Jg., (2000), S. 497-504
    Leuna: "Das System Leuna" "Politiker und Industrielle privatisieren nicht nur Raffinerien, sondern den Rechtsstaat gleich dazu."  
    Zu diesem Buch: "«Brutalstmögliche Aufklärung» sollte der CDU-Parteispendenaffäre ein schnelles Ende bereiten. Das Gegenteil geschieht: DiePolitik mauert, und die Justiz verweigert die Arbeit, Inzwischen ist längst deutlich geworden, dass der Spendenaufruhr des Frühjahrs 2000 nur ein Gïied in einer langen Kette von Skandalen ist: Leuna, Fuchs-Panzer, Airbus-Jets, Eisenbahnerwohnungen, Parteispenden und schließlich die Bundeslöschtage im Bonner Kanzleramt, denen drei Gigabyte Daten zum Opfer fielen. Sie alle sind vielfach miteinander verflochten - nicht zuletzt durch eine Reihe von Immer wieder auftauchenden Akteuren. Eine trübe Flut von Skandalen überschwemmt das Land, und sie unterspült die Fundamente unserer Verfassung. Politiker und Industrielle privatisieren nicht nur Raffinerien, sondern den Rechtsstaat gleich dazu. Die Verflechtung von Politik und Wirtschaft ist so eng geworden, dass Interessenkonflikte kaum mehr wahrgenommen werden. Die Gewaltenteilung funktioniert nicht mehr."

    Liechtenstein. "Ein BND-Dossier erschütterte schon 1999 die Idylle in Liechtenstein. Lateinamerikanische Drogenclans, italienische Mafiagruppen - die hofierte Kundschaft in dem kleinen Land? So notierte es jedenfalls der BND vor neun Jahren. Dazu gebe es ein Geflecht aus hohen Beamten, Politikern und Bankdirektoren.  ...     Der "Spiegel" berichtete: "Zu der hofierten Kundschaft, notierte der BND penibel, gehörten ,lateinamerikanische Drogenclans, italienische Mafiagruppierungen und russische OK-Gruppen'. Sie alle würden nicht nur als Anleger geduldet, sondern mit ,maßgeschneiderten Finanzdienstleistungen' zur Wäsche ihres schmutzigen Geldes angelockt. Und das alles gefahrlos: Denn solche Geschäfte in Liechtenstein, urteilt der deutsche Auslandsgeheimdienst, würden geschützt durch ,ein Geflecht aus Beziehungen von hohen Beamten, Richtern, Politikern, Bankdirektoren und Anlageberatern, die sich bei der Abwicklung illegaler Geldgeschäfte im Auftrag internationaler Krimineller gegenseitig unterstützen'. ..." [HAB 16.12.8] Liechtenstein-Prozesse  > Steuerhinterziehung  
    • Erster LP: "Bewährungsstrafe im ersten Liechtenstein-Prozess. ... Zwischen 2001 bis 2006 hatte der Verurteilte elf Millionen Euro in Stiftungen in Liechtenstein angelegt und die Erträge daraus - etwa 7,5 Millionen - dem Fiskus vorenthalten. "Es handelt sich um eine3�3�r normale Gehaltsverdiener fast unvorstellbare Summe", sagte der Vorsitzende Richter Gerhard Riechert." ... [Spiegel 18.7.9]
    • LP: Erpresser. Haupttäter Michael F. "Haftstrafe für Hauptangeklagten. Im Rostocker Liechtenstein-Prozess wurde der Hauptangeklagte zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der Mann hatte mit zwei Komplizen mutmaßliche Steuersünder erpresst. ..."  [n24 23.1.9]
    • LP: Zumwinkel: > Zumwinkel (2 Jahre auf Bewährung und nur eine Million Euro Geldbuße).

    Lobbyismus Unter der Initiative von rot-grün wurde es immer mehr üblich, dass Großkonzerne und wirtschaftliche Interessengruppen Gesetze und Verordnungen in den Ministerien ausarbeiten.
    • Konzerne schreiben die Gesetze: Externe Mitarbeiter in deutschen Bundesministerien [W]
    • Ständiger Rechtsbruch in Brüssel: dort sollen 700 Lobbyisten der Finanzindustrie, ausgestattet mit 300 Millionen Euro, die EU-Abgeordneten fest im Griff haben. In den Beratungsgremien zur Fionanzkrise sitzen fast ausschließlich Angehörige des Bankstersystems, die für diese Krise verantwortlich sind: "Yiorgos Vassalos, NGO, Corporate Europe Observatory (Übersetzung MONITOR): "Die Kommission hat im Moment 260 Experten, die sie bei der Gesetzgebung am Finanzmarkt beraten sollen, die werden von der Kommission eingeladen. Nur, 200 von diesen 260 kommen direkt von der Finanzindustrie. ... Myriam vander Stichele, Mitglied Expertengruppe Bankwesen EU-Kommission (Übersetzung MONITOR): "Der Effekt dieser Art von Gesetzgebung ist, dass die Situation, die uns in die Krise geführt hat, zementiert wird. Die Finanzlobbyisten in diesen Expertengruppen haben den Gesetzgeber fest im Griff. Alles, was verabschiedet wird, nimmt große Rücksicht auf ihre Interessen."(Monitor 624 vom 25.8.11, PDF-Dokumente Änderungsanträge EU-Parlament])

    Mannesmann. > Vodafone.
    Naturrecht. > Recht, Positives Recht, Rechtsstaat. Verschleierender und unklarer Begriff; Auffassung, dass es Rechte "von Natur aus" geben soll (z.B. Freiheits- oder die Menschenrechte), die keiner weiteren Begründung bedürfen, die quasi aus "Gründen der Natur" ewig bestünden und gelten, was natürlich Unsinn ist, weil die Natur kein Recht - nur Ereigniss und Geschehen - kennt. Das Recht ist eine menschliche Erfindung und schöpferische Kulturleistung.    In primitivster Form, das sozialdarwinistische oder faschistische "Recht" des Stärkeren, das natürlich kein Recht, sondern ein rechteloses Gewaltgebaren beschreibt und den falschen Sprung vom natürlichen Sein auf ein natürliches "Recht" vollzieht.     Quellentext-1 Das Fischer Lexikon Recht, S. 256 "... Jedoch hat sich eine besondere Lehre bemüht, dies trotzdem zu tun: die Naturrechtslehre. N a t u r r e c h t ist das überall und zu jeder Zeit bestehende, von Gesetzen unabhängige, möglicherweise sogar gegen sie gerichtete gewissermaßen mit dem Menschen geborene Recht. Allerdings ist es trotz eifrigster Bemühung hervorragender Rechtsgelehrter seit Jahrhunderten und gerade wieder in neuester Zeit noch immer nicht gelungen, dieses Recht, seinen Standort und seinem Inhalt zu bestimmen. Es steht bisher im wesentlichen nur fest, daß es ein Naturrecht gibt. Aber schon der Begriff  Naturrecht ist mißverständlich. Recht will ja gerade von der Natur lösen und eine von ihr unabhängige eigene geistige Ordnung unter den Menschen aufrichten; und Naturrecht will darüber hinaus die Unveräußerlichkeit gewisser Grundrechte des Menschen als Zeichen der Kultur hinstellen; es müßte demnach eigentlich eher 'Kulturrecht' heißen. Ferner hat sich bisher gezeigt, daß es einen absoluten Inhalt auch beim Naturrecht nicht gibt; vielmehr ist Naturrecht heute unter diesen Umständen etwas ganz anderes als gestern unter jenen Umständen. Dieses 'relativie' Naturrecht hat im Laufe der letzten Jahrhunderte eine größere Bedeutung für den Freiheitswillen des Menschen und sei u Widerstand gegen Unrecht gehabt, das seinen Ausdruck in Gesetzen gefunden hatte, und es gilt noch heute in der Wissenschaft als Gegenpol zum Positivismus, der zwischen Recht im Gesetz keinen Unterschied macht. ..."     Quellentext-2 Avenarius S. 261: "Naturrecht. Unter N. versteht man ein für alle Zeiten u. Völker gültiges Idealrecht, das seine Entstehung nicht der staatlichen Rechtsetzung verdankt, sondern „von Natur aus" vorgegeben ist. Das N. ist griechischen Ursprungs ; es ist vor allem in der platonischen Ideen- u. der aristotelischen Entelechienlehre entwickelt worden. Insbesondere Thomas von Aquin hat das antike Naturrecht, vornehmlich im Rückgriff auf Aristoteles, fortgebildet u. christlich untermauert. Nach Ansicht der thomistischen Scholasiik hat Gott in der Schöpfungsordnung Werte angelegt, die dem Menschen kraft seiner Natur erkennbar sind. Durch ihre Befolgung erfüllt der Mensch seinen natürlichen Daseinszweck. In der Neuzeit hält das profane Vernunftrecht zwar an dem universalistischen u. überzeitlichen Geltungsanspruch des N. fest, löst es .iher von seiner Begründung im göttlichen Schöpferwillen u. emanzipiert es so von der Moraltheologie. In dieser Ausprägung fand das N. Eingang in die großen Kodifikationen des 17. und 18. Jahrhunderts (z.B. preußisches Allgemeine Landrecht von 1794). ... "
    Nazi-JuristInnen > Volksgerichtshof. > Deutsche Nachkriegs"eliten" mit Nazivergangenheit > Die übelsten Justiz-Verbrecher erhielten nicht nur außergewöhnlich milde Strafen - ja sogar Freisprüche - , meist wurden sie auch noch vorzeitig begnadigt oder aus der Haft entlassen. Vielfach wurde nicht einmal ermittelt oder angeklagt oder mit fadenscheiniger und sophistischer Argumentation - z.B. Vorsatz nicht nachweisbar, aus Überzeugung geurteilt (!) - das Verfahren eingestellt. Von ca. 800 Nazi-Juristen hier eine kleine Auswahl:
    • Albrecht, Erwin: [W1, 2, 3,]
    • Altstötter, Josef: Seit 1932 Mitglied des Reichsgerichts, seit 1943 Ministerialdirektor im Reichsjustizministerium und Leiter der Abteilung für bürgerliches Recht. Seit 1933 Mitglied der SA; 1937 Beitritt zur SS und zur NSDAP; Träger des Goldenen Parteiabzeichens. Schuldig nach Punkt 4 der Anklageschrift; 5 Jahre Zuchthaus; 1950 aus der Haft entlassen. Später als Rechtsanwalt tätig.
    • Ammon, Wilhelm von: Ab 1935 in der Strafrechtsabteilung des Reichsjustizministeriums (u.a. zuständig für Verfahren gemäß Hitlers "Nacht- und Nebel-Erlaß). Schuldig nach Punkten 2 und 4 der Anklageschrift; 10 Jahre Zuchthaus; 1951 begnadigt.
    • Bellmann, Kurt:  [W1, 2, 3,]
    • Cuhorst, Hermann: Vorsitzender des Sondergerichts Stuttgart (dort noch vor 1945 abgelöst). Nach [PDF] ca. 120 Todesurteile. Freigesprochen. Im Oktober 1948 im Rahmen des Entnazifizierungsverfahrens als "Hauptschuldiger" zu 6 Jahren Arbeitslager verurteilt. Die Strafe wurde nicht verbüßt.
    • Dannegger, Johannes: [W1, 2, 3,]
    • Eisele, Walter: [W1, 2, 3,]
    • Engert, Karl: Im Reichsjustizministerium - zuletzt als Ministerialdirektor - tätig gewesen; 1947 außer Verfolgung gesetzt wegen Verhandlungsunfähigkeit.
    • Hassencamp, Fritz: Richter am OLG Kassel. 1943 Verbrecherisches Todesurteil gegen Werner Holländer. Vollstreckung 1944. Freigesprochen vom Landgericht Kassel 1950 und 1951 nach Revision. [W]
    • Joel, Günther: 1933-1943 im Reichsjustizministerium als Referent für Strafsachen und Verbindungsmann zwischen dem RJMin und der SS, dem SD und der Gestapo tätig. 1943 Generalstaatsanwalt in Hamm. 1934 Mitglied der NSDAP, 1938 der SS, zuletzt im Rang eines Obersturmbannführers. Schuldig nach den Anklagepunkten 2, 3 und 4; 10 Jahre Zuchthaus; 1951 bereits nach 4 Jahren begnadigt.  [1, 2, 3]
    • Kessler, Edmund: Richter am OLG Kassel. 1943 Verbrecherisches Todesurteil gegen Werner Holländer. Vollstreckung 1944. Freigesprochen vom Landgericht Kassel 1950 und 1951 nach Revision. [W]
    • Klemm, Herbert: Von 1933-1935 persönlicher Referent des sächsischen Justizministers Thierack. 1935-1940 im  Reichsjustizministerium, anschließend in der Parteikanzlei in München tätig. Seit Jahresbeginn 1944 Staatssekretär im Reichsjustizministerium. Seit 1931 Mitglied der NSDAP, seit 1933 Oberscharführer in der SA. Enge Zusammenarbeit mit Martin Bormann, der 1946 vom IMT in Abwesenheit zum Tod verurteilt wurde. Schuldig nach Punkten 2 und 3 der Anklageschrift. Verurteilt zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe, später begnadigt zu 20 Jahren Zuchthaus. 1951 aus der Haft entlassen.
    • Lautz, Ernst: Seit 1939 als Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof insbesondere mit Verfahren wegen Hoch- und Landesverrats befaßt. Er war nicht Mitglied der NSDAP. Schuldig nach Anklagepunkten 2 und 3; verurteilt zu 10 Jahren Zuchthaus. 1951 begnadigt.
    • Lerche, Walter Dr.: Braunschweiger Sondergerichtsvorsitzenden (55 Todesurteile). Verfahren eingestellt, angebotene Justizkarriere ausgeschlagen: Oberlandeskirchenrat der evangelischen Kirche.  [PDF]
    • Markl, Hermann: Staatsanwalt in Nürnberg, der für Leo Katzenberger wegen Rassenschande die Todesstrafe forderte, qualifizierte sich in seiner NS-Karriere nach dem Krieg zum Richter am OLG München. [Quelle: Film Leo und Claire; W]
    • Mettgenberg, Wolfgang: Zuletzt Ministerialdirigent für Strafrechtspflege und Strafvollstreckung im Reichsjustizministerium. Schuldig nach Punkten 2 und 3 der Anklageschrift; verurteilt zu 10 Jahren Zuchthaus. Er verstarb 1950.
    • Nebelung, Günther:  Senatspräsident am Volksgerichtshof. Freigesprochen. Später als Rechtsanwalt tätig. [W]
    • Oeschey, Rudolf:  Vorsitzender des Sondergerichts Nürnberg, "bekannt als das brutalste Deutschlands" (so die Urteilsbegründung); später Reichsanwalt beim Volksgerichtshof. Seit 1931 Mitglied der NSDAP. Vorsitzender des Rechtswahrerbundes im Gau Franken. Schuldig nach Punkten 3 und 4 der Anklageschrift; verurteilt zu lebenslanger Freiheitsstrafe, die 1951 in eine Gefängnisstrafe von 20 Jahren umgewandelt wurde. Kurze Zeit später aus der Haft entlassen.
    • Rothaug, Oswald: Richter, der das Todesurteil ("Rassenschande ist schlimmer als Mord") gegen Leo Katzenberger wegen Rassenschande verhängte. Von April 1937 bis Mai 1943 Vorsitzender des Sondergerichts Nürnberg, später Reichsanwalt beim Volksgerichtshof. Mitglied der NSDAP seit 1937; Mitarbeiter des SD. 1947 verurteilt nach Punkt 3 der Anklageschrift zu lebenslanger Freiheitsstrafe, aber schon 1956 begnadigt. [Quelle: Film Leo und Claire; W]
    • Rothenberger, Curt: Seit 1937 Justizsenator in Hamburg, später Oberlandesgerichtspräsident. 1942-43 Staatssekretär im Reichsjustizministerium, dann Notar in Hamburg. Mitglied der NSDAP seit 1933. Nach Punkten 2 und 3 der Anklageschrift verurteilt zu lebenslanger Freiheitsstrafe. 1950 aus der Haft entlassen.
    • Schlegelberger, Franz: 1927-1931 Ministerialdirektor, 1931-1942 Staatssekretär im Reichsjustizministerium, zuletzt als Justizminister. Bei seinem Ausscheiden aus dem Amt erhielt er von Hitler eine Dotation von 100.000 RM. Mitglied der NSDAP seit 1931. Verurteilt nach Punkten 1 und 3 der Anklageschriftzu lebenslanger Freiheitsstrafe. 1950 wegen Haftunfähigkeit entlassen.
    • Tyrolf, Walter: Staatsanwalt am Sondergericht Hamburg, der in mehreren Bagatellfällen wie leichtem Diebstahl und "Rassenschande" für die Todesstrafe plädierte, die auch vollstreckt wurde. Trotzdem erhielt auch Tyrolf nach dem Krieg eine Unbedenklichkeitserklärung. Er wurde unter anderem Vorsitzender Richter im Hamburger Euthanasieprozeß, der fast zeitgleich zum Harlan-Verfahren ("Jud Süß") lief. Wieder ging es um Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wieder sprach Tyrolf die wegen Totschlags angeklagten Ärzte frei. Ende der 50er Jahre wurde gegen Tyrolf wegen seiner Tätigkeit am Sondergericht ermittelt. Doch das Verfahren wurde eingestellt - mangels Tatverdacht, wie es offiziell hieß ... [nach Q]
    Querverweise:  Wikipedia: Ungesühnte Nazi-Justiz [W], Juristenprozess [W], NS Prozesse (zu Verbrechen im Nationalsozialismus): [W], Furchtbare Juristen [W], Aufhebung von NS-Unrechtsurteilen [W], Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege 1998, 2002 [W], Volksgerichtshof [W], Sondergerichte der NS-Zeit [W], Braunbuch [W] Original-Online-Version des Braunbuchs von 1968 [O]
    Nazi-Rechtsprechung. > Neo-Nazi-Rechtsprechung - Zum Umgang mit Neo-Nazis, > Verfassungsbeschwerden, Zu den schlimmsten Irrungen des Rechts nach dem Zusammenbruch des 3. Reiches gehört die Bewertung der verbrecherischen Nazi-Gesetze durch die höchsten deutschen Gerichte - Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof - als "rechtmäßig". Es ist geradezu unvorstellbar und widerwärtig, dass von ca. 570 Richtern und Staatsanwälten des terroristischen "Volksgerichtshofs" der Fallbeilsadisten nur ein einziger (Lautz) rechtskräftig zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt, aber bereits 1951 "begnadigt" wurde, bei RAF-Mitgliedern wäre vergleichsweise die 10fache Zeit anzusetzen. Was hat denn das mit Recht zu tun? Das ist schlimmste Gesinnungsjustiz. Eindrucksvoll kurzdokumentiert am Ende des Films "Die weisse Rose": Dem ist nichts hinzuzufügen. Erst 1998, geändert 2002, wurde das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege beschlossen [W] Nicht angenommene Verfassungsbeschwerden zur Nazi-Rechtsprechung nach derQuelle:"
    • AKTENZEICHEN 2 BvR 1473/04 (Nationalsozialistisches Unrecht) >>> Glorifizierung von Auschwitz und in den Verfahren gegen den Untersturmführer der Waffen-SS und den Auschwitz-Konzentrationslager-Arzt Hans Münch.
    • AKTENZEICHEN 2 BvR 1811/04 (Nationalsozialistisches Unrecht) >>> Glorifizierung von Nazi-Helden in der deutschen Bundeswehr auf Grund der vorsätzlichen Verharmlosung von Nazi-Verbrechen und von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, hier mit der Aufrechterhaltung bei der Bundeswehreinheiten-Benennung des Jagdfluggeschwaders Werner Moelders.
    • AKTENZEICHEN 2 BvR 1807/04 (Nationalsozialistisches Unrecht) >>> Glorifizierung von Auschwitz in den Verfahren gegen den bayerischen Staatsminister a. D. Dr. Manfred Weiß auf Grund von Strafvereitelung im Amt und krimineller Vereinigung mit dem Untersturmführer der Waffen-SS und dem Auschwitz-Konzentrationslager-Arzt Hans Münch.
    • AKTENZEICHEN 2 BvR 1989/05 (Nationalsozialistisches Unrecht) >>> Freispruch am Landgericht Kiel im Juni 1974 für den Polizeihauptkommissar Heinz Gerhard Riedel mit der Behauptung der Tod durch Gas sei nicht grausam gewesen und die Opfer bei seiner Mordaktion im 2. Weltkrieg an sieben Partisanen mit Autoabgasen hätten wissen müssen, dass die Deutschen sich der Methode des Mordens durch Vergasen bedienen.
    • AKTENZEICHEN 2 BvR 1990/04 (Nationalsozialistisches Unrecht) >>> Glorifizierung von Nazi-Helden in der deutschen Öffentlichkeit und Gesellschaft und auf Grund der vorsätzlichen Verharmlosung von Nazi-Verbrechen und von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, hier mit der Aufrechterhaltung der Straßennamensgebung nach dem Nazi-dekorierten Graf Gerhard von Schwerin.
    • AKTENZEICHEN 2 BvR 1373/05 (Nationalsozialistisches Unrecht) >>> Gestapo-Folter und Mord hier am Beispiel der "Todeself" in Kiew, nach der 5:3 Niederlage der deutschen Luftwaffenelf 'Adler' im Zenit-Stadion gegen den 'FC Start', der ukrainischen Betriebsmannschaft der Bäckerei III, am 9. August 1942.
    • AKTENZEICHEN 2 BvR 2164/05 (Nationalsozialistisches Unrecht) >>> BRD-Karriere des in der Tschechoslowakei verurteilten Nazi-Blutrichters von Prag Dr. Kurt Bellmann, der mehr als 110 Todesurteile unterzeichnet, als Landgerichtsdirektor von Hannover nach 1945.
    • AKTENZEICHEN 2 BvR 1990/05 (Nationalsozialistisches Unrecht) >>> Mord an 20 jüdischen Kindern zu Adolf Hitlers Geburtstag am 20. April 1945 in Hamburg (Bullenhuser Damm), um das lebende Beweismaterial medizinischer Experimente in den Konzentrationslagern zu vernichten sowie BRD-Karriere des KZ-Arztes Hans Klein nach 1945.
    • AKTENZEICHEN 2 BvR 1973/06 >>> (Nationalsozialistisches Unrecht) >>> Staatssekretär im Reichsverkehrsministerium Herrn Albert Ganzenmüller, der die Deportationszüge der Deutschen Reichsbahn für die Deportationen von politisch und rassisch Verfolgten nach Auschwitz und in andere Konzentrationslager organisiert.
    • AKTENZEICHEN 2 BvR 1239/07 (Nationalsozialistisches Unrecht) >>> Verweigerung der Ausstellungseröffnung durch deutsche Bahnchef Hartmut Mehdorn zur Thematik der Deportationszügen der Reichsbahn in die Nazi-Konzentrationslager.
    • AKTENZEICHEN 2 BvR 1124/08 (Nationalsozialismus, NS-Unrecht und NS-Verbrechen, NS-Terrorjustiz und NS-Unrechtssprechung) >>> Strafrechtliche Verfolgung des Hitlergruß-witzelnden Richters Sigurd Mertig vom Landgericht Mainz vor dem Hintergrund der NS-Justizverbrechen und vor dem Hintergrund der Verunglimpfung und Beleidigung der Opfer und Verfolgten der Nazi-Terrorjustiz."
        Querverweise Nazi-Rechtsprechung:
    • Keine Ruhe den NS-Kriegsverbrechern. [O],
    • Neo-Nazi-Rechtsprechung - Zum Umgang mit Neo-Nazis.
    •  Wikipedia: Ungesühnte Nazi-Justiz [W], Juristenprozess [W], NS Prozesse (zu Verbrechen im Nationalsozialismus): [W], Furchtbare Juristen [W], Aufhebung von NS-Unrechtsurteilen [W], Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege 1998, 2002 [W], Volksgerichtshof [W], Sondergerichte der NS-Zeit [W], Braunbuch [W] Original-Online-Version des Braunbuchs von 1968 [O]

    Neue Richtervereinigung
    • Bericht über die Situation der Menschenrechte in Deutschland [O061121]
    • "... Wir konstatieren einen schleichenden Abbau des Rechtsstaats, der weitgehend parteiübergreifend von der Politik in Deutschland betrieben wird, wobei aus unserer Sicht insbesondere die Landesjustizminister überwiegend eine eher negative Rolle spielen."   1. Verfassungswidriger Abbau der Ressourcen für die Gerichte und  Staatsanwaltschaften   2. Durchsetzung der Ressourcenreduzierung durch Druck auf Richter - Verletzung der Richterlichen Unabhängigkeit   3. Neuartige Verletzung der Richterlichen Unabhängigkeit durch Gerichtspräsidenten in Deutschland   4. Überlange Verfahrensdauer und die Untätigkeitsbeschwerde   5. Abbau von Rechtsmitteln -- Sogenannte "Große Justizreform"   6. Begrenzung der Prozesskostenhilfe   7. Drohende Verschlechterung der Situation des Strafvollzugs   8. Small Claims (neue Verfahrensregeln bei Geringfügigkeit) ... "

    Nürnberger Juristenprozess > [W] > Lautz.
    Oberländer. An den kriegsverbrecherischen polnischen Massakern [AB-Aktion] beteiligt, offenbar eine gute Voraussetzung um Vertriebenenminister unter Adenauer und Staatssekretär im Bayerischen Innenministerium zu werden. [W]
    Oligarchie. > Das Pyramiden-Modell oligarcher Systementwicklung.
    Pacta sunt servanda (Verträge müssen eingehalten werden). Rechtsprinzip, das auf höherer Ebene in der Welt nicht gilt.  > Manchmal hat sogar der Teufel recht
    Parteien.
    • "Parteien missbrauchen Fraktionsgeld. Es gibt sie im Sommer wie im Winter -  Feste der Parteien und Feste der Fraktionen. Doch wer zahlt die Sausen eigentlich? Wenn die Partei feiert, muss sie selbst zahlen. Wenn es hingegen eine Feier der Fraktion ist, zahlt der Staat - also der Steuerzahler. Eben deswegen müssen Partei- und Fraktionsfeiern streng getrennt werden. Sonst droht für Experten ein Fall von verdeckter - und damit verbotener - Parteienfinanzierung. ..." [Panorama 20.10.11]

    Pasker, Hans-Uwe - Richter am OLG http://bloegi.wordpress.com/2009/01/17/richter-hans-uwe-pasker-im-seminar-fur-fuhrungskrafte/
    Pervertierung des Leistungsprinzips > Um was geht es? > Konstruktive Vorschläge. Wenn "Leistungsträger" unabhängig davon, ob sie Erfolg haben oder gar Schaden anrichten, belohnt werden - sei es mit grandiosen Gagen, mit Boni ("Boni-Perversion") wo "Mali" angesagt wären oder mit dem berüchtigten goldenen Handschlag, sprich völlig ungerechtfertigten Abfindungen, vorzeitigem Ruhestand oder Pensionsluxus, dann weiß eigentlich jeder Mensch - bis auf die Oligarchen und ihre Amigos - dass hier fundamentales Unrecht geschieht. Nur unsere Richter wissen keinen Weg, dieses Unrecht zu hemmen, wohl aber zu bahnen, wie sie in zahlreichen Fehlurteilen eindruckvoll im Namen des Volkes dokumentieren. Das ist weder im Sinne des Volkes noch des Gesetzes, sondern eine fundamentale geistige und moralische Verirrung, die ihresgleichen nur noch in Diktaturen, Gottesstaaten und Feudalherrschaften findet. Mit Demokratie und Rechtsstaat hat das alles recht wenig zu tun.
    Phillips, Rhodri [Firma Brochier; SekQuel: NN 27.1.9, S.2]
    Positives Recht.  > Recht, Naturrecht, Rechtsstaat. Die richtige Lehre, wonach Recht ist, was Menschen zum Recht erklären. Dazu gehört natürlich auch all das, was Menschen, weil sie die persönliche Verantwortung scheuen oder sich gern mit höheren Mächte schmücken, "Gott" oder der "Natur" unterstellen.
    Public Private Partnership (PPP). > Heuschrecken nutzen die Not schuldentollwütiger Politiker aus.
    Puvogel, Hans, Dr.: "Der Autor des Plädoyers für die »Ausscheidung der Minderwertigen durch Tötung«, Dr. Hans Puvogel (S. 133), wurde 1976 niedersächsischer Justizminister. Als ein Richter die anstößige Dissertation publik gemacht hatte, leitete man gegen ihn (den Richter!) ein Dienststrafverfahren ein, das mit einer Maßregelung endete, weil er mit der Veröffentlichung seinem Dienstherrn die nötige Achtung schuldig geblieben war." [Quelle Müller 1987, S. 216]
    Rabulistik.  Rücksichtsloser Argumentationsstil, um jeden Preis Recht zu behalten.  [W]
    Recht > Naturrecht, Positives Recht, Rechtsstaat. Recht ist, was Menschen als Recht vereinbaren, befinden und durchsetzen.     Da aus praktischen Gründen nicht alle ständig über alles Rechtsbestimmungen und Rechtsfindungen durchführen können, bedarf es bestimmter Delegationsverfahren (z.B. Gerichte) und praktischer Durchführungsbestimmungen (z.B. Gesetze, Prozeßordnungen).     Grundrechte bedürfen natürlicherweise einer Volksabstimmung, da sie jeden grundlegend betreffen. Das wurde hierzulande selbst nach der Wiedervereinigung in einer grandiösen Rechtsbeugung des Grundgesetzes umgangen. Auch dies zeigt wieder einmal, was Deutschland für ein Rechtsstaat - von Rechtsverdrehern - ist. Aber unabhängig davon traut man dem eigenen Volks auch nicht über den Weg, dessen Wertungen mit dem Generalverdacht des Populismus entwertet werden, was die Regierenden aber nicht daran hindert z.B. bei Wahlen mit heuchlerischen Schmeicheleien vom "mündigen Bürger" und "Volkssouverän" das Gegenteil zu bekunden als sei Verschlagenheit und Wahlbetrug ein Grundrecht für Politiker.     Das Rechtswesen ist vielfach verlottert, undurchsichtig, unverständlich, bürokratisch-sophistisch und einer wirklichen Fundierung im Volk weitestgehend entzogen und entrückt - was man gern mit der nationalsozialistischen Entartung begründet, die aber weder aufgearbeitet (> Volksgerichtshof) noch überwunden ist.
    Rechtsmissbrauch Das Recht wird ständig missbraucht und gebeugt, auch von RichterInnen. Aber dieser Missbrauch ist oft sehr schwierig aufzudecken, nachzuweisen oder gar angemessen zu ahnden. Es fehlen hier echte und effektive Kontroll- und Ahndungseinrichtungen. Dem Thema kommt damit eine ganz besondere Wichtigkeit zu. Im Grunde ist die ganze Seite durchtränkt von Rechtsmissbrauch von oben bis unten, so dass es eines einzelnen Eintrage eigentlich gar nicht mehr bedurfte. Wort und Begriff sollten aber gefunden werden können. > Bundesverfassungsgericht und Gewaltentrennung. Verein gegen Rechtsmissbrauch
    • "Richterliche Unabhängigkeit ergibt sich vor allem aus dem Fehlen von Kontrolle, Aufsicht und Tadel: "Der ehemalige Richter am Oberlandesgericht Köln, RA Dr. Egon Schneider, beklagt in der Zeitschrift für die Anwaltspraxis, 2005, Seite 49: „Eine crux unseres Rechtswesens ist das völlige Versagen der Dienstaufsicht gegenüber Richtern. Welche Rechtsverletzungen Richter auch immer begehen mögen, ihnen droht kein Tadel.“ Quelle: VGR-INFORMATION Nr. 1 – 5/2009, Verein gegen Rechtsmißbrauch e.V."
    • Literaturliste des Vereins zum Rechtsmissbrauch (abgerufen 15.12.9):
      • Anders, Michel Die Sippe der Krähen. Die heimliche Macht der Juristen Eichborn Verlag Frankfurt 1981
      • Arndt, Adolf Gesammelte juristische Schriften C.H.Beck, München 1976
      • Baldus/Grzeszick/Wienhues Staatshaftungsrecht C.F.Müller, Heidelberg 2005
      • Behrendt, Ethel Rechtsstaat im Verzug Metha A. Behrendt, München
      • Bernhard, Ralf Richteramt und Kommunalmandat Duncker & Humbold Berlin 1983
      • Berra, Xaver (Rasehorn, Theo) Im Paragraphenturm Luchterhand 1966
      • Bitter, Wilhelm Verbrechen - Schuld oder Schicksal? Ernst Klett Stuttgart 1969
      • Bossi, Rolf Halbgötter in schwarz. Deutschlands Justiz am Pranger Eichborn Verlag Frankfurt, 2005
      • Dingfelder/Friedrich Parteiverrat und Standesrecht C.F.Müller Heidelberg 1987
      • Fehn, Karl-Helmut Glücklicher Rechtsstaat Prometheus-Verlag, Nieheim, 2. Auflage 1993
      • Fraenkel, Ernst Klassenjustiz und Pluralismus Hoffmann und Kampe Verlag, Hamburg 1973
      • Frank, Maria Franz Josef Strauß und die Seilschaften der Justiz Frank-Verlag, Forstenrieder Allee 87, München 1992
      • Godau-Schüttke, Klaus-Detlev Ich habe nur dem Recht gedient - Die Renazifizierung der Justiz nach 1945 Nomos-Verlag, Baden-Baden 1993
      • Gössner, Rolf/Herzog, Uwe Im Schatten des Rechts Kiepenheuer & Witsch 1984
      • Gritschneder, Otto Bewährungsfrist für den Terroristen Adolf H./Der Hitlerputsch und die bayrische Justiz C.H.Beck, München 1987
      • Güde, Max Justiz im Schatten von gestern Hamburg 1959
      • Haferbeck, Edmund Bundesdeutsche (Justiz-) Behörden - eine kriminelle Vereinigung? Echo-Verlag www.dr-haferbeck.de
      • Hillermeier, H. Im Namen des Deutschen Volkes. Todesurteile des Volksgerichtshofs. Luchterhand 3. Auflage 1983
      • Hirschberg, Max Das Fehlurteil im Strafprozeß Fischer Bücherei, Frankfurt 1962
      • Kaupen, Wolfgang Die Hüter von Recht und Ordnung Luchterhand 1971, 2. Auflage
      • Kaupen, Wolfgang/Rasehorn, Theo Die Justiz zwischen Obrigkeitsstaat und Demokratie Luchterhand 1971
      • Kraschutzki, Heinz Die Gerechtigkeitmaschine C.F.Müller, Karlsruhe 1970
      • Kühnert, Hanno Die Rechthabenden Greno, Nördlingen 1988
      • Kusserow, Raimund Richter in Deutschland Gruner und Jahr, Hamburg 198?
      • Lamprecht, Rolf Die Lebenslüge der Juristen DAV/Spiegel-Buchverlag 2008
      • Lamprecht, Rolf Richter contra Richter Nomos-Verlag, Baden-Baden 1992
      • Lamprecht, Rolf Vom Mythos der Unabhängigkeit Nomos-Verlag, Baden-Baden 1995
      • Lautmann, Rüdiger Justiz - Die stille Gewalt Fischer - TB- Verlag 1972
      • Marcus, Hermann Wer je vor einem Richter steht Droste Verlag Düsseldorf 1976
      • Mauz, Gerhard Die Justiz vor Gericht Goldmann München 1993
      • Möntmann, Hans, Georg Roben, Richter, Rechtsverdreher Droemer Knaur München 1997
      • Müller, Ingo Furchtbare Juristen Th.Knaur Nachf. München 1989
      • Naucke, Wolfgang Die strafjuristische Privilegierung staatsverstärkter Kriminalität Vittorio Klostermann, Frankfurt 1996
      • Ostermeyer, Helmut Die juristische Zeitbombe Goldmann 1973
      • Otto, Hans-Dieter Das Lexikon der Justizirrtümer Ullstein TB 2003
      • Ottwalt, Ernst Denn sie wissen, was sie tun. Ein deutscher Justiz-Roman. 1931 (1972) Berlin, Malik 1931
      • Rasehorn/Ostermeyer/Huhn/Hase Im Namen des Volkes? Luchterhand, Neuwied 1968
      • Richter, Henry Die Lüge Recht Moby-Verlag Berlin 1. Aufl. 1997
      • Richthaler, Henri Recht ohne Gerechtigkeit C-Verlag Geisenheim 1989
      • Roth, Jürgen Nübel, Rainer - Fromm Rainer Anklage unerwünscht! Korruption und Willkür in der deutschen Justiz Eichborn Verlag Frankfurt, 2007
      • Rüping, Hinrich Staatsanwälte und Parteigenossen Nomos-Verlag, Baden-Baden 1994
      • Ruppel, Wolfgang Standeswidriges Verhalten des Anwalts im Zivilprozeß und seine prozessualen und materiell-rechtlichen Folgen Dissertation Gießen 1984. Dt. Bibliothek H8514674
      • Rüthers, Bernd Die unbegrenzte Auslegung Mohr Siebeck,Tübingen, 6. Auflage 2003
      • Schmid, Richard Das Unbehagen an der Justiz C.H.Beck, München 1975
      • Schmid, Richard Letzter Unwille edition cordelius Stuttgart 1984
      • Schmid, Richard Unser aller Grundgesetz? Praxis und Kritik S. Fischer, Ffm. 1971 / Büchergilde Gutenberg 1971
      • Schneider, Egon Recht und Gesetz - Die Welt der Juristen Verl. f. Rechts- und Anwaltspraxis, Herne 1992, 2.Auflage
      • Schneider, Egon ZAP-Report: Justizspiegel, Kritische Justizberichte Verlag f.d. Rechts- u. Anwaltspraxis, Herne/Berlin 1999
      • Schneider, Egon Befangenheitsablehnung im Zivilprozess ZAP 2008, 3. Auflage (überarbeitet und wesentlich erweitert)
      • Scholderer, Frank Rechtsbeugung im demokratischen Rechtsstaat Nomos-Verlag, Baden-Baden 1993
      • Schöndorf, Erich Strafjustiz auf Abwegen Fachhochschulverlag Frankfurt 2001
      • Schöndorf, Erich Von Menschen und Ratten. Über das Scheitern der Justiz im Holzschutzmittel-Skandal Verlag Die Werkstatt, Göttingen 2000
      • Senfft, Heinrich Richter und andere Bürger Delphi Politik 1988
      • Simon, Dieter Die Unabhängikeit des Richters Wissenschaftl. Buchges., Darmstadt 1975
      • Spendel, Günter Rechtsbeugung durch Rechtssprechung de Gruyter Berlin 1984
      • Wassermann, Rudolf Ist Bonn doch Weimar? Zur Entwicklung der Justiz nach 1945 Luchterhand, Neuwied 1983
      • Wassermann, Rudolf Die richterliche Gewalt v. Deckert Heidelberg 1985
      • Wesel, Uwe Fast alles, was Recht ist. Jura für Nichtjuristen Eichborn Verlag Frankfurt, 8. Auflage 2007
      • Wesel, Uwe Risiko Rechtsanwalt Goldmann-TB 2003
      • Wickert, Ulrich Der mißhandelte Rechtsstaat Kiepenheuer & Witsch 1977
      • Winter/Haferbeck Die Rechtsbeugermafia Verlag Roter Oktober ISBN 3-934477-00-3
      • Wüllenweber, Hans Sondergerichte im Dritten Reich - Vergessene Verbrechen der Justiz Luchterhand 1990
      • Wüllner, Fritz Die NS-Militärjustiz und das Elend der Geschichtsschreibung Nomos-Verlag, Baden-Baden 1997, 2. Auflage

    Rechtsstaat  > Justizreform, Justiz- und Rechtssysteme. In einem Rechtsstaat sollen Gesetze gelten, deren Zustandekommen und Anwendungen verbindlich für alle schriftlich und kontrollierbar geregelt sind, woran sich alle halten müssen (in Deutschland sind die gewählten Vertreter durch ihre Immunität - die aufgehoben werden kann - davon ausgenommen). Grundlegende Ideen, die für Rechtsstaaten eine Orientierungsrolle spielen können, sind z.B.:
    • Aufnahme unveräußerlicher Menschenrechte: praktisch vielfach nicht verwirklicht. Art. 1 GG, die Menschenwürde wird tagtäglich selbst mit Hilfe des Rechts mit den Füßen getreten (Ausbeutung, Entwertung und Erniedrigung zu Lohnsklavenvieh > Hartz IV, Verweigerung Mindestlohn, Zeitarbeit, Kettenverträge, Heuschreckenrecht, ...).
    • Gleichheit vor dem Gesetz: wird ständig missachtet: Reiche, Mächtige und Amigos erfahren oft eine unerträgliche Vorzugsbehandlung (wie diese Seite beweisen wird).
    • Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Rechtsprechung: nur oberflächlich, nicht wirklich und effektiv gewährleistet: Justizangehörige können als Beamte jederzeit versetzt oder umbesetzt werden; insbesondere die Staatsanwälte sind weisungsgebunden. Im Parlament, der Legislative, sitzen ca. 60% Beamte; zahlreiche Instanzen und ihre Kontrollinstanzen sind miteinander vermascht und verfilzt (Verwaltungsräte der Sparkassen und kommunale Funktionsträger).
    • Verhältnismäßigkeit der Mittel. Vielfach grundlegend nicht angemessen geregelt, wenn die Beweislast von Verbrauchern gar  nicht erbracht werden kann; Reiche und Mächtige sind extrem begünstigt.
    • Ausreichende Verteidigungsmöglichkeiten für Beschuldigte und Angeklagte.
    • Rechtsmittel- und Kontrollmöglichkeiten. Die Dokumentationsmöglichkeiten sind dem Stand der Technik nicht angemessen. Das gesamte Kontrollsystem, das innerhalb der Justiz bleibt, ist ein schwerwiegender Systemfehler, wie man besonders an der juristisch völlig missglückten Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen sehen kann. Es müssten externe Kontrollinstanzen (z.B. Ausschüsse, Delphigremien, Tribunale) geschaffen werden.
    • Öffentlichkeit und Dokumentation: nach dem heutigen Stand der Technik unzulänglich geregelt.
    • Gesetzliche Tatbestands- und Sachverhaltsgrundlagen. Übertrieben einseitig positivistisch verwirklicht, so dass zu viele erlebte Rechtsverstöße durch Maschen rutschen.
    • Angemessene Beweisanforderungen (schwieriger Spagat zwischen Beweisidealismus, Realität und Praxis): meist opportunistische Praxis, je nachdem um wen und was es geht.
    • Verständlichkeit, Klarheit und Widerspruchsfreiheit der Gesetze, Verordnungen und Anwendungen (Urteile, Beschlüsse, Erlasse): vielfach nicht erfüllt; die Gesetze und Verordnungen sind oft unverständlich und unüberschaubar: Bürokratisierung, Gesetzes- und Ordnungsflut schreitet immer weiter fort.
    • Opfer- und Zeugenschutz. Unzulänglich entwickelt, teilweise scheint sogar Rechtsbeugung vorzuliegen, wenn kindlichen Opferzeugen die entlastende und beweissichernde Videoerstvernehmung versagt wird.
    • Rückwirkungsverbot: z.B. bei den Rentenbemessungswertungen missachtet. Wer vor 20, 30, 40 Jahren Entscheidungen in Bezug auf seine Altersvorsorge traf, muss vielfach im Nachhinein feststellen, dass die Anwartschaftskriterien verändert wurden.
    • Fairneß und Waffengleichheitsgebot. Die Möglichkeiten, anzuklagen oder sich zur Wehr zu setzen, müssen fair sein.
    Weitere Stichworte und Querverweise: Bestimmtheitsgebot, Gesetzesvorbehalt, Gewaltmonopol des Staates, Legalitätsprinzip.
    Rechtsverdreher. Ein Ausdruck, der schon in der Antikebreite Verwendung fand. Recht und Rechtsverdrehung sind daher seit Jahrtausenden ein immerwährendes Kritikthema bezüglich Rechtsauslegung und Rechtsprechung. Die Logik - und besonders formale Logik - rechtlicher Wertungen ist erst im 20. Jahrhundert entwickelt worden (> Juristische Logik).         Beispiele: > Puvogel, VGH-Richter/Denunzianten, Rechtsverdrehung im Fall Zumwinkel: "Glückliche Fügung für Steuersünder Ab 1 Mio. Euro müssen Steuersünder hinter Gittern. Das ist die bisher gängige Interpretation eines Urteils des Bundesgerichtshofs. Doch der Zumwinkel-Prozess brachte eine überraschend neue Erkenntnis: Wer fünf Mal 200.000 Euro hinterzieht, hinterzieht noch lange nicht eine Million. ... " [ftd 27.1.9]  
      Einige Historische Beispiele zur Wortverwendung (fett-kursiv RS > siehe bitte auch hier):
    • Platon (Der Staat, (SW Bd. 2, S. 298 ff.): "... Und kommt ein Sohn aus dem Hause des Vaters, so hört und sieht er dergleichen noch mehr, daß die nur ihren nächsten Berufspflichten treuen Männer in der Stadt Einfaltspinsel heißen und in keinem besonderen Rufe stehen, während andrerseits die ihre nächsten Berufspflichten vernachlässigenden Rechtsverdreher und politischen Schreier Ehre und Lob einernten. ..."
    • Aristophanes (Die Ritter, Aristoph.-Kom. Bd. 1, S. 110) (c) Aufbau-Verlag): " ... Wenn so ein Rechtsverdreher wieder droht: ..."
    • Petron (Satyrikon, S. 16 ff.) " ... Nun hatten wir, so dachten wir wenigstens, unseren Schatz wieder. Hals über Kopf eilten wir in unsere Unterkunft, schlossen die Tür ab und lachten über die Schläue der Gaffer nicht weniger als über die der Rechtsverdreher, weil sie uns mit ihrer ungewöhnlichen Verschlagenheit unser Geld zurückgegeben hatten. ... "
    • Phaedrus (Äsopische Fabeln, Das Schaf, der Hund und der Wolf, S. 173; Aufbau-Verlag): "... Vom Schafe forderte der Rechtsverdreher Hund ein Brot, das er behauptete ihm anvertraut zu haben. ... "
    • Schi-King im Das kanonische Liederbuch der Chinesen (S. 462) 2. Strophe im ""Der Himmel wirft sein Strafnetz aus": "...  Freßwürmer, die am Innern zehren,/ Dummköpfe, Harte, Leut' ohn' Ehren, / Verwirrungsstifter, Rechtsverdreher, – / Die herrschen, unserm Lande Zucht zu lehren. ..."
    • Cranz 1781 in "Charlatanerien in alphabetischer Ordnung", S. 12: "Advokat, ist eins von den zweydeutigen Dingen in der jezt lebenden Welt, woraus man nicht weiß was man damit machen soll. Zur Zeit ihrer blühenden unangefochtenen Herrschaft wurden sie zu dem Geschlecht der Blutygel gezählet, zu welchen die Patienten aus Noth ihre Zuflucht nahmen und sich freywillig aussaugen ließen, um sich in anderweitigen Nöthen Hülfe zu verschaffen. Im Ganzen passirten sie für Ränkeschmieder, für Rechtsverdreher, für Gewissensmörder und am gelindesten beurtheilt, für ein nothwendiges Staatenübel. In der jetzigen kritischen Epoke ihrer beschlossenen Abschaffung finden sie Partisans, welche sie nur von der nützlichen Seite betrachten und Vertheidiger, welche denen bisher im Nimbus von Würde gehüllten Richtern dasselbe Schicksal auguriren, mit welchem bisher die Advokaten dem bösen Geschrey allein ausgesetzt waren. Im Grunde betrachtet, ist der beste Advokat seiner Vorschrift gemäß ein Künstler, der die Sache seiner Parthey und hängenswerthe Fakta so zu drehen und in ein so vortheilhaftes Licht zu setzen versteht, daß sie ein gesetzmäßiges Ansehn gewinnen und dem Richter Mühe machen nach ihrer wahren Lage beurtheilt zu werden. ..."

    RentenbetrugRentenbetrug durch Risikoverschleierung? Plusminus berichtet (11.11.8): "Pleite im Alter. Tausende Anleger verlieren ihr Erspartes ... Das Rentenmodell, das Herr Schöfer abgeschlossen hat, wurde unter vielerlei Namen vertrieben: Lex-Konzept, Europlan, Novarent. Im Detail unterscheiden sich die Produkte erheblich, der Kern aber ist immer derselbe: Der Kunde nimmt bei einer Bank ein Darlehen auf, zu einem Zins von weniger als sechs Prozent. Dieses Geld wird direkt in eine Versicherung einbezahlt. Die erwirtschaftet, so wurde es vorgerechnet, Traumrenditen von acht Prozent und mehr. Der Wert der Versicherung wächst also schneller als der Schuldenberg aus Darlehen samt Zinsen. Nach 15 Jahren wird der Kredit mithilfe der Versicherung abbezahlt. Es bleibt ein Überschuss, und damit wird eine lebenslange Rente gezahlt. Soweit das schöne Versprechen. Hans Herrman Schöfer ließ sich überreden, einen Kredit von 316.000 Euro aufzunehmen. Das ist ein vielfaches seiner Jahreseinkünfte. Geblieben ist ihm aber statt einer lebenslanger Rente ein Schuldenberg von rund 180.000 Euro. ... " Rentenbetrug durch den Staat durch rückwirkende Veränderung der Bemessungsgrundlagen, z.B. Streichung der Anerkennung von  Ausfallzeiten etwa bei Ausbildung (Schulen, Studium). Das ist ein klarer Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip des Rückwirkungsverbots.
    Rhetorik.
    Richterbund nimmt Justiz gegen Absprache-Vorwürfe in Schutz "Berlin - Der Deutsche Richterbund hat die Justiz gegen Vorwürfe verteidigt, sie bevorzuge prominente Steuersünder mit Prozessabsprachen. «Ich bedaure es, dass durch die Berichterstattung über Großverfahren bei den Bürgern der Eindruck entstanden ist, man könne sich vor Gericht freikaufen», sagte der Vorsitzende des Richterbunds, Christoph Frank, dem «Tagesspiegel am Sonntag» zufolge. Dadurch schwinde das Vertrauen in die Justiz. ..." [Q] Kritik: Es entsteht nicht nur der "Eindruck" der Käuflichkeit und Parteilichkeit, sondern das scheint nach den Äußerungen Franks ja geltendes Recht zu sein, jedenfalls wenn es um viel Geld geht und Reiche betroffen sind. Hier wird natürlich kein Recht gesprochen, sondern Unrecht im Namen des Rechts, und das weiß jede und jeder in diesem Land.
    Richter-Kriminalität Die normale Richter-Kriminalität dürfte in Rechtsbeugung bestehen, d.h. das Recht nicht so anzuwenden, wie es sein soll. Das Thema Korruption und Bestechung ist ein anderes Feld. Ein extremes Feld ist sicher der Bereich Kindesmissbrauch, der unpersönlich schon mit Kinderpornographie anfängt. Der größte Skandal war zweifellos der Fall Dutroux in Belgien: "Viele Bürger wurden mit der Zeit dem Staat  gegenüber misstrauisch. Sie glauben, dass die Reichen und Mächtigen des Landes gedeckt werden, während der Staat, Justiz und Polizei die Normalbürger nicht zu schützen wissen." [W100820]     In Deutschland zeigt der Sachsen-Skandal, dass noch viel juristische Aufklärung und Aufarbeitung notwendig ist."Nach Kinderporno-Skandal. Ex-Richter kassiert noch immer Gehalt. Er sammelte über tausend kinderpornografische Bilder auf seinem Computer, wurde vom Dienst suspendiert und verurteilt. Seit zweieinhalb Jahren wird der Ex-Präsident des Kasseler Verwaltungs- gerichts fürs Nichtstun bezahlt. ..." [FR 9.5.10] "Früherer Präsident des Verwaltungsgerichts Kassel auf eigenen Antrag aus dem Richterdienst ausgeschieden. 11.08.2010 - Pressemitteilung Der frühere Präsident des Verwaltungsgerichts Kassel, Dr. R., ist auf eigenen Antrag mit Ablauf des 4. August 2010 mit sofortiger Wirkung aus dem Richterdienst ausgeschieden. Damit haben sich die bei den Richterdienstgerichten, zuletzt beim Dienstgericht des Bundes für Richter beim Bundesgerichtshof, gegen ihn anhängigen Verfahren, u.a. zur Entfernung aus dem Dienst, erledigt. Zuvor hatten alle Vorinstanzen die durch das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa eingeleiteten disziplinarrechtlichen Maßnahmen bestätigt. Wie in allen Fällen der Beendigung eines Beamten-/Richterdienstverhältnisses gesetzlich vorgesehen ist, wurde ein Verfahren zur Nachversicherung bei der gesetzlichen Rentenversicherung eingeleitet." [HesJusMin 11.8.10] "Gerichtspräsident von Kinderporno-Vorwurf rehabilitiert. Die Ermittlungen gegen den vorläufig suspendierten Präsidenten des Hamburger Landessozialgerichts wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie sind eingestellt worden. Nach einem Bericht der Tageszeitung "Die Rheinpfalz" bestätigte der Leitende Oberstaatsanwalt in Mainz, Klaus Puderbach, dies am Mittwoch. Danach haben die Ermittler keinen hinreichenden Tatverdacht gegen den Juristen, der den Vorwurf stets zurückwies.Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Dezember 2007 erklärt, es bestehe ein Anfangsverdacht gegen den Mann.  ...  Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Dezember 2007 erklärt, es bestehe ein Anfangsverdacht gegen den Mann. Nun aber hieß es, ihm könne weder der Kauf noch der Besitz solcher Bilder  nachgewiesen werden. Denn die gefundenen Hinweise auf Bilder könnten von einem externen Datenträger auf den PC "importiert" werden, ohne dass der Nutzer dies bemerke. Außerdem könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Bilder von einem externen Datenträger stammten, der nicht dem Mann zuzurechnen sei.  ..." [WO 17.9.9RS: Interessant, dass man die Aktivität von Aliens nicht erwog. "Unglaubliches Urteil Kinderpornos kein zwingender Entlassungsgrund für Lehrer. Ein Lehrer und ein Zollinspektor luden sich Kinderpornos auf ihre Computer. Um ihre Jobs als Beamte müssen sie aber trotzdem nicht fürchten! Ein unglaubliches Urteil... " [Bild 19.8.10]  
    Rückwirkungsverbot. Darunter versteht man, dass Gesetze nicht rückwirkend Sachverhalte definieren dürfen. Gegen dieses Rechtsstaatsprinzip wird in der Rentenbemessung ständig verstoßen. In der Rentenfrage ist Deutschland daher kein Rechtsstaat.
    Sachsen Landesbank
    Sachsen NPD Skandal ... [Spiegel 26.1.5] [SZ 2.4.8]
    Sachsen-Skandal.
      "Sachsensumpf. Dresdner Gericht verurteilt kritische Journalisten. Verurteilte Journalisten: Polizisten "massiv in ihrer Ehre verletzt". Das Amtsgericht Dresden hat zwei Journalisten wegen übler Nachrede in einem Artikel zur Sachsensumpf-Affäre zu Geldstrafen verurteilt. Ungewöhnlich: Statt eines presserechtlichen Verfahrens gab es ein Strafverfahren und die Dresdner Justiz entschied quasi in eigener Sache. Der Journalistenverband ist entsetzt. ... " [Sp 13.8.10RS: Offenbar eine Musterdemonstration für Unbefangenheit im Bock-Gärtner-Dunstkreis. "Sachsensumpf-Prozess. Urteil gegen die Pressefreiheit. Der Schuldspruch gegen die zwei Journalisten in Dresden ist ein Skandal. Er bedroht die Pressefreiheit und investigativen Journalismus. ... " [Zeit 14.8.10]
    • "Sachsen versinkt in einem Sumpf von Skandalen. Es geht um Kinderprostitution, Korruption und Amtsmissbrauch. Im stern.de-Interview beschreibt Jürgen Roth, Autor des demnächst erscheinenden Buches "Anklage unerwünscht", das kriminelle Netzwerk.  ... " [Stern 13.6.7] [focus 2.2.8 Schlamassel im Puff]
    • "Wir leben unter einem Unrechtstaat. Am 12. 8. 2010 wurden in Dresden zwei Journalisten dafür verurteilt, dass sie getan haben, was Journalisten tun sollen und in Wirklichkeit immer weniger tun: Recherchieren. Es ging um den sogenannten „Sachsensumpf“, die Verwicklung von CDU-Politikern, Verwaltungsbeamten und Richtern in Dresden in ein Schema von organisierter Kriminalität.  Die Ermittlungen wurden (offenbar auf Druck von oben) eingestellt und alles blieb unter dem Teppich. Statt der Täter werden nun die Journalisten verurteilt, die den Dingen nachgegangen sind. Das ist das Ende der Pressefreiheit in Deutschland. ..." [BU 16.8.10]

    Schmid, Gerhard Vorsätzlicher Bankrottbetrug: 1 Jahr und 9 Monate auf Bewährung "Der Mobilcom-Gründer und Ex-Milliardär Gerhard Schmid muss nicht ins Gefängnis. Das Kieler Landgericht verurteilte den 56-jährigen ehemaligen Mobilfunk-Unternehmer wegen vorsätzlichen Bankrotts in drei Fällen zu einem Jahr und neun Monaten Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Fünf Monate gelten bereits als verbüßt. ..." [ntv 19.1.9]
    Schneider Immobilien Skandal Während Jürgen Schneider zu einer für das Kapitalrecht eher ungewöhnlich hohen Strafe veururteilt wurde, kamen die mitschuldigen Banken nicht nur ungestraft sondern auch unermittelt davon, obwohl der damalige vorsitzende Richter die - weisungsgebundene (>Gewaltenteilung) - Staatsanwaltschaft mehrfach aufforderte, Ermittlungen einzuleiten. Dies erklärte Jürgen Schneider in einem auch sonst sehr aufschlußreichen, interessanten und authentisch wirkenden Interview bei Scobel am 2.3.9. Jürgen Schneider machte glaubhaft deutlich, dass man aus politischen Gründen die Banken ungeschoren ließ. Die Maskerade des "Standort Deutschlands" sollte aufrecht erhalten werden.
    Schweiz. Die Schweiz fördert und ermöglicht Steuerbetrug wie z.B. Luxemburg, Liechtenstein und Österreich in Europa. Wie die USA zeigen, die mit Enzug der Bankenlizenzen in den USA drohten, kann man diese wirtschaftskriminellen Steueroasen ganz einfach dazu bringen - wenn mann will - , die Daten der Steuerbetrüger bekannt zu geben und mit den Finanzbehörden zu kooperieren.  
    • BANKGEHEIMNIS-BRUCH BEI UBS. 'Folgenschwerer Schlag für die Schweiz'. Ist der Druck nur stark genug, wankt sogar das Bankgeheimnis: Um ihren Steuerskandal abzuschließen, werden Kontodaten von 300 reichen UBS-Kunden an US-Justizbehörden verraten. Schweizer Kommentatoren sprechen von "Kapitulation" - und sehen Prinzipien des Rechtsstaats ausgehebelt. ... " [Spiegel 19.2.9]

    SEK Sondereinsatzkommando der Polizei Liest man manche Berichte, wofür SEKs eingesetzt werden, sträuben sich einem bei manchen Fällen die Haare (> Schmerzensgeld für dreibeinigen Hund) und man fragt sich, in was für einem Land man lebt und was in manchen Hirnen von SEK-Vorgesetzten und Einsatzleitern wohl vor sich gehen mag.  
      Bayern
      • "Spektakulärer Einsatz. Festnahme-Aktion wie aus einem Krimi-Drehbuch ..." [EN 23./24.7.2011, S. 1 Erlangen]
      • Unverhältnismäßiger Einsatz: "Schmerzensgeld für dreibeinigen Hund? Spezialeinheit hatte Herzogenauracher Wohnung gestürmt — Familie klagt vor Gericht. HERZOGENAURACH  - Ein ohrenbetäubender Knall riss die Familie Scott aus dem Schlaf. Vermummte Männer stürmten in die Wohnung. Es fielen Schüsse. Mit einem Sondereinsatzkommando durchsuchte die Polizei die Zimmer und fand – nichts. Den Hund kostete der Einsatz ein Bein. Nun wollen die Scotts Schmerzensgeld. ... Die Aktion war richtig, sagt der Einsatzleiter vor Gericht. Die Polizei vermutete eine Waffe im Zimmer des Sohnes Kevin. Die Spezialkräfte habe man eingesetzt, weil der 26-Jährige mehrmals wegen Widerstands gegen Beamte aufgefallen sei. Momentan sitzt Kevin Scott wegen Drogendelikten im Gefängnis. Eine Schusswaffe hatten die Beamten in der Wohnung nicht gefunden. ..." [NN 15.7.11Kommentar: Ein unglaublicher, völlig unverhältnissmäßiger, gefährlicher und unsinniger Vorgang.
      •  
        Leserbrief zu Erlanger Nachrichten 23./24.7.2011 "Spektakulärer Einsatz"
        In letzter Zeit mehren sich Pressemitteilungen über Fehlverhalten von SEKs. Es ist mit einem Rechtsstaat unvereinbar, dass SEK-Beamte nicht zu identifizieren sind, etwa über eine Nummer, so dass man Fehlverhalten eindeutig zuordnen könnte, wenn sich z.B. Einzelne gelegentlich aufführen wie in einem Polizeistaat. Auch erscheinen Einsätze zuweilen völlig unverhältnismäßig, riskant und traumatisierend, wie jüngst in der EN 15.7.11 belegt ("Schmerzensgeld für dreibeinigen Hund?"). Der unbefangene Leser fragt sich, ob dieser Einsatz zu nächtlicher Stunde wirklich nötig, verantwortungsvoll und professionell war, wenn man gleichzeitig liest, dass der angebliche Waffenbesitzer zur nächtlichen Einfallszeit des SEKs im Gefängnis saß, also gar nicht da war. Insgesamt erscheint wünschenswert, dass  mehr sachkundige PolizeipsychologInnen eingebunden werden, um solche gefährlichen Ramboeinsätze zu verhindern. Nachts Türen eintreten, vermummt und schwerbewaffnet Menschen schocken, setzt echte und beachtliche Gefahr im Verzuge voraus und will wohl abgewogen sein.
        Dr. Rudolf Sponsel, Psychotherapeut und Forensischer Psychologe, Stubenlohstr. 20, 91052 Erlangen.(24.7.2011, erschien am 13./14.8.11) Im Erlanger Bürgerforum ("Verschiedenes") wurde am 30.7.11  folgende Anfrage platziert:
        Augenzeugen SEK Einsatz Aldi Parkplatz 16.7.11
        Am 16.7.11 zwischen 19 und 20 Uhr hat es auf dem Aldiparkplatz Ecke Henke- und Gebbert Straße einen SEK Einsatz gegeben (wie die EN recherchierten und am 23.7.11 berichteten). Betroffen waren drei Männer und eine Frau. Die drei Männer wurden auf dem Bauch liegend über längere Zeit mit dem Gesicht auf auf das Pflaster gedrückt. Die Frau schien verletzt und saß.
        Augenzeugen konnten zwar aufgrund des Uniformartigen erschließen, dass es sich um Polizei handeln kann. Sicher war das aber nicht, da die Einsatzkräfte keine Identifikationsnummern trugen, teilweise vermummt waren, sich nicht auswiesen oder auch nicht informativ von direkt Handelnden ausgewiesen wurden. 
        Fragen:
        1) Gibt es Augenzeugen, die wissen, wann genau der Einsatz begann?
        2) Gibt es Augenzeugen, die wissen, wann der Einsatz endete?
        3) Gibt es Augenzeugen, die wissen, wie lange die Männer auf den Boden gedrückt wurden?
        4) Gibt es Augenzeugen, die Identifikationskennzeichen bemerkten?
        Rudolf Sponsel, Erlangen (Am 27.8.11 hatte der Eintrag 51 Zugriffe, aber keine Antwort.)
      • Frau bedrohte Ehemann mit Waffe. [EN 21.7.11, S. 16]
      • "Zutritt verwehrt: Das SEK zog ab. Ein 50-Jähriger verbarrikadierte sich allein in seinem Wohnhaus." [NB 28.08.07]
    Links:
    Siemens Korruptions"affäre". Hier wird streng das Prinzip beachtet: Die Großen lässt man laufen und die Kleinen hängt man auf. Je höher die Position und je größer der Schaden, desto besser sind die Chancen bei der deutschen Justiz ungerecht und billig davon zu kommen.
    Sophistik.
    Statistik deutscher Rechtspflege
    Staatsterrorismus Der Staatsterrorismus zeigt sich in mehreren - auch subtilen und scheinbar sanften - Erscheinungenformen: (1) Aushöhlung, umdeuten, unterlaufen der eigenen Gesetze und Verfassungsprinzipien durch Justiz (Rechtsbeugung), Politik und Verwaltung, (2) durch die Sicherheitsinstitutionen wie z.B. Polizei (Chorgeist), Bundeswehr, Grenzschutz, Staatsschutz und die Geheimdienste, durch verschweigen, einschüchtern, drangsalieren, ausspionieren, mauscheln, mauern, blockieren, hinhalten, behindern, unterdrücken und durch direkte kriminelle Aktivitäten bis hin zu Folter und Mord, (3) durch das Geldmachtsystem durch denunzieren und diffamieren, ausgrenzen, mobben, austricksen, ruinieren, Gerüchte streuen gegenüber Kritikern und Gegnern u.a.m. und (4) Selbstbevorteilung, Vorteilsnahme, Untreue, Betrug, Bestechung und Korruption mannigfacher Weise.  
    • "Von der perversen Logik des Staatsterrorismus. Martin Maurer über seinen Polit-Thriller "Terror" und seine Recherchen über Gladio und die Strategie der Spannung. Es geht um Staatsterrorismus und die geheimen Armeen der NATO, kurz: Gladio. Maurer, der eigentlich Drehbuchschreiber ist, hat fünf Jahre lang zum Thema recherchiert und seine Rechercheergebnisse in dem Buch "Terror" verarbeitet, das gerade im Dumont Buchverlag erschienen ist. Seine Romanfigur Marc Burth hat einen eigenen [extern] Blog. Dort findet man Maurers Recherchematerial sowie Interviews, die er für eine bis jetzt noch nicht realisierte Fernseh-Doku geführt hat. ..." [heise 13.1.11]

    Staatsverschuldung. Die hemmunglose Staatsverschuldung  inkompetenter und schuldentollwütiger Politiker ist nur möglich, weil sie von den Gerichten geduldet und damit gefördert und unterstützt wurde. Und das wird sich mit der angeblichen neuen "Schuldenbremse" genau so wenig ändern wie seinerzeit mit dem Stabilitätsgesetz von 1967.
    SteuerfahndungNeuer Steuerskandal in Hessen
    • "Steuerakten bei Oberfinanzdirektion abhanden gekommen. Frankfurt. Der Oberfinanzdirektion Frankfurt sind nach Informationen der «Frankfurter Rundschau» sensible Steuerakten und Selbstanzeigen abhandengekommen. Am 9. April hätten mehrere Steuerfahnder unter der Aufsicht des Oberfinanzpräsidenten Mario Vittoria zwei große Abfallcontainer der Behörde durchsucht, berichtete die Zeitung (Samstagausgabe). Auch Ermittler der Staatsanwaltschaft und des Landeskriminalamts (LKA) hätten an der Aktion teilgenommen.  ..."  [nh24 17.4.10]
    Steuerskandal in Frankfurt bei Youtube
    • http://www.youtube.com/watch?v=dPBH31S1kEU&feature=player_embedded
    • http://www.youtube.com/watch?v=axNkbgVtm68&feature=related
    • http://www.youtube.com/watch?v=jiyenWl2Fcs&feature=related
    Frankfurter Steuerfahnder durch Psychopathologisierung "neutralisiert"
      "Steuerfahnder-Affäre. Jetzt reden die Fahnder. Sie wurden mit teilweise wortgleichen Gutachten für verrückt erklärt und zwangspensioniert. Nun äußern sich die vier kerngesunden hessischen Steuerfahnder erstmals vor dem Untersuchungsausschuss. ..." [FR 27.8.11] Und: "Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Medizinaldirektor. Steuerfahnder-Affäre noch größer. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt im Zusammenhang mit der Steuerfahnder-Affäre nun gegen einen Medizinaldirektor des Hessischen Versorgungsamtes. Er soll an der Ausstellung falscher Gesundheitszeugnisse mitgewirkt haben. ..." [FR 27.8.11] RS: Der Fisch stinkt bekanntlich vom Kopf her. Die Bauernopfer, gegen die nun ermittelt wird, sind es nicht. Verantwortlich sind inerter Linie der damalige Ministerpräsident Koch, der Justiz- und Finanzminister. Die gehören angeklagt. ""Inside Steuerfahndung. Die Deutsche Steuergewerkschaft schätzt, dass in Deutschland jedes Jahr 30 Milliarden Euro Steuern in betrügerischer Absicht hinterzogen werden. Einem Heer von 86.000 Steuerberatern stehen gerade einmal 2.600 Steuerfahnder entgegen. Jeder dieser Steuerfahnder erwirtschaftet im Schnitt jedes Jahr eine Million Euro für den Fiskus. Wer nun denkt, dass die Steuerfahndung, die gleichzeitig Verbrechen bekämpft und dem Staat Milliardeneinahmen verschafft, politische Protektion genießen würde, der irrt. Im Gegenteil – wie die Hessische Steuerfahnder-Affäre zeigt, wendet sich der Staat manchmal sogar mit allen nur denkbaren Mitteln gegen erfolgreiche Staatsdiener, die der Macht zu nahe kommen. Frank Wehrheim war einer dieser Frankfurter Steuerfahnder, die der Macht zu nahe gekommen sind. Sein Buch „Inside Steuerfahndung“ ist zugleich ein anekdotenreicher und erschreckender Einblick in das weitgehend unbekannte Feld der Steuerfahndung sowie in die hessische Steuerfahnder-Affäre, es ist gleichzeitig auch eine Abrechnung mit der Politik. ... " [NDS 8.6.11] "„Großes Unrecht geschehen“. Der Ex-Abteilungsleiter der Frankfurter Steuerfahndung, Frank Wehrheim, spricht im FR-Interview über die Zerschlagung seiner überaus erfolgreichen Abteilung und darüber, dass Warnungen vor Prüfungen in Großbanken gang und gäbe sind. ..." [FR 15.5.11] "Untersuchungsausschuss. Steuerfahnder bekommen keine Akteneinsicht. Dunkelheit statt Aufklärung: Der Vorsitzende des Steuerfahnder-Untersuchungsausschusses, Leif Blum (FDP), verweigerte den vier zwangspensionierten Steuerfahndern die Einsicht in wichtige Akten. ..." [FR 25.1.11]     Verdienstvoll hat der Stern 51, 2008, 30-, unter dem Titel "Eiskalt abserviert",  die Schweinerei, die mit Frankfurter SteuerfahnderInnen - Anonym (50), Rudolf Schmenger (47), Marco Wehner (38), Tina Feser (38), Heiko Feser (39), Frank Wehrheim (59) - betrieben wurde, aufgegriffen, dokumentiert und an den Pranger gestellt (>Zitat). Wieder einmal zeigt sich, dass psychiatrische Gutachter sich als willfährige Büttel für jedes Gefälligkeitsgutachten missbrauchen lassen. Ein Ministerium, das solches zulässt, befindet sich allerdings in bester Gesellschaft totalitärer Herrschaft. Das 3. Reich erscheint in vielerlei Hinsicht nicht nur nicht aufgearbeitet, sondern wieder auferstanden zu sein. Zitat: "Steuerfahndung Frankfurt: Eiskalt abserviert. Rudolf Schmenger, 47, zuletzt Amtsrat. Er wehrte sich gegen das Aus - und wurde per Gutachten für verrückt erklärt. Von Frauke Hunfeld. Als Ermittler holten sie für den Staat Millionen, auch bei den großen Banken. Doch plötzlich war Schluss. Plötzlich störten sie die Geschäfte und wurden als Querulanten aus dem Dienst gemobbt. Die Geschichte von Rudolf Schmenger und seinen Kollegen von der Steuerfahndung Frankfurt, die jetzt auf Gerechtigkeit hoffen.   ... [stern 19.12.8] Trotz Verurteilung vom Landgericht Frankfurt weiter berufen: 12.000 Euro Strafe. "Aufsehen erregte der im Sommer bekanntgewordene Fall, weil der Psychiater die Steuerfahnder im Interesse der hessischen Landesregierung dienstunfähig geschrieben haben soll Die Beamten hatten sich im Jahr 2001 gegen eine Amtsanweisung gewehrt, wonach Geldtransfers unter 500 000 Mark als steuerrechtlich unverdächtig einzustufen seien. Ein Psychiater ist wegen Gefälligkeitsgutachten im Auftrag des Landes Hessen zu einer Geldbuße von 12 000 Euro verurteilt und mit einem Verweis belegt worden. Das Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Gießen folgte in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil der Klage der Landesärztekammer Hessen, dass der Facharzt in vier Fällen gegen die ärztlichen Sorgfaltspflichten verstoßen habe. Aufgrund der fraglichen Gutachten waren vier Finanzbeamte des gehobenen Dienstes wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden, die als Steuerfahnder tätig waren. ..."  [AHN 19.11.9] [Az.: 21 K 1220/09 GLB] "Steuerfahnder-Prozess. Wer aufmuckt, ist ein Psycho-Fall. Ex-Steuerfahnder Rudolf Schmenger nimmt die Nachricht von der Verurteilung seines Peinigers nicht mit Jubel auf: "Im Vergleich zu dem Schaden, den dieser Arzt angerichtet hat, sind 12.000 Euro Bußgeld ein überschaubarer Betrag", sagt Schmenger. "Es sind Menschen diffamiert und Familien zerstört worden." Auch für den Staat sei der Schaden weitaus höher: "Vier bestens ausgebildete Steuerfahnder stehen nicht mehr zur Verfügung. .... " [FR 17.11.9]     Die [taz 20.11.9]  berichtet hierzu: "... Als sie plötzlich und für sie unerwartet durch einen Erlass von der Behördenleitung ausgebremst wurden, vermuteten sie, dass dies geschehe, weil ihre Aktivitäten nach dem Regierungsantritt der CDU nicht mehr gewollt seien. Sie fühlten sich aufs Abstellgleis geschoben und gemobbt.     Als sie sich mit allen rechtlichen Mitteln wehrten, mussten sie sich psychiatrischen Gutachten unterziehen und wurden nach Disziplinarverfahren als Querulanten wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand geschickt.     Das Verfahren gegen den Nervenarzt Thomas H. war von der Landesärztekammer angestrengt worden. H. hatte den Steuerfahndern attestiert, sie litten an Verfolgungswahn und "chronischen Anpassungsstörungen". Das Gericht kam jetzt zu dem Schluss, dass alle vier Gutachten, seinerzeit gefertigt im Auftrag des Versorgungsamtes und damit des Landes, "nicht entsprechend den fachlichen Anforderungen" erstellt worden seien.  ..."     Was wussten Hahn und Koch? TV-Kritik "HR-Gespräch Steuerfahnder", Wenn der Staatssekretär schreit. Vorhang auf zum kleinen rab- Fernseh- Untersuchungsausschuss, dem Stadtgespräch des Hessischen Rundfunks (HR): Da stehen sie alle im Scheinwerferlicht des Studios: Der Anwalt der Steuerfahnder, Otto Jäckel, der SPD-Landtagsabgeordnete Norbert Schmitt, der Personalrat des Finanzamtes Frankfurt 1, Andreas Just und der Staatssekretär des Finanzministeriums, Thomas Schäfer. Es wird eine überraschend spannende Dreiviertelstunde zu einem sehr sperrigen Thema: Finanzverwaltung, Beamtenrecht, Steuerhinterziehung, Mobbing und Politik.  [FR 20.1.10]
    Klaus Förster, der Steuerfahnder, der den Flick-Skandal aufeckte, in memoriam [SZ 6.2.0]
    Steuerhinterziehung > Liechtenstein-Prozesse, BGH, Steuersünder, pominente, Holzer & Agnes Hürland-Büning. "Bewährungsstrafe für Holzer. ... Der skandalumwitterte Lobbyist Dieter Holzer (67) ist in Düsseldorf zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht habe den geständigen Geschäftsmann wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig gesprochen, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag und bestätigte Medienberichte. Holzer hatte zuvor gestanden, der ehemaligen Verteidigungs-Staatssekretärin Agnes Hürland-Büning (CDU) bei der Hinterziehung von Steuern in Höhe von 1,7 Millionen Euro geholfen zu haben. Hürland-Büning selbst war für verhandlungsunfähig erklärt worden. Das Gericht bezog in die Strafe eine Verurteilung in Augsburg mit ein und erklärte wegen der langen Verfahrensdauer drei Monate für vollstreckt. Hürland-Büning hatte in der Regierung von Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) von 1987 bis 1991 gemeinsam mit Ludwig-Holger Pfahls (CSU) das Verteidigungsministerium unter verschiedenen Ministern geleitet. Danach war sie als Beraterin für den Thyssen-Konzern tätig. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat sie 1995 von Thyssen fast drei Millionen Euro (5,75 Millionen DM) für eine letztlich wertlose Beratung erhalten. Wofür das Geld tatsächlich floss, blieb unklar. .  ... " [KSA 4.2.9]
    Steuern  
      Steuern auch auf  Schein-Gewinne, die durch Betrug nie ausbezahlt wurden > Bundesfinanzhof. "Steuern für Madoff - Staat kassiert bei Opfern. Es klingt wie eine unglaubliche Geschichte. Doch das deutsche Steuerrecht ist bekanntlich  phantasievoll: Anleger müssen Steuern auf Gewinne auch dann bezahlen, wenn sie am Ende wegen Betrugs alles verloren haben.  ... " [MMnews 16.2.9]

    Steueroasen. Die Dokumentation von Phönix am 26.1.9 (11-12.00 Uhr) zur Steuerhinterziehung zeigt klar auf, dass Europa, besonders auch Deutschland nicht wirklich daran interessiert ist, einen ähnlichen Druck wie die USA auszuüben, um z.B. Liechtenstein durch Androhung von Bankschließungen zu zwingen. Europa und insbesondere auch Deutschland erlaubt Liechtenstein bislang, seine Scheinkooperation aufrecht zu erhalten, d.h. die Bundesregierung deckt die Steuerflucht. Tatsächlich hat Liechtenstein bis heute (26.1.9) das Steuerfluchtabkommen nicht unterschrieben.  
      Steueroasen Europa Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Schweiz.

    Steuersünder, prominente * Becker, Boris (berüjmter Tennisspieler [Q]) * Graf, Peter (Trainer und Vater der Tennisspielerin Steffi Graf [Q])  * Lambsdorff, Otto Graf (ehemaliger Bundeswirtschaftsminister [Q]) * Lindner, Patrick (Schlagersänger [Q]) * Pfahls, Ludwig-Holger (ehemaliger Verteidigungsstaatsekretär [Q]) * Quinn, Freddy (Schlagersänger [Q]) * Schmid, Andreas (einstiger Star der deutschen Medienfondsszene[Q]) * Schockemöhle, Paul (Springreiter, [Q]) * Würth, Reinhold (Patriarch der Würth-Gruppe [Q]) * Zumwinkel, Klaus (Postchef, [Q]) *
    Strafe und Strafmaß > Psychologie der Strafe.  
      Absonderliche Strafmaßbegründungen
      "Rechtssprechung Der Fall Torben P.: Hass macht milde. Torben P. wurde zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Seine Anwälte sind dagegen in Revision gegangen. Der Gymnasiast hatte in der Nacht zu Karsamstag, am 23. April 2011, im U-Bahnhof Friedrichsstraße den 29-jährigen Markus P. brutal angegriffen. Das milde Urteil gegen den U-Bahnschläger Torben P. begründete der Richter unter anderem mit der "reißerischen" Berichterstattung. Darf es sein, dass ein Straftäter in Watte gepackt wird, weil sich die Öffentlichkeit empört? „Menschenunwürdig“ hätten die Medien über den Angeklagten geschrieben, eine „schamlose Jagd“. Also, sagt der Richter, sei die Strafe auch wegen der reißerischen Presse zu mildern, obwohl der Angeklagte selbst mit seiner Tat den Anlass gegeben hatte und seine Schuld erwiesen war. Kann das noch gerecht sein? Einen Straftäter in Watte packen, weil sich die Öffentlichkeit empört? ..." [TS 24.9.11]

    Strafgesetzbuch§ 41 Geldstrafe neben Freiheitsstrafe 1 Hat der Täter sich durch die Tat bereichert oder zu bereichern versucht, so kann neben einer Freiheitsstrafe eine sonst nicht oder nur wahlweise angedrohte Geldstrafe verhängt werden, wenn dies auch unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters angebracht ist. 2 Dies gilt nicht, wenn das Gericht nach § 43a eine Vermögensstrafe verhängt. § 53 Tatmehrheit (1) Hat jemand mehrere Straftaten begangen, die gleichzeitig abgeurteilt werden, und dadurch mehrere Freiheitsstrafen oder mehrere Geldstrafen verwirkt, so wird auf eine Gesamtstrafe erkannt. (2) 1 Trifft Freiheitsstrafe mit Geldstrafe zusammen, so wird auf eine Gesamtstrafe erkannt. 2 Jedoch kann das Gericht auf Geldstrafe auch gesondert erkennen; soll in diesen Fällen wegen mehrerer Straftaten Geldstrafe verhängt werden, so wird insoweit auf eine Gesamtgeldstrafe erkannt. (3) 1 Hat der Täter nach dem Gesetz, nach welchem § 43a Anwendung findet, oder im Fall des § 52 Abs. 4 als Einzelstrafe eine lebenslange oder eine zeitige Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verwirkt, so kann das Gericht neben der nach Absatz 1 oder 2 zu bildenden Gesamtstrafe gesondert eine Vermögensstrafe verhängen; soll in diesen Fällen wegen mehrerer Straftaten Vermögensstrafe verhängt werden, so wird insoweit auf eine Gesamtvermögensstrafe erkannt. 2§ 43a Abs. 3 gilt entsprechend. (4) § 52 Abs. 3 und 4 Satz 2 gilt sinngemäß.
    Strauß, Franz Josef [und seine Kontakte zu faschistischen Diaktatoren]
    Strauß, Max [Verschwinden von Beweismitteln (Festplatten) aus der Augsburger Asservatenkammer]
    Stuttgart 21.
    Trennung Staat und Kirche Eine Trennung von Staat und Kriche, obwohl nach Artikel 138 (1) der Weimarer Verfassung, der auch als Artikel 140 in das Grundgesetz aufgenommen wurde, wird seit 1919 von der Politik und dem Bundesverfassungsgericht verschleppt. Das ist im Grunde Rechtsbeugung von höchster politischer und juristischer Stelle und daher offenbar nicht ahndbar . Das zeigt sich unter in den extremen Staatsleistungen, derzeit mindestens 19 Miiliarden Euro, die der Staat der Kirche außerhalb der rund 10 Milliarden Kirchensteuereinnahmen rechtswidrig gewährt. Dabei wird sogar eine erhebliche staatliche Subventionierung  für ethonzitäre Missionierungen über das Auswärtige Amt bezahlt.
    • "Neue Berechnungen. Staat stützt Kirchen mit Milliarden. Deutschlands Kirchen erhalten aus der Staatskasse jährlich rund 19 Milliarden Euro. Nach SPIEGEL-Informationen ist das wesentlich mehr als bislang bekannt. Die deutschen Kirchen, ihre Mitglieder und Wohlfahrtsverbände erhalten nach Informationen des SPIEGEL wesentlich höhere staatliche Zuschüsse als vielfach angenommen. Zu diesem Ergebnis kommt der Experte für kirchliche Finanzen, Carsten Frerk, in seiner neuen Publikation "Violettbuch Kirchenfinanzen", die nächste Woche veröffentlicht wird. ..." [Spiegel 6.11.10] [Kirchenfinanzen] [Frerk]

    Verfassungsbeschwerden, nicht angenommene zur Nazi-Rechtsprechung.
    Verfassungsbrüche. Afghanistankrieg, Nazirechtsprechung, Steuerfahnderskandale, Verfassungswidrige Haushalte (Steinbrück), Wiedervereinigung,"CCC-Analyse des Staatstrojaners. Programmierter Verfassungsbruch. Online-Durchsuchung: Mehr als das Verfassungsgericht erlaubt. Die Analyse staatlicher Überwachungssoftware durch den Chaos Computer Club hat Erschreckendes zutage gefördert: Die eigentlich nur zur Überwachung von Kommunikation gedachte Software erlaubt einen Vollzugriff auf den Rechner des Betroffenen. Das aber hat das Bundesverfassungsgericht untersagt. Hamburg - Die Hacker vom Chaos Computer Club konnten sich ein bisschen beißenden Spott über die Autoren des nun analysierten Stücks Überwachungssoftware nicht verkneifen: "Wir sind hocherfreut, dass sich für die moralisch fragwürdige Tätigkeit der Programmierung der Computerwanze kein fähiger Experte gewinnen ließ", heißt es in einem 20-seitigen Dokument, das der Computerclub nun veröffentlichte.  ..." [Spiegel 9.10.11]
    Bayern.
    • "Staatskanzlei hat gegen Verfassung verstoßen. Gericht stärkt Kontrollrechte der Opposition. Der Rüffel der Verfassungsrichter war deutlich: Die Bayerische Staatskanzlei hat im Umgang mit von ihr beauftragten Meinungsumfragen das Informationsrecht der Landtagsopposition verletzt und damit gegen die Bayerische Verfassung verstoßen. ..." [Main Post 7.6.11]

    Verschwinden (lassen) Akten, Beweismittel, Dokumente, Urkunden, Dokumente verschwinden (lassen) ist eine typische und bewährte Methode, Strafverfolgung zu behindern, zu erschweren und oft zu verunmöglichen. Das ist in diesem "Rechts-Staat" gang und gäbe.  > Aktenflucht im Bundesarchiv.
    Verschleppen Eine bewährte Methode, Verfahren so lange hinzuzuziehen, bis man sie vergessen hat oder wichtige Fristen abgelaufen sind. Das wird auch gerne in vermeintlich rechtsstaatliche Formen gekleidet, etwa wenn ein Untersuchungsausschuss oder Gutachter eingesetzt wird.  Das Ergebnis ist meist Entnervung, Verschleppung, Vernebelung. Diese Methode wurde auch von der Staatsanwaltschaft im Zumwinkelprozess praktiziert.  > Abwehrstrategien.
    Versetzungen - eine bewährte Methode, Strafverfolgung dem Kapitalauftrag anzupassen Lichtinghagen: "Dossier Staatsanwältin im Krieg. Sie hat Post-Chef Klaus Zumwinkel verhaften lassen - nun soll kurz vor Beginn des Prozesses Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen strafversetzt werden. Der Steuerfall des Jahres verkommt zu einem Schmierenstück aus Mobbing und Intrigen. ..." [FTD 15.12.8]
    Volksgerichtshof. (VGH) Von 570 Richtern und Staatsanwälten des VGH wurde nur ein einziger, Lautz, zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt, aber schon 1951 begnadigt. Da bleibt mir nur noch zu sagen: Ein Land, das solche Richter hat und duldet, braucht keine Feinde mehr. Zum Kontrast: Es gab nach dem Krieg (nach Friedrich 1998, S.572ff) immerhin 17 Verfahren gegen Denunzianten. Ein Arbeiter wurde 1948 in Berlin zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt, weil er einen Rentner denunzierte ... die Großen läßt man laufen und die Kleinen hängt man auf, weil eine Krähe der andern eben kein Auge aushackt.     [W] führt aus in: "Der Volksgerichtshof und die Nachkriegsjustiz. Der Bundesgerichtshof billigte 1956 den Angehörigen des Volksgerichtshofs das so genannte Richterprivileg zu, wonach keiner wegen Rechtsbeugung oder anderen Delikten verurteilt werden kann, wenn er sich an damals geltende Gesetze gehalten hat bzw. das Unrecht seines Tuns nicht erkannt hat. Zwar gab es gegen Ende der 60er Jahre mit dem Verfahren gegen Volksgerichtshof-Richter Hans-Joachim Rehse einen zaghaften bundesdeutschen Versuch zur strafrechtlichen Aufarbeitung des durch Volksgerichtshof begangenen Unrechts, doch verstarb der Angeklagte vor einem letztinstanzlichen Urteil. Die Berliner Staatsanwaltschaft erhob - nach Wiederaufnahme der Ermittlungen 1979 – am 6. September 1984 Anklage gegen einen früheren Beisitzer Freislers im 1. Senat des Volksgerichtshofes wegen vollendeten Mordes in 62 und wegen versuchten Mordes in 35 Fällen. Sie stellte im juristischen Ergebnis ihrer Ermittlungen fest, dass der Volksgerichtshof, jedenfalls seit dem Amtsantritt Freislers im August 1942, nicht mehr als ein ordentliches Gericht, sondern nur noch als Scheingericht anzusehen war. Noch im selben Jahr, vor Eröffnung des Hauptverfahrens, beging der 82-jährige Angeschuldigte Selbstmord. Die weiteren Ermittlungsverfahren mussten bis 1991 endgültig eingestellt werden, nachdem nunmehr verhandlungsfähige Beschuldigte nicht mehr vorhanden waren. Im Anschluss an diese Anklageerhebung hatte am 25. Januar 1985 der Deutsche Bundestag in einer politischen, juristisch unverbindlichen Entschließung den Volksgerichtshof einstimmig als „Terrorinstrument zur Durchsetzung nationalsozialistischer Willkürherrschaft“ bewertet und dessen Urteilen jede Rechtswirkung in der Bundesrepublik Deutschland abgesprochen. Rechtsverbindlich wurden die Urteile des Volksgerichtshofs und der Sondergerichte 1998 durch Gesetz aufgehoben.[1]     Bis auf Oberreichsanwalt Ernst Lautz, der 1947 im Nürnberger Juristenprozess von einem amerikanischen Militärgericht zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt wurde, wurde somit keiner der etwa 570 Richter und Staatsanwälte gerichtlich zur Rechenschaft gezogen. Vielmehr machten einige von ihnen in Westdeutschland sogar noch beachtliche Justizkarriere (laut Braunbuch von 1968):  
    • Hans-Dietrich Arndt: Senatspräsident beim Oberlandesgericht Koblenz
    • Dr. Robert Bandel: Oberamtsrichter in Kehl
    • Bellwinkel: Erster Staatsanwalt in Bielefeld
    • Dr. Erich Carmine: Amtsgerichtsrat in Nürnberg
    • Christian Dede: Landgerichtsdirektor in Hannover
    • Johannes Frankenberg: Oberamtsrichter in Münnerstadt
    • Dr. Andreas Fricke: Landgerichtsrat in Braunschweig
    • Dr. Wilhelm Grendel: Oberlandesgerichtsrat in Celle
    • Wilhelm Hegener: Amtsgerichtsrat in Salzkotten
    • Dr. Ferdinand Herrnreiter: Landgerichtsdirektor in Augsburg
    • Dr. Konrad Höher: Staatsanwalt in Köln
    • Dr. Rudolf Indra : Landgerichtsrat in Gießen
    • Helmut Jaeger: Oberlandesgerichtsrat in München
    • Dr. Leo Kraemer: Oberstaatsanwalt in Köln
    • Hans Werner Lay: Oberlandesgerichtsrat in Karlsruhe
    • Dr. Heinz Günter Lell: Oberstaatsanwalt
    • Dr. Alfred Münich: Senatspräsident beim Oberlandesgericht München
    Oberreichsanwalt Lautz wurde bereits nach weniger als vier Jahren begnadigt und in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Pension bedacht. Die Witwe Freislers erhielt über Jahrzehnte eine erhöhte Altersversorgung, da laut zuständigem Versorgungsamt ihr im Krieg verstorbener Mann in der Bundesrepublik seine Juristenkarriere fortgesetzt hätte - eine Argumentation, die kaum widerlegt werden kann."
    Vorbilder. Vorschläge.
    VW. [Nutten-, Bestechungs- und Korruptionsaffäre] [W.VW-Korruptions-Affäre]
    • Chronologie der VW-Affäre 25.6.5 bis 31.3.6 [NDR 21.2.6]
    • Sexbelege und Lügengeschichten. [F.A.Z., 16.11.2005, Nr. 267 / Seite 2]
    • Zweiklassen-Strafjustiz? [Zeit 22.2.8 ]
    Der einstige Bundesverdienstkreuzträger, Erfinder der Hartz-IV-Entwertungsgesetze, Peter Hartz wird wie üblich in diesem "Rechtsstaat" nur zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt.
    Werbung.  > Information statt Werbung, Bankenwerbung, Snyder, Lit-Links. Das Bundesverfassungsgericht urteilte (Quelle): Werbung mit schockierenden Bildern von ölverschmierten Enten, Kinderarbeit oder Aids-Kranken ist nicht verfassungswidrig und erlaubt - damit der Verbraucher noch mehr negativ erregt, getäuscht, beeinflusst und verführt werden kann, um der Luft- und Seifenblasenwirtschaft eines völlig enthemmten, jeglicher vernünftiger Realität entrückten Konsum- und Wachstumswahns auch noch die "rechtliche" Legitimation zu verschaffen. Hier ist nun endgültig alles aus den Fugen geraten und es herrscht der homo oeconomicus pur. Quelle: BVG 2000-12-12 BVR 1762/95 Rechtsbereich/Normen: Einstellung in die Datenbank: 2001-01-24. Bearbeitet von: Markus Baum  Quelle: NJW 2001, 91.
    Whistleblower Whistleblower sollten staatlich, rechtlich und psychoszial geschützt sein. Doch das Gegenteil ist in diesem sauberen Rechtsstaat der Fall.  
    • "Geächtete "Whistleblower". Die Denunzianten vom Dienst. Psst, streng geheim! Wann muss man schweigen, wann reden? Mitunter geht es in Unternehmen und Behörden kriminell zu. Wer von krummen Touren erfährt und darüber spricht, kann sich moralisch für einen Orden qualifizieren. Und gleich am nächsten Tag entlassen werden. Denn rechtlich sind "Whistleblower" kaum geschützt und gelten ihren Chefs oft als Verräter. ..." [Spiegel 31.5.11]

    WiedervereinigungDas Grundgesetz macht in Artikel 146 klare Ausführungen, wie bei und nach der Wiedervereinigung zu verfahren ist:  
    Art 146
    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
    Das interessiert in diesem Land aber nur sehr wenige, am wenigsten offenbar das Bundesverfassungsgericht. Die Politik hatte natürlich Angst, dass in die neue Verfassung des wiedervereinigten Deutschlands zu viele sozialistische Einflüsse Einkehr finden könnten und daher organisierte man die Wiedervereinigung durch "Beitritt" nach dem alten Artikel 23 GG und "vergaß" anschließend Artikel 146.  
    Alter Artikel 23 GG 
    Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württernberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen. 
       Anmerkung: Der Artikel 23 GG wurde geändert, er hat seine Schuldigkeit getan. Aber Artikel 146 wurde bis jetzt - nach bald 20 Jahren des Mauerfalls - nicht erfüllt; und es sieht auch nicht so aus, als sollte er in absehbarer Zeit erfüllt werden. Rechtsstaat? 
    Querverweise Wiedervereinigung: Verfassungsgeschichten 19.5.1999: Die Wiedervereinigung: Abschied vom Grundgesetz? Von Harald Kleinschmidt.  Art. 146 des Grundgesetzes bestimmte in seiner ursprüng-lichen Form, die Verfassung verliere ihre Geltung, wenn sich das gesamte deutsche Volk in freier Selbstbestimmung eine neue Verfassung gebe. Hatte sich deshalb das Grundgesetz mit der Wiedervereinigung 1990 erledigt? [O] 40 interessante Fragen eines poliitschen Künstlers ("Werner aus dem Paradies") an den Bundespräsidenten zum Status Deutschlands: [PDF]
    Wiesheu ... und ein 60.000 DM Gutachten.
    Würth, Reinhold (Patriarch der Würth-Gruppe) "Im Mai 2008 wurde bekannt, dass sich der Unternehmer zuvor mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Geldstrafe auf die Einstellung eines Verfahrens wegen Steuerhinterziehung geeinigt hatte.  ..."  [ftd 26.1.9]
    Zimmermann ("Old Schwurehand"). "Der in der Spielbankenaffäre ebenfalls angeklagte CSU-Generalsekretär Friedrich Zimmermann wurde in einem anschließenden Verfahren 1960 wegen fahrlässigen Falscheides zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Zimmermann hatte bestritten, außer mit Freisehner auch mit einem anderen Konzessionär Kontakte gehabt zu haben, was widerlegt worden war. Ein weiteres Gericht hob aufgrund eines ärztlichen Attestes seine Strafe später auf. Laut dem Attest hatte er am Tage seiner unglaubwürdigen Aussage eine ihn beeinträchtigende Blutunterzuckerung und sei in Folge einer Überfunktion der Schilddrüse geistig vermindert leistungsfähig gewesen." [W14.2.9Spielbankaffäre; W14.2.9Biographie]
    Zivilcourage.
    ZPO § 522 Abs. 2 Dieser Paragraph 522 ZPO, Abs. 2, der 2001 zu Gunsten der Versicherungswirtschaft für ärztliche Behandlungfehler (> Iatrogenie; Patient ohne Rechte) gegen die Opfer und ihre elementaren Grundrechte eingeführt wurde, zeigt eindringlich, wie in diesem "Rechtsstaat" auf allen und besonders höchsten Ebenen elementares Recht in Unrecht verdreht wird Abruf 20.1.11 (fett RS):  "§ 522 Zulässigkeitsprüfung; Zurückweisungsbeschluss (1) Das Berufungsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Berufung an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Berufung als unzulässig zu verwerfen. Die Entscheidung kann durch Beschluss ergehen. Gegen den Beschluss findet die Rechtsbeschwerde statt. (2) Das Berufungsgericht weist die Berufung durch einstimmigen Beschluss unverzüglich zurück, wenn es davon überzeugt ist, dass  1.  die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat,  2.  die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und  3.  die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordert. Das Berufungsgericht oder der Vorsitzende hat zuvor die Parteien auf die beabsichtigte Zurückweisung der Berufung und die Gründe hierfür hinzuweisen und dem Berufungsführer binnen einer zu bestimmenden Frist Gelegenheit lungnahm geb geben. Der Beschluss nach Satz 1 ist zu begt zu begründen, soweit die Gr�ür d ie Zurückweisung nicht bereits in dem Hinweis nach Satz 2 enthalten sind. (3) Der Beschluss nach Absatz 2 Satz 1 ist nicht anfechtbar. Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses (Zivilprozessreformgesetz - ZPO-RG) vom 27.07.2001 (PDF-Format BGBl. I S. 1887) m.W.v. 01.01.2002."  
    Zumwinkel "Justiz-Irrtum zu Zumwinkels Gunsten. Einen Tag zu spät hat die Staatsanwaltschaft einen Brief abgeschickt. Deshalb ist ein Teil der Vergehen, derer Zumwinkel angeklagt ist, verjährt. Nun liegt die beanstandete Steuersumme unter einem wichtigen Richtwert. ... "   [NZ 2.12.8]  > Bestverdiener..., Lichtinghagen,     Anmerkung einer kritischen LeserIn: "Beim genaueren Lesen fällt auf, dass die Überschrift nicht ganz korrekt ist. Die Staatsanwaltschaft hat den Brief tatsächlich unentschuldbar spät abgeschickt. Doch das genügte nicht, um die Verjährungsfrist wirksam werden zu lassen. Dazu musste das Gericht außerdem noch eine (laut Staatsanwaltschaft in anderen Fällen durchaus übliche) rechnerische Zustellzeit von drei Tagen auf einen Tag verkürzen. Ergebnis: "Weitere Fälle von 1986 bis 2001 würden nicht verfolgt. Die hinterzogene Summe, wegen der er angeklagt wird, fällt damit um rund 200.000 Euro auf knapp eine Million Euro - und damit unter den Richtwert, ab dem nach einem Bundesgerichtshof-Urteil vom Dienstag in der Regel Gefängnisstrafen ohne Bewährung fällig werden."     Zumwinkel Urteil am 26.1.2009 vor dem Bochumer Landgericht. Erwartungsgemäß wurde Zumwinkel zu einer Bewährungs- und Geldstrafe von nur einer Million Euro verurteilt. Angeblich habe es keinen Deal gegeben, doch alle wissen es natürlich besser. Zum x-tenmal zeigt sich, wer reich und mächtig ist oder der Justiz angehört, hat mit milden Urteilen, die in gar keinem Verhältnis zum volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schaden stehen.
    Zweierlei Maß. > Rechtsverdreher. > Schneider. > Vor dem Gesetz sind alle gleich ist wohl neben der Unabhängigkeit der Justiz das wichtigste Rechtsprinzip überhaupt. Doch dieses Prinzip wird tagtäglich verletzt, was in dem geflügelten Wort, die Großen lässt man laufen und die Kleinen hängt man auf, sehr deutlich zum Ausdruck gebracht wird: Amigos werden ganz anders behandelt. Die extreme Milde gegenüber Wirtschaftskriminellen die extreme wirtschaftliche Schäden anrichten steht in einem krassen Missverhältnis zur extremen Härte, mit den Hartz-IV Verstöße oder kleine Eigentumsdelikte geahndet werden.

    Literatur (Auswahl) IP-GIPT: Literaturliste Fehler, Irrtum, Mängel, Rechtsbeugung, Missbrauch in Kriminologie und Justiz. > Checkliste Korruption.  
    • Angermund, R. (1990). Deutsche Richterschaft 1919-1945. Frankfurt a. M.: V?.
    • Ausschuss für Deutsche Einheit (1959). Wir klagen an. 800 Nazi-Blutrichter - Stützen des Adenauer-Regimes. Berlin W8: V?
    • Avenarius, Hermann (1985). Kleines Rechtswörterbuch. Freiburg: Herder.
    • Diestelkamp, B. & Stolleis, M. (1988). Justizalltag im Dritten Reich. Frankfurt a. M.: V?.
    • Dörner, B. (1998).  Heimtücke: Das Gesetz als Waffe. Kontrolle, Abschreckung und Verfolgung in Deutschland 1933-1945. Paderborn: V?.
    • Fieberg, G. (1984).  Justiz im nationsozialistischen Deutschland. Köln: V?.
    • Frei, Norbert (2001, Hrsg.). Karrieren im Zwielicht. Hitlers Eliten nach 1945: Das Buch zur ARD-Fernsehserie. Frankfurt: Campus. Begleitbuch zur 6-teiligen Fernsehserie der ARD 2002. 2003 als dtv Taschenbuch unter dem Titel "Hitlers Eliten nach 1945" erschienen.
    • Friedrich, Jörg (1984). Die kalte Amnestie. NS-Täter in der Bundesrepublik. Frankfurt aM: Fischer.
    • Friedrich, Jörg (1983). Freispruch für die Nazi-Justiz. Reinbek: Rowohlt.
    • Glienke, Stephan Alexander (2008). Die Ausstellung „Ungesühnte Nazijustiz“ (1959-1962).[1] Zur Geschichte der Aufarbeitung nationalsozialistischer Justizverbrechen. Baden-Baden: Nomos Verlag. ISBN 978-3-8329-3803-1
    • Gritschneder, Otto (1998). Furchtbare Richter. Verbrecherische Todesurteile deutscher Kriegsgerichte. München: C.H. Beck.
    • Grüttner. M. (1995). Studenten im Dritten Reich. Paderborn/München/Wien: V?.
    • Güstrow, D. (1981).  Tödlicher Alltag - Strafverteidiger im Dritten Reich. Berlin: V?.
    • Hellmer, Joachim (1959). Das Fischer Lexikon Recht. Frankfurt Fischer
    • Hillermeier, H. (1980, Hrsg.). Im Namen des deutschen Volkes - Todesurteile des Volks-gerichtshofs. Darmstadt und Neuwied: V?.
    • Hoffmann, Hilmar (1987, Hrsg.). Gegen den Versuch, Vergangenheit zu verbiegen. Eine Diskussion um politische Kultur in der Bundesrepublik aus Anlaß der Frankfurter Römerberggespräche 1986. Frankfurt a.M.: Athenäum. [Mit Beiträgen von R. Augstein, W. Boehlich, M. Broszat, G.A. Craig, E. Demski, I. Drewitz, J. Habermas, H. Hoffmann, D. Kramer, H. Mommsen, W.J. Mommsen, J. Semprun.]
    • Kastner, Der Nürnberger Juristen-Prozess 1947 [Online]
    • Knopp, G. (1998). Hitlers Helfer. Täter und Vollstrecker. München: V?.
    • Koch, H. W. (1998). Volksgerichtshof - Politische Justiz im Dritten Reich. München: V?.
    • Messerschmidt, Manfred  (2005). Die Wehrmachtjustiz 1939-1945, Paderborn: Schöningh. ISBN 978-3-506-71349-0. [R]
    • Messerschmidt, Manfred (2006). Militarismus, Vernichtungskrieg, Geschichtspolitik. Zur deutschen Militär- und Rechtsgeschichte, Paderborn: Schöningh. ISBN 978-3-506-75658-9. [R]
    • Müller, Ingo (1987). Furchtbare Juristen. Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz. München: Kindler.
    • Nationalrat der Nationalen Front des Demokratischen Deutschland & Dokumentationszentrum der Staatlichen Archivverwaltung der DDR (1968). Braunbuch. KRIEGS- UND NAZIVERBRECHER IN DER BUNDESREPUBLIK UND IN WESTBERLIN.  STAAT • WIRTSCHAFT • VERWALTUNG • ARMEE • JUSTIZ • WISSENSCHAFT. Berlin: Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik. Reprint 2002: > Podewin  [Online] [R]
    • Ortner, H. (1995). Der Hinrichter. Roland Freisler - Mörder im Dienste Hitlers. Göttingen: V?.
    • Podewin, Norbert  (1968). Braunbuch - Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik und Berlin (West). Berlin: V?
    • Redaktion Kritische Justiz (1983-84, Hrsg.). Der Unrechts-Staat - Recht und Justiz im Nationalsozialismus. 2 Bde. Baden-Baden: V?.
    • Schenk, Dieter (2001). Auf dem rechten Auge blind. Die braunen Wurzeln des BKA. Köln: Kiepenheuer & Witsch.
    • Senfft, Heinrich (1988). Richter und andere Bürger. 150 Jahre politische Justiz und neudeutsche Herrschaftspublizistik. Nördlingen: Greno.
    • Staff, I. (1978, Hrsg.). Justiz im Dritten Reich. Frankfurt: V?.
    • Ule, C.H. (1987). Beiträge zur Rechtswirklichkeit im Dritten Reich. Berlin: V?.
    • Vogel, Rolf & Kempner, M.W. (1969). Ein Weg aus der Vergangenheit. Eine Dokumentation zur Verjährungsfrage und zu den NS-Prozessen. Frankfurt a. M.: Ullstein.
    • Vollnhals, Clemens (1991, Hrsg). Entnazifizierung. Politische Säuberung und Rehabilitierung in den vier Besatzungszonen 1945-1949. München: dtv dokumente.

    Links (Auswahl: beachte).
    Glossar, Anmerkungen und Endnoten: ___ klare direkte Sprache. Sofern Persönlichkeiten angegriffen werden, werden sie in ihrer funktionalen Rolle oder als RepräsentantInnen und nicht als individuelle Menschen attackiert. Natürlich können z.B. CIA-Gangster oder Wirtschaftskriminelle der Deutschland AG auch gute Menschen, Eltern, Freunde oder Nachbarn sein. > GIPT-Manifest. ___ Anklagepunkte im Nürnberger Juristen-Prozess 1947. Die Anklagepunkte waren (in Kurzform): 1. Verschwörung zu Kriegsverbrechen oder  Verbrechen gegen die Menschlichkeit. 2. Kriegsverbrechen. 3. Verbrechen gegen die Menschlichkeit. 4. Mitglied einer verbrecherischen Organisation. [Quelle und mehr] ___ DDR-Material.  > bibliogr.  
    Aus der Tatsache, dass die DDR-Führung starke propagandistische Interessen hatte, das konkurrierende Wirtschaftswunder Deutschland Adenauers schlecht zu machen, lässt sich nicht folgern, dass die Daten frisiert, gefälscht oder ganz falsch sind. Tatsächlich war es ja kein grundsätzliches Problem, die in der Schrift bekannt gemachten Namen und Daten zu überprüfen. Da die gesamte Führungsschicht der Adenauerära von Nazis, Exnazis, ihren Apparatschiks und opportunistischen Mitläufern durchsetzt war, und ganz besonders die bundes- republikanische Justiz, war man natürlich bestrebt, dieser Veröffentlichung durch die Bewertung als bloße Propaganda ihre erschütternde Brisanz zu nehmen. Unabhängige Nachprüfungen des vergleichbaren Braunbuchs von 1968 ergaben aber eine außergewöhnlich geringe Fehlerrate von <1%. Aber trotz der propagandistischen Motivation, die im Westen nicht minder vorhanden war und praktiziert wurde, handelt es sich hier um ein außerordentlich wichtiges und wertvolles Dokument schon deshalb, weil die Anschuldigungen grundsätzlich prüfbar sind. Das können Sie z.B. für S. 13 selbst machen: 
    Anmerkung: "früher" meint hier zur NS-Zeit, also bis um das Kriegsende 1945. "heute" meint Zeit nach dem Krieg bis 1959, Ausgabejahr der Broschüre.     Querverweise: Wikipedia: Ungesühnte Nazi-Justiz [W], Juristenprozess [W], NS Prozesse (zu Verbrechen im Nationalsozialismus): [W], Furchtbare Juristen [W], Aufhebung von NS-Unrechtsurteilen [W], Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege 1998, 2002 [W], Volksgerichtshof [W], Sondergerichte der NS-Zeit [W], Braunbuch [W] Original-Online-Version des Braunbuchs von 1968 [O] ___ Schweizer Käse Metapher. Die Schweizer-Käse-Metapher - Recht mit vielen Löchern - drückt meine Meinung zur Rechtsstaatsmetapher nur unvollkommen und zu grob aus. Besser trifft es folgendes weiß-grau-schwarzes Sprenkel-Bild mit folgender Symbolik: Schwarz :=  Unrecht. Grau := Vermischtes, teilweise Recht, teilweise Unrecht. Weiß := Recht. Dunkel und hell := mehr oder weniger.  
    Deutung: Der rechte obere Quadrant zeigt ziemlich viel Anthrazit und Schwarz (BGH, BVerG mit ihren Nazi-Urteilen), links unten ist ein heller Quadrant, der viel Recht symbolisiert, keine schwarzen Bereiche. Die beiden anderen Quadranten repräsentieren ein "normales" Mittelfeld an Recht- und Unrechtsprechung. 
    Rechtsstaaten könnte man interpretieren als solche, die mehr weiß als grau und wenig  schwarz enthalten und hierbei grundlegende Prinzipien beachten, z.B.: unveräußerliche Menschenrechte, Gleichheit vor dem Gesetz, echte Gewaltenteilung, Verhältnismäßigkeit der Mittel, ausreichende Rechtsmittel und Verteidigungsmöglichkeiten, Öffentlichkeit, angemessene Beweisanforderungen, Verständlichkeit der Gesetze, Verordnungen und Anwendungen (Urteile, Beschlüsse, Erlasse). 
    ___
     

    Moral und Kultur sind nur Makulatur, wie alle Krisen, Umbruch- und Kriegszeiten zeigen - und die Tragödie und das Versagen der Guten war immer, dass sie viel zu selten schlecht genug waren, um gut genug gut sein zu können. 

    Querverweise Standort: Kapitalrecht - Justizkritik. * IN-KIR: Dokumentation von Affären, kriminellen Machenschaften, Inkompetenz und Versagen. Überblick Forensische Psychologie in der IP-GIPT. Überblick Politische Psychologie in der IP-GIPT *
    Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": site:www.sgipt.org
    z.B. Recht Justiz Kritik site:www.sgipt.org
    * Dienstleistungs-Info. *

    Zitierung Sponsel, Rudolf  (DAS). Unrecht im Namen des Rechts: Kapitalrecht - Justizkritik. Dokumente und Materialien zum Thema Unrecht im Namen des Rechts, ermöglicht, gedeckt und gefördert durch Politik, Macht und oberfaule Eliten. IP-GIPT. Erlangen: http://www.sgipt.org/politpsy/recht/KapRech0.htm Copyright & Nutzungsrechte Diese Seite darf von jeder/m in nicht-kommerziellen Verwertungen frei aber nur original bearbeitet und nicht  inhaltlich verändert und nur bei vollständiger Angabe der Zitierungs-Quelle benutzt werden. Das Einbinden in fremde Seiten oder Rahmen, die die Urheberschaft der IP-GIPT nicht jederzeit klar erkennen lassen, ist nicht gestattet. Sofern die Rechte anderer berührt sind, sind diese dort zu erkunden. Sollten wir die Rechte anderer unberechtigt genutzt haben, bitten wir um Mitteilung. Soweit es um (längere) Zitate aus  ...  geht, sind die Rechte bei/m ... zu erkunden oder eine Erlaubnis einzuholen.

    Ende  Unrecht im Namen des Rechts: Kapitalrecht - Justizkritik_Service_ Überblick_ Relativ Aktuelles_Rel. Beständiges Titelblatt_ Konzept_ Archiv_ Region_Mail:_sekretariat@sgipt.org_ __Wichtiger Hinweis zu Links und Empfehlungen

    korrigiert: 15.02.09 irs

    Änderungen wird gelegentlich überarbeitet, ergänzt und vertieft * Anregungen und Kritik willkommen 20.10.11    40 interessante Fragen eines poliitschen Künstlers an den Bundespräsidenten zum Status Deutschlands. 19.10.11    Bundestrojaner. 08.10.11    Justizirrtum. 27.09.11    Bundesgerichtshof: Lehman-Fehlurteil 27.08.11    EU Europäische Union * EZB Europäische Zentralbank * Pacta sunt servanda * SEK - Sonder-Einsatz-Kommando: unverhältnismäßige Einsätze * Jetzt reden die Fahnder * Barschel wurde ermordet" * 13.06.11    Neue Stichworte: Verfassungsbrüche, Whistleblower. 29.04.11    Arbeitsgericht Nürnberg gibt Quasi-Erpressung des BND und Arbeitsgebers recht. * Geheimdienste * 01.04.11    Statistik deutscher Rechtspflege. 24.01.11    Bundesverfassungsgericht und Gewaltentrennung. 21.01.11    ZPO § 522 Abs. 2. 16.01.11    Staatsterrorismus. 13.11.10    Trennung Staat und Kirche seit dem Verfassungauftrag von 1919 unterlaufen. 25.10.10    "Das Auswärtige Amt war eine "verbrecherische Organisation". 09.10.10    Kartellrecht. 29.09.10    Link: Fehlurteil BVerfG vom 9.2.10 zur Hartz IV. Bedarfsberechnung. 18.09.10    Neues Stichwort: Stuttgart 21. 20.08.10    Neues Stichwort: Richter-Kriminalität. 16.08.10    Bundesverfassungsgericht: Haushaltsnotlage, Sachsen-Skandal. 07.08.10    Bagatellverfahren aufgenommen. 16.07.10    Ex- IKB Chef Ortseigen Skandal-Urteil. 21.04.10    Bock-Gärtnerphänomene in der deutschen Justiz. 20.04.10    Neuer Steuerskandal in Hessen. 22.01.10    Kündigungsschutz und Altersgrenze. 03.01.10    Justizreform. 22.12.09    Steuerfahnderdiskriminierung in Hessen,  Link: Was wussten Koch und Hahn? 15.12.09    Stichwort Rechtsmissbrauch, Literaturliste Rechtsmissbrauch. 01.11.09    Lobbyismus. 07.08.09    Neue Richtervereinigung. 26.07.09    Nachträge Nachkriegseliten (IG-Farben Manager) 05.06.09    Fälschung der Arbeitsmarktstatistik, Kirchenpriviledien. 21.05.09    Recht, Positives Recht und Naturrecht. 21.03.09    Querverweise Steueroasen. 18.03.09    Die gegenwärtige Wirtschaftskrise ist eine Krise des Rechts. 08.03.09    Schneider Immobilienskandal. 26.02.09    Boni statt Mali, "Bundeslöschtage", Cross-Border-Leasing, Gewaltenteilung auf dem Papier, Im Namen des Volkes, Oligarchie, Public Private Partnership, Pervertierung des Leistungsprinzips, Staatsverschuldung * 24.02.09    Kreditabtretung. 23.02.09    Leuna: das System Leuna. 20.02.09    Beispiel Rechtsverdrehung bei Zumwinkel, Prominente Steuersünder. 19.02.09    Heuschreckenrecht Beispiel Märklin, Schweiz. 17.02.09    Steuerhinterziehung: Holzer & Agnes Hürland-Büning, Puvogel u.a. Erg. 15.02.09    Überarbeitung Editorial. Nachträge/ Ergänzungen:Eigentum verpflichtet, Entnazifizierung, Literatur, Justiz und Rechtsstaat, Volksgerichtshof, DDR-Material, Rückwirkungsverbotund Rentenbetrug durch Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot, 12.02.09    Ergänzungen Nazijuristen. 11.02.09    Bundesfinanzhof: Doppelter Betrug ...  Rentenbetrug durch Risikoverschleierung ... 09.02.09    Chemie-Schäden:Holzschutzmittel-Vergiftungen. 07.02.09    In memoriam Steuerfahnder Klaus Förster: Aufdeckung des Flick-Skandals. 02.02.09    Neue Stichworte: Arbeitssituation und Arbeitsrecht, Wiedervereinigung; Ergänzungen. 31.01.09    Entnazifizierung u.a. Ergänzungen. 30.01.09    Steuerfahndung: Frankfurter Psychopathologisierungen. 27.01.09    Insolvenzrecht gegen Arbeitnehmer, Hartz-IV, Nazi-JuristInnen  u.a. Nachträge 26.01.09    Aufnahme Stichwort Werbung, Zumwinkel Urteil u. weitere Einträge. 24.01.09    Nachträge, Ergänzungen.