Mittwoch, 17. Oktober 2012

Weitere interessante Details zu dem mir immer offensichtlicher vorsätzlich vorenthaltenem ALG II

Der Bedarf meinerseits bestand schon seid dem 11.03.2011,nachdem mir die
Krankenkasse BKK Gesundheit vorsätzlich fahrlässig das Krankengeld
verweigerte! Bis Ende August 2011 war ich also aufgrund einer akuten
Erschöpfung arbeitsunfähig - und persönliche Finanzmittel waren nicht
verfügbar!Was dem Jobcenter Northeim nachweislich bekannt war!

Und seid dem 20.03.2012 das gleiche nazistische Spielchen vom Jobcenter:
An diesem Tag ist das Krankengeld(Ende August 2011 wurde mir wieder
Krankengeld gewährt und dieses wurde Ende August nachgezahlt!

= Bei Klage vor dem Sozialgericht Hildesheim hat Jobcenter-Vertreter
nachweislich vorsätzlich gelogen:
Seidher kommt das Landessozialgericht nicht zur Behandlung meiner Berufung:
schon seid 5 Monaten!

= Heute morgen hole ich Schreiben des Landessozialgericht Niedersachsen
aus dem Briefkasten:
Gerichtspräsident III verspricht darin zügige Bearbeitung!

ALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist
verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen
oder Monate später.Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger
des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern.
§ 17 SGB I bestimmt, dass das Jobcenter verpflichtet ist darauf hinzuwirken,
dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer
Weise, umfassend und zügig erhält.Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II ist der
Leistungsträger des SGB II verpflichtet, die dem Bedürftigen zustehenden
Leistungen monatlich im Voraus zu erbringen.
(Quelle SGB II/ Hartz IV Forum)

Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch