Mittwoch, 13. Juni 2012

Strafanzeige gegen Staatsanwalt Wollenweber !

      poststelle@pi-hi...     Strafanzeige gegen St...     13.06.12 14:12   
neu poststelle@pi-hi...     Dokumente! Strafanzei...   13.06.12 14:23    392kb


Thomas Karnasch,unabhängiger international anerkannter Philosoph

An die Polizei Hildesheim
Betrifft:
Auch Staatsanwaltschaft Hildesheim leistet wieder Offenbarungs-Eid ab!

Auch dieses Schreiben einer Justiz-Behörde sieht ernsthaft nach gestörter
Persönlichkeit aus: vorsätzliche Strafvereitelung im Amt
1.
Wurde absichtlich das vermeintliche Datum des Tat-Zeitpunkts verfälscht:
Das betreffende Gerichtsverfahren vor dem Sozialgericht Hildesheim fand
nämlich nachweislich am 22.03.2012 statt !!!
= Und dabei hat dieser Elias beinah auf Geheiß des angeblichen Sozialrichters
Rühling auch noch gleich zweimal vorsätzlich bei Gericht falsches Zeugnis abgelegt !!!
2.
Da es sich dabei um den Vertreter des Jobcenter Northeim(Elias) handelt,
wäre zudem die Staatsanwaltschaft Göttingen zuständig !!!
= Ständig heißt es nämlich:"...sind an gesetzliche Zuständigkeiten gebunden..."
3.
Hätte natürlich und selbstverständlich weiter ausgeführt werden müssen,dass
es sich bei dem Ort des Geschehens um eine Gerichtsverhandlung am
Sozialgericht Hildesheim handelt !!!
4.
Bei dem vorsätzlich von der Staatsanwaltschaft Hildesheim(Staatsanwalt
Dr. Wollenweber)falsch angegebenen Datums des Tat-Zeitpunkts konnte
demnach natürlich auch nichts festgestellt werden !!!
5.
Hätte auch Wollenweber die eigene Vorgehensweise in Vorgangspunkten
unterteilt dezidiert anführen müssen !!!
= Aber da er offensichtlich nichtmal 3 Minuten für die von vorneherein
abgemachte Vorgehensweise an Zeit aufgewendet hat,kann es natürlich
auch keine eingehendere Angaben über dessen Vorgehensweise geben.
6.
Weiter hätte Wollenweber Elias dahingehend befragen müssen,ob dieser
schon öfters als Vertreter beim Sozialgericht Hildesheim im Auftrage des
Jobcenter Northeim aufgetreten ist !!!
7.
Hätte dieser das bejaht,dann hätte Wollenweber den schlimmstenfalls
chronisch unredlichen Elias mit deutlichen Worten dahingehend belehren
müssen,dass er bei derart mitunter sogar existenziellen Zusammenhängen für
die Kläger,im Falle der Falschaussage mit empfindlichen Konsequenzen zu rechnen hat !!!





































In was für einem Land leben wir hier eigentlich ???
= Schein-Demokratie,aber in welchem Ausmaße ???
Siehe Anlagen!

























Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

Dienstag, 27. März 2012
Unglaublich: Jobcenter Vertreter lügt und betrügt sogar bei Gericht

Unglaublich: Ein ordentliches Sozialgericht verlässt sich auf die Angaben der
Gegenseite(...).Dabei hätte der verantwortliche Richter nur einen kleinen
Blick in die von mir ans Sozialgericht übermittelten Unterlagen werfen
müssen: Auf Ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ist immer das
Anfangsdatum und das aktuelle Datum angegeben.Und bei einem normaler-
weise maximal möglichen Krankengeldbezug von 78 Wochen,hätte doch
ersichtlich sein müssen,dass das Krankengeld voraussichtlich bis zum 21.03.
2012 gezahlt wurde,weil die 78 Wochen aufgrund des Krankengeldbezugs
seit dem 20.09.2010 an diesem Tage würde auslaufen !!!

= Auch die doch vom Gericht zu tätigende Nachfrage auf Beweise für deren
Vorbringen,fehlt erstaunlicherweise in diesem Schriftsatz des Sozialgericht zur Urteilsbegründung.

= Ebenso bei der perfiden Behauptung,mein Bruder würde mit mir zusammen
in diesem Haus wohnen,fehlt die Angabe der doch zwingend vom Gericht
vorzunehmenden Nachfrage nach beweisenden Unterlagen:
Z.B. eine Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes.
Doch Fehlanzeige !!!
= Die kann auch garnicht existieren,weil es sowas bei Alleinwohnenden garnicht geben kann !!!

= Ich bin außerdem davon überzeugt,dass ein Gericht beim Fehlen beweiser-
bringender diesbezüglicher Unterlagen so ein Abweisungsurteil garnicht fällen
darf! Weil so nicht nur möglicherweise fahrlässig,in diesem Fall sogar e
xistenzielle Rechte verletzt würden.

= Schlimmstenfalls und wahrscheinlich sind solche unglaublichen Verfahrens-
führungen beinah eher die Regel denn die Ausnahme:
Um beinah möglichst viele Gerichtsverfahren der Gerichtskosten wegen
führen zu können.Und auch Jobcenter dürften sicherlich ausgiebige
Erfahrungen mit solchen Methodiken haben und haben sich mehr oder
weniger drauf eingestellt:
Wie,für wen oder was soll ich Verantwortung übernehmen...

= Bei besonders der mitunter derart verkommenen konservativen Politik
können solche unmenschlichen Gerichtsverfahren keine allzu große Überraschung sein.

= Zur Erinnerung:
Ich bin nach wie vor gezwungen,aufgrund dringend nötiger Regeneration gut
23h am Tag liegend zu verbringen !!! Auch jetzt schreibe ich wieder im Liegen
am Notebook !!! Weshalb weder ein Erscheinen bei Gericht,noch ein
Beauftragen eines anwaltlichen Vertreters für mich möglich war.Dafür nötiges
ausgedehntes Sprechen ist gegenwärtig nach wie vor nicht möglich !!!

Thomas Karnasch unabhängiger international anerkannter Philosoph

Sozialgericht Hildesheim

Auf dem Schreiben des Sozialgericht Hildesheim steht:
AZ.: S 55 AS 110/12                      22.03.2012

"Richter am Sozialgericht                 In dem Rechtstreit
 Rühling                                          Karnasch
als Vorsitzende
                                                    gegen
- mit Tonaufnahmegerät -                 Jobcenter Northeim"


die ehrenamtlichen Richter:             2.für den Beklagten: Herr Elias
                                          unter Bezugnahme auf dem Gericht
Frau H. und Herr                            vorliegende Generalvollmacht. W.                                                                                                        
"Der vorsitzendeeröffnet die mündliche Verhandlung und führt in den Sach-
und Streitstand ein.Sodann wurde die Sach- und Rechtslage mit dem Vertreter des Beklagten erörtert.

Auf die Frage des Gerichts erklärte der Vertreter des Beklagten,der Kläger habe
nach Auskunft der für ihn zuständigen Krankenkasse der DAK derzeit noch einen Krankengeldanspruch.....
Der Vertreter des Beklagten führte weiter aus,dass nach seinen Informationen der
Bruder des Klägers in dessen Haus wohne.Folglich seien die Unterkunftskosten
im Falle eines SGB Anspruchs nur hälftig zu berücksichtigen.In diesem Fall
würden keine ergänzenden Leistungen neben dem Krankengeld vom Beklagten zu zahlen sein.
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch