Der Bedarf meinerseits bestand schon seid dem 11.03.2011,nachdem mir die
Krankenkasse BKK Gesundheit vorsätzlich fahrlässig das Krankengeld
verweigerte! Bis Ende August 2011 war ich also aufgrund einer akuten
Erschöpfung arbeitsunfähig - und persönliche Finanzmittel waren nicht
verfügbar!Was dem Jobcenter Northeim nachweislich bekannt war!
Und seid dem 20.03.2012 das gleiche nazistische Spielchen vom Jobcenter:
An diesem Tag ist das Krankengeld(Ende August 2011 wurde mir wieder
Krankengeld gewährt und dieses wurde Ende August nachgezahlt!
= Bei Klage vor dem Sozialgericht Hildesheim hat Jobcenter-Vertreter
nachweislich vorsätzlich gelogen:
Seidher kommt das Landessozialgericht nicht zur Behandlung meiner Berufung:
schon seid 5 Monaten!
= Heute morgen hole ich Schreiben des Landessozialgericht Niedersachsen
aus dem Briefkasten:
Gerichtspräsident III verspricht darin zügige Bearbeitung!
ALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist
verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen
oder Monate später.Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger
des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern.
§ 17 SGB I bestimmt, dass das Jobcenter verpflichtet ist darauf hinzuwirken,
dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer
Weise, umfassend und zügig erhält.Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II ist der
Leistungsträger des SGB II verpflichtet, die dem Bedürftigen zustehenden
Leistungen monatlich im Voraus zu erbringen.
(Quelle SGB II/ Hartz IV Forum)
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
Krankenkasse BKK Gesundheit vorsätzlich fahrlässig das Krankengeld
verweigerte! Bis Ende August 2011 war ich also aufgrund einer akuten
Erschöpfung arbeitsunfähig - und persönliche Finanzmittel waren nicht
verfügbar!Was dem Jobcenter Northeim nachweislich bekannt war!
Und seid dem 20.03.2012 das gleiche nazistische Spielchen vom Jobcenter:
An diesem Tag ist das Krankengeld(Ende August 2011 wurde mir wieder
Krankengeld gewährt und dieses wurde Ende August nachgezahlt!
= Bei Klage vor dem Sozialgericht Hildesheim hat Jobcenter-Vertreter
nachweislich vorsätzlich gelogen:
Seidher kommt das Landessozialgericht nicht zur Behandlung meiner Berufung:
schon seid 5 Monaten!
= Heute morgen hole ich Schreiben des Landessozialgericht Niedersachsen
aus dem Briefkasten:
Gerichtspräsident III verspricht darin zügige Bearbeitung!
ALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist
verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen
oder Monate später.Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger
des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern.
§ 17 SGB I bestimmt, dass das Jobcenter verpflichtet ist darauf hinzuwirken,
dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer
Weise, umfassend und zügig erhält.Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II ist der
Leistungsträger des SGB II verpflichtet, die dem Bedürftigen zustehenden
Leistungen monatlich im Voraus zu erbringen.
(Quelle SGB II/ Hartz IV Forum)
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch