Samstag, 20. April 2013

Whistleblower in Praxen und Kliniken brauchen Schutz

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Whistleblower in Praxen und Kliniken brauchen Schutz

17. April 2013| Sie sollen wegschauen oder gar mitmachen. Dabei werden sie zu unfreiwilligen Helfern. Und wenn sie den Betrug aufdecken, riskieren sie ihren Arbeitsplatz. Die Rede ist von Whistleblowern im Gesundheitswesen. Anlässlich einer Anhörung am heutigen Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags fordert ver.di ein Whistleblower-Schutzgesetz.
Der Arzt rechnet Leistungen ab, die er nicht erbracht hat. Die Klinik behauptet, der Chefarzt selbst habe den Patienten untersucht. Ein Behandlungstermin wird verschoben, damit er in einen anderen Abrechnungszeitraum fällt. Möglichkeiten gibt es viele. Schätzungsweise sechs Prozent aller Ausgaben gehen Krankenkassen durch Falschabrechnungen verloren. Doch nachweisbar sind Korruption und Falschabrechnung nur schwer. Krankenkassen sind deshalb auf couragierte Beschäftigte im Gesundheitswesen angewiesen, wollen sie Betrug und Korruption aufdecken. Doch diese Whistleblower haben bisher keinerlei Schutz vor Nachteilen durch den Arbeitgeber.
„Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gegen Korruption und Abrechnungsbetrug kämpfen, müssen arbeitsrechtlich auf der sicheren Seite sein.“
Sylvia Bühler, ver.di-Bundesvorstandsmitglied
ver.di fordert von der Bundesregierung entschiedener gegen Korruption im Gesundheitswesen vorzugehen als bisher. Zudem müssten Beschäftigte, die den Tipp zur Aufdeckung geben, besser geschützt werden. „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gegen Korruption und Abrechnungsbetrug kämpfen, müssen arbeitsrechtlich auf der sicheren Seite sein“, forderte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler.
Patientinnen und Patienten müssten sich bei der ärztlichen Behandlung darauf verlassen können, dass die Maßnahmen vor allem ihrer Gesundheit dienen und nicht allein der Befriedigung wirtschaftlicher Interessen unterschiedlicher Akteure, sagte die Gewerkschafterin weiter. Letztendlich fehle das Geld am Ende für eine hochwertige Versorgung und ausreichende Personalausstattung, wenn Korruption nicht unterbunden werde.
Weitere Informationen zum Thema im ver.di-Newsletter Gesundheitspolitik Ausgabe 3/2012:
  • Korruption verhindert gute Versorgung
  • Falschabrechnungen: Sollen Beschäftigte schweigen?

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