Montag, 17. September 2012

Ausstrahlung des schändlichen Videos mit Verunglimpfung des Propheten Mohammed sollte verboten werden !!!

= Seltsame und irritierende Diskussion:
Das dieses Video verboten werden sollte,ist doch eigentlich klar !!

= Erst recht,wenn Justiz- und andere öffentliche Behörden so einfach wie unten
geschildert Veranstaltungen verhindern können!

= Bei einer Ausstrahlung dieses skandalösen Videos wäre doch noch mehr die
Gefahr von gewaltsamen Zerstörungen und anderem gegeben.

= Bekommt diese angebliche "Pro Deutschland" Gruppierung öffentliche Gelder ???

= Wahrheitswidrige Verunglimpfungen werden eindeutig nicht von der
Meinungsfreiheit geschützt !!!
= Mit Kunst hat sowas auch nicht im geringsten was zu tun !!!

Montag, 13. August 2012

Wenn Justiz und Behörden zusammenarbeiten: um eigenes Fehlverhalten zu vertuschen

Kaum zu glauben - da schreibt doch der AmtsRichter,Willenberg,im Zusammenhang
mit dem Aufrufen zu einer Party über Facebook:
"Der Betroffene hat wiederholt im sozialen Netzwerk Facebook zu einer Projekt-X-
Party am 07.07.2012 im Freibad Konstanz-Hörnle,Eichhornstraße 100 in 78464
Konstanz aufgerufen.Bei der von dem Betroffenen initiierten Veranstaltung wäre es
zu erheblichen Sachbeschädigungen,Körperverletzungen sowie zu Übergriffen auf
die vor Ort anwesenden Polizeibeamten gekommen.Durch den Aufruf sind der Stadt
Konstanz und der Polizei Kosten von über 200.000 Euro entstanden".

Auch hierbei Macht der Gewohnheit ???
1.
Es kann und darf doch nicht sein,dass ein Richter sich auch noch als Hellseher betätigt:
= erfahrungsgemäß hätte es wahrscheinlich  zu Sachbeschädigungen kommen können,
oder ähnliches hätte doch Amtsrichter Willenberg eigentlich schreiben müssen!
2.
Wenn bekannt war,dass der junge Mann mehrmals im Internet über Facebook zur
Party aufgerufen hat,dann ist ebenso die Frage zu klären,warum offenbar nicht
versucht wurde,die Party über ebensolche Bekanntmachungen in Facebook abzusagen
(Behörden,Polizei) ?!
3.
Wie kommt die Rechnung der Polizei über 191025 Euro zustande?
Immerhin beziehen Polizeibeamte doch ein Grundgehalt!
4.
Auch das mit der Hausdurchsuchung erscheint mir unverhältnismäßig zu sein und
kaum als erforderlich begründbar darzulegen zu sein.

Das kommt mir aufgrund meiner vielfältigen Erfahrungen mit dieser mituntzer
seltsamen Justiz so vor,als würde es sich auch dabei um gewisse Gewohnheits-
Reflexe handeln.Weil es immer offenbarer so üblich zu sein scheint,dass in dieser
mitunter unzivilisierten Demokratie Machtzentren aus Justiz und Behörden zur
Vertuschung eigener Verfehlungen,sogar rmitunter repressiv gegen Bürger vorgehen.  
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

P.S. Nach meiner Auffassung ist diese Rechnung viel zu hoch!
Das der junge Mann Bockmist gemacht hat ist klar.
Justiz und Behörden aber offenbar auch in diesem Fall.


Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch