Sonntag, 3. Mai 2015

Erschreckend: nur eine "Regierungs- hauptsekretärin" unterschreibt angeblichen Beschluss von 8 Richtern am Bundesverfassungsgericht

 Warum unterschreibt als einzige eine "Regierungshauptsekretärin" einen
angeblichen Beschluss von 8 Richtern am Bundesverfassungsgericht ???

Alt-Bundespräsident und damaliger Präsident am Bundesverfassungsgericht,
Professor Roman Herzog, wird in Wikipedia mit den Worten zitiert, wenn hier
um das Bundesverfassungsgericht nichts passiere, "dann saufen wir ab."

Und BVR Peter Müller wude im Zuge mit den eingelegten Wahlprüfungs-
beschwerden auffallend theatralisch grinsend mit dem Oberkörper nach vorne
fallend in Fernsehbildern festgehalten!
Was ich in etwa so interpretiere:
... ach, das nehmen wir gar nich ernst ...

In jedem Fall MUSS das Bundesverfassungsgericht auf die weitreichenden
Darlegungen in den Wahlprüfungsbeschwerden eingehen, um somit
gewissermaßen auch den Beweis anbringen zu können, die eingereichten
Wahlprüfungsbeschwerden ernsthaft zur Kenntnis genommen zu haben.
Nach meinem Verständnis können Bundesverfassungsrichter aufgrund ihrer
eigentlichen Reputation gar nicht umhin kommen, als das in Schreiben dazu
zu erwähnen!
Andererseits habe ich schon länger den Eindruck, dass auch Richter in gewisser
Weise falsch denken. Nämlich, das aufmerksam zu lesen, was in übermittelten
Schreiben dargelegt wird.

Außenstehende können das erfahrungsgemäß kaum nachvollziehen, dass ein so
bedeutendes Verfassungsgericht, zudem in einem immer wieder selbstlobend
erwähnten angeblichen demokratischen Rechtstaat, sich so unglaublich verhält.
Es kann also gut sein, dass Ex-CDU-Ministerpräsident Peter Müller das im
Alleingang zu Papier gebracht hat und die anderen Bundesverfassungsrichter
sich haben schon derart einschüchtern lassen, dass sie möglicherweise ohne
Gegenwähr sowas mitmachen.

Weiter unten folgt das Schreiben des Bundesverfassungsgerichts von April
2014, dass ausdrücklich nur über die Wahlprüfungsbeschwerde gegen die
Bayernwahl Auskunft gibt! "Wahlprüfungsbeschwerde vom 14.01.2014."
= Die Wahlprüfungsbeschwerde sowohl gegen die Hessenwahl als auch
gegen die Bundestagswahl wurden erst eine Woche später, am 21.01.2014
eingereicht! Die gewisse Verklärung hernach der Sachlage belegt zudem
die Rechtswidrigkeit des betreffenden Beschlusses.
Einen schönen Sonntag wünscht Thomas Karnasch