Montag, 16. April 2012

Petition zur vernünftigen Zulassungs- beschränkung von Studenten in Jura & Rechtswissenschaften

 Petition zur vernünftigen Zulassungsbeschränkung von Studenten in Jura & Rechtswissenschaften

Von: Thomas Karnasch aus Moringen
An:   Deutscher Bundestag und ggf. an die Landesparlamente in auf Bundesebene und ggf. in den Ländern Keine Stellungnahme
Quelle Wikipedia(Anwaltsprozess/Anwaltszwang)
"Der attraktive Berufsstand des Rechtsanwaltes hat jedoch im Laufe der Zeit mit 155.679 Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen (Stand 1. Januar 2011)[1] zu einer Anwaltsschwemme geführt, die schwierige wirtschaftliche Rahmenbedingungen für den Anwaltsnachwuchs schafft."
= Und auch aufgrund dessen dazu verleitet,zu unrechtmäßigen Praktiken zu greifen um den eigenen Lebenszúnterhalt bestreiten zu können! = Siehe die unglaubliche Zahl von bis 400.000 Nachbarschaftstreitigkeiten in einem einzigen Jahr vor Gericht!

= Diese gewisse Anwaltsschwämme hat auch mit dazu geführt, dass immer noch an veraltetem sogenannten Anwaltszwang/ Anwaltsprozess festgehalten wird: dieser garantiert mehr Verdienstmöglichkeiten.Müsste aber ebenso in mancherlei Hinsicht dringend neu geregelt werden: nicht alle Anwälte sind auch gute Anwälte.Also lieber die Anzahl der RechtsanwältInnen begrenzen und dafür lieber mehr auf qualitative Ausbildung bzw. Studienmöglichkeit setzen !!!

"Eine Änderung hat der Meinungsstreit(um den Anwaltszwang) nicht herbeigeführt. Die Verfassungsmäßigkeit des Anwalts-zwanges haben bisher weder das Bundesverfassungsgericht noch der Bundesgerichtshof in Zweifel gezogen."

= Deutsche Justiz ist nach meinen 15jährigen Erfahrungen der intensiven notgedrungenen Auseinandesetzung bisweilen auch ziemlich korrumpierbar!
rechtsmissbrauch-durch-justiz-politik.blogspot.de/2011/11/justiz-sumpf-deutschland-erwahnten.html

rechtsmissbrauch-durch-justiz-politik.blogspot.de/2011/10/kommentare-zu-dr-edmund-haferbeck.html
Moringen,den 16.04.2012
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch,unabhängiger international anerkannter Philosoph
Begründung: Nach meinen 15jährigen Erfahrungen dürfte sich der gesellschaftliche Schaden durch zu oft zu schwache Justiz und Politik auf mindestens 100 Milliarden Euro Jahr für Jahr belaufen!!!

= Wir Menschen verlernen offenbar immer mehr mit unseren Nachbarn oder am Arbeitsplatz direkt über Probleme oder Schwierigkeiten zu kommunizieren!
Was möglicherweise auch ansatzweise die geringe Geburtenrate in diesem Land erklären dürfte.Die geringste Geburtenrate in ganz Europa!

Quelle:Wikipedie(Anwaltsprozess/Anwaltszwang)
"Der attraktive Berufsstand des Rechtsanwaltes hat jedoch im Laufe der Zeit mit 155.679 Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen (Stand 1. Januar 2011)[1] zu einer Anwaltsschwemme geführt, die schwierige wirtschaftliche Rahmenbedingungen für den Anwaltsnachwuchs schafft."
= Und auch aufgrund dessen dazu verleitet,zu unrechtmäßigen Praktiken zu greifen um den eigenen Lebenszúnterhalt bestreiten zu können! = Siehe die unglaubliche Zahl von bis 400.000 Nachbarschaftstreitigkeiten in einem einzigen Jahr vor Gericht

"Geschichte des Anwaltszwanges
Der Anwaltszwang blickt auf eine bewegte Rechtsgeschichte zurück. Das historische Recht kannte keinen Anwaltszwang, er war sogar unzulässig. In einer wechselvollen Geschichte entstand mit Inkrafttreten der Zivilprozessordnung vom 1. Oktober 1879 der so genannte Anwaltszwang, der anschließend Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen war.

Im Dritten Reich war die Anwaltschaft ohnehin eingebunden in ein System der Gleichschaltung mit Gericht und Staatsanwaltschaft. Außerdem entstanden zahlreiche Sondergerichte. Nach dem Zweiten Weltkrieg hat der Anwaltszwang den ursprünglichen Inhalt des § 78

ZPO mit einigen Einschränkungen für den Parteiprozess beibehalten.

Nach langen Phasen der Ruhe flammte die Diskussion um Für und Wider den Anwaltszwang immer wieder auf: Die Gegner des Anwaltszwanges verwahren sich gegen die Einschränkung der persönlichen Freiheit durch eine Anwaltsfessel. Sie berufen sich auf eine unsoziale Scheidewand zwischen dem Gericht und den Prozessparteien. Außerdem halten sie den Anwaltsprozess für kostspieliger, langsamer und umständlicher als die unmittelbare Selbstvertretung vor Gericht. Die Befürworter des Anwaltszwanges betrachten ihn als Wohltat für die rechtsunkundige Partei und für eine Verbesserung des Rechtsschutzes.

Eine Änderung hat der Meinungsstreit nicht herbeigeführt. Die Verfassungsmäßigkeit des Anwaltszwanges haben bisher weder das Bundesverfassungsgericht noch der Bundesgerichtshof in Zweifel gezogen.

Der attraktive Berufsstand des Rechtsanwaltes hat jedoch im Laufe der Zeit mit 155.679 Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen (Stand 1. Januar 2011)[1] zu einer Anwaltsschwemme geführt, die schwierige wirtschaftliche Rahmenbedingungen für den Anwaltsnachwuchs schafft."
Moringen,den 16.04.2012
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
Im Namen aller Unterzeichner.