Mittwoch, 8. September 2010

Die demokratischen Grundprinzipien bzw.die demokratischen Gesetzmäßigkeiten entziehen/

verwehren dem weiterführenden Gesetzgebungsverfahrens wegen der Laufzeit-
verlängerung der AKW die nötige Grundlage !!!

=Diese gewähren ganz klar der im übertragenen Zusammenhang als sauberer
bewiesene Energie sozusagen die Vorfahrt !!!

=Was darüber hinaus auch bedeutet,dass sogar einzelne Bürger gegen Kohle-
kraftwerke Einspruch erheben können - sofern sie im Zusammenhang zu sehende
adäquate Ersatz-Energie anbieten können !!!


Gleiches oder ähnliches gewähren die demokratischen Grundprinzipien bwz. die
demokratischen Gesetzmäßigkeiten auch eindeutig qualitativ besseren,also
auch eindeutig umweltverträglicheren Produkten und Dienstleistungen !!!

=Also auch darüber hinaus ist es möglich - bzw.müsste juristisch möglich
gemacht werden,ggf.eine berechtigte beweisvorbringende Anhörung vor den
zuständigen Stellen gerichtlich zu erwirken !!!


Was des weiteren auch bedeuten würde,dass auch Nachbarstaaten gegen Kohle-
kraftwerke in anderen Staaten Einspruch einlegen könnten - sofern sie ebenso
ausreichend bessere Ersatz-Energieversorgung anbieten können !!!


Also darf die geplante Laufzeitverlängerung so schon mal garnicht Gesetz
werden !!!
=Vielmehr muss sowas sowieso erstmal von den notwendigen Sicherheitsstand-
arts abhängig gemacht werden !!!
=Auch die immer noch ungeklärte Endlagerung des anfallenden teilweise sogar hochradioaktiven Atommülls,verbietet doch eine festgeschriebene Laufzeitver-
längerung der/von AKW !!!


Demgegenüber ist die Art und Weise des damals beschlossenen Atom-Ausstiegs
in gewissem Sinne wohl in Frage zu stellen.


Im Klartext :
Eine Laufzeitverlängerung von AKW allgemein - kann nur von Jahr zu Jahr,
abhängig von den Sicherheitsfragen - neu bewertet und beantwortet werden !!!
UND,das schon ab sofort = abgeschlossene Verträge über Laufzeiten von AKW
u. besonders auch Kohlekraftwerken müssen auf Grund des eindeutigen Vorrangs
von sauberen Energien ggf. als gegenstandslos angesehen werden !!!


=Selbstverständlich können auch schon einzelne Bürger gegen zuwider Hand-
lungen auf Anhörung/Veröffentlichung drängen und die aufklärende und
abhelfende Verfolgung erwirken dürfen und eigentlich auch müssen !!!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch